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   Steigerung der individuellen Belastung durch das "Bandbreitenmodell"


Überlastetes Muli, das auf Grund der zu hohen Ladung vorne in die Höhe geht

Das in dem Konsenspapier vereinbarte "Bandbreitenmodell" wurde von den beiden größten Lehrerorganisationen GEW und VBE nach internen Diskussionen abgelehnt. Mit Verweis auf die Ergebnisse der vor einigen Jahren durchgeführten Arbeitszeituntersuchung, die eine überdurchschnittliche Belastung der Lehrerinnen und Lehrer bestätigt hat, will Frau Behler eine stellenbestandsneutrale Entlastung einiger Kolleginnen/Kollegen dergestalt realisieren, dass nicht die Arbeitsbelastung für alle reduziert wird, sondern Entlastung bei einem Kollegen durch Mehrbelastung von anderen ausgeglichen werden soll.

Das derzeit aktuelle Modell sieht im Wesentlichen eine Erhöhung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl bis zu 3 Stunden vor, in Fällen, in denen ein Jahresarbeitszeitkonto eingerichtet werden soll, eine Erhöhung um bis zu 6 Wochenstunden, die jedoch wieder mit Freizeit auszugleichen ist.

Frau Ministerin verweigert sich trotz der im Frühjahr 2001 versprochenen Beteiligung der Lehrerorganisationen einer erneuten Verhandlung über dieses Konzept; sie will diese von den Beschäftigten als Zumutung empfundene Regelung notfalls per Verordnung durchdrücken (siehe WAZ vom 4. 7. 2001).



Dokumente auf dieser Seite:
1. "Konsenspapier" zwischen MSWF und Lehrerorganisationen vom 6. 6. 2001
2. WAZ vom 4. 7. 2001: Arbeitszeit-Modell für Lehrer soll gegen Proteste umgesetzt werden


Quelle: MSWF


Weiterentwicklung der Lehrerarbeitszeit - Konsequenzen aus dem Gutachten zur Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer -

Gemeinsame Ergebnisse des Dialogs zwischen den Lehrerorganisationen NRW und der Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 6. Juni 2001

Die Verbände und Organisationen der Lehrer und Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen und die Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung stimmen in dem Ziel überein,

  • Unterschiede in der zeitlichen Belastung von Lehrerinnen und Lehrern, die das Arbeitszeitgutachten als einen Hauptkritikpunkt aufzeigt, abzubauen und deshalb
  • die Pflichtstundenregelung im Rahmen der beamtenrechtlichen Vorgaben weiterzuentwickeln, um mehr Zeitgerechtigkeit zu schaffen,
  • mehr Zeitgerechtigkeit nicht durch zusätzliche zentrale Vorgaben zu erreichen, sondern größere Entscheidungs- und Planungszuständigkeit bei der Aufgabenverteilung in der einzelnen Schule zu schaffen und
  • durch größere Selbstständigkeit den Schulen Gestaltungsspielräume und Flexibilität auch beim Einsatz der Lehrerarbeitszeit und der Verteilung schulischer Aufgaben einzuräumen,
  • in der einzelnen Schule mit der Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer zeitökonomisch umzugehen und eine effiziente Aufgabenwahrnehmung auch durch die Vorgaben der Schulverwaltung zu fördern,
  • die Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen.

Die Lehrerorganisationen stellen fest, dass aufgrund der Ist-Ergebnisse der Arbeitszeituntersuchung der Fa. Mummert + Partner die derzeitige Höhe der Lehrerarbeitszeit grundsätzlich korrekturbedürftig ist.

Die Ministerin hält es für erforderlich, insbesondere die gravierenden Unterschiede der zeitlichen Belastung von Lehrerinnen und Lehrern auszugleichen.

Sie sieht angesichts der Haushaltslage des Landes und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen derzeit keine Möglichkeit, zu einer Senkung der Pflichtstundenzahlen zu kommen, nicht zuletzt deshalb, weil das Land NRW mit dem Stufenplan 'Verlässliche Schule 2001 - 2005' zur Sicherung der Unterrichtsversorgung infolge des Anstiegs der Schülerzahlen sowie für neue unterrichtliche Angebote 6.100 Stellen zusätzlich zur Verfügung stellt, mit denen die personellen Ressourcen für die Wahrnehmung der unterrichtlichen wie der außerunterrichtlichen Aufgaben verbessert werden.


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Die Ministerin und die Lehrerorganisationen stimmen darin überein, dass mit Blick auf die Zukunft der jungen Generation eine Kürzung des Unterrichts nicht verantwortet werden kann.

Die Lehrerverbände erwarten, dass das Land mittelfristig einen Beitrag leisten wird, neben einer größeren Zeitgerechtigkeit auch eine zusätzliche Arbeitszeitentlastung in den Schulen zu ermöglichen. Die Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung wird bei insgesamt zurückgehenden Schülerzahlen zu einem späteren Zeitpunkt die Frage einer Arbeitszeitentlastung unter besonderer Berücksichtigung besonders beanspruchter Lehrergruppen erneut auf die Tagesordnung setzen und sich in diesem Sinne einsetzen.

In der Überzeugung, dass Folgerungen aus der Arbeitszeituntersuchung soweit wie möglich gemeinsam gefunden und auf der Basis eines Konsenses geregelt werden sollten, haben die nordrhein-westfälischen Lehrerorganisationen und die Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung auf dieser Grundlage Einvernehmen über folgende Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Lehrerarbeitszeit erzielt.

 

Weiterentwicklung der Pflichtstundenregelung (Bandbreitenmodell)

1.

Die Pflichtstundenregelung wird für alle Schulen mit dem Ziel größerer individueller Arbeitszeitgerechtigkeit und erweiterter Flexibilität der einzelnen Schule bei der Aufgabenerledigung und beim Einsatz der Lehrerarbeitszeit weiterentwickelt.

2.

Das Pflichtstundenmaß bleibt Parameter der Lehrerarbeitszeit und damit des Stellenbedarfs. Das Pflichtstundenmaß der AVO wird Ausgangswert einer Bandbreite, innerhalb der innerschulisch die Pflichtstundenzahl der Lehrerinnen und Lehrer im Einzelnen festgesetzt wird. Korrespondierend mit der zeitlichen Inanspruchnahme durch besondere unterrichtsbezogene Belastungen und außerunterrichtliche Aufgaben kann die einzelne Unterrichtsverpflichtung das jeweilige Pflichtstundenmaß unterschreiten oder bis zu drei Stunden überschreiten.

Die Abweichungen vom Ausgangswert (ohne Berücksichtigung von Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden gemäß § 3 Abs. 3 und Abs. 5 AVO) müssen sich in der einzelnen Schule insgesamt ausgleichen. Außerunterrichtliche Aufgabenbereiche dürfen grundsätzlich nicht zu Lasten der Unterrichtsversorgung zusätzlich bedient werden.


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Bei der näheren Ausgestaltung und schulischen Handhabung der Bandbreitenregelung kann schulformspezifisch differenziert werden unter Berücksichtigung des Ausgangswertes der Pflichtstundenzahl. Bei einem Ausgangswert von 27 Pflichtstunden soll eine Überschreitung um drei Stunden nur im Ausnahmefall erfolgen.

3.

Über Grundsätze für die Festlegung der individuellen Pflichtstundenzahl entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag des Schulleiters oder der Schulleiterin. Die Festsetzung der Zahl der Pflichtstunden im Einzelnen obliegt dem Schulleiter oder der Schulleiterin.

4.

Eine flexiblere Erteilung der Pflichtstunden im Schuljahr wird in Angleichung an die bestehende Regelung für das Berufskolleg gemäß § 3 Abs. 4 AVO ermöglicht. Die Zahl der im Einzelnen festgesetzten Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen in allen Schulformen um bis zu sechs Stunden unter- oder überschritten werden. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr auszugleichen.

 

Erprobung eines Gesamtarbeitszeitmodells (Jahresarbeitszeit)

5.

Gesamtarbeitszeitmodelle (Jahresarbeitszeit) bedürfen vor einer etwaigen Entscheidung über ihre Eignung der praktischen Erprobung. Um dies grundsätzlich zu ermöglichen, soll die gesetzliche Grundlage für die Erprobung von Arbeitszeitmodellen geschaffen werden, die nicht auf der Bemessung nach wöchentlichen Pflichtstunden beruhen.

6.

Eine Erprobung strukturell neuer Arbeitszeitmodelle muss ergebnisoffen angelegt sein und von den am Versuch beteiligten Lehrerkollegien in breiter Mehrheit mitgetragen werden.

 


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7.

Da im Bereich der Berufskollegs - vorbehaltlich einer weiteren Prüfung und der Ausgestaltung im Einzelnen - Interesse an der Erprobung eines Gesamtarbeitszeitmodells besteht, wird im weiteren Verfahren ein Erprobungskonzept entwickelt und zunächst für das Berufskolleg schulformspezifisch konkretisiert.

8.

Grundlegend für die Konzeptentwicklung sind dabei folgende Vorgaben: Die Schulen erhalten im Volumen ihrer Stellenzahl ein Zeitbudget, das "Zeitmanagement" wird auf die Schul-ebene übertragen. Das Pflichtstundenmaß bleibt Parameter für Stellenbedarf und Stellenzuweisung. Die Vorschläge aus der Empfehlung des Arbeitszeitgutachtens können herangezogen, eine Verbesserung der Aufgabenerledigung auf schulischer Ebene muss ermöglicht werden.

 

Einzelmaßnahmen

9.

Über die bereits zum 1. Februar 2000 realisierte Erhöhung der Schulleitungspauschale für Grundschulen, Hauptschulen, Sonderschulen und Realschulen im Volumen von 430 Stellen hinaus werden in dieser Legislaturperiode (2004) zusätzlich 500 Stellen neu geschaffen, um die Leitungszeit der Schulen zu erhöhen. Bei der Entscheidung über die Zuweisung dieser Stellen werden die Empfehlungen des Gutachters, die Grundentlastung für kleine Schulen zu verbessern und die Leitungspauschale unabhängig von der Schulform anzugleichen, in die Überlegungen einbezogen.

10.

Beratungs- und Unterstützungsangebote zum Abbau und zur Bewältigung spezifischer Belastungen und beruflicher Anforderungen im Lehrerberuf werden als eigenständiges Thema im Gespräch zwischen den Lehrerorganisationen und dem Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung weiter erörtert.

 

11.

Vom Gutachter Mummert & Partner vorgeschlagene Aufwandsobergrenzen werden nicht als rechtsverbindliche Normen vorgegeben, sondern bieten den Schulen Anhaltspunkte, die auch das Land zugrunde legt. Jede Schule unterzieht sich selbst einer aufgabenkritischen Überprüfung.

12.

Das Ministerium wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Lehrkräfte nicht mit Aufgaben belastet werden, die in der Zuständigkeit des Schulträgers liegen.

13.

Mittelfristig sollen Neue Medien bei der Beschaffung von Arbeits- und Unterrichtsmaterialien und der Unterrichtsvorbereitung als Entlastungspotenzial genutzt werden. Entsprechende Ansätze und Pilotprojekte mit dieser Zielsetzung sind zu entwickeln und auch Gegenstand der Arbeit in der e-nitiative.nrw.


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Ein Leitfaden der e-nitiative.nrw zur Ausstattung für das Lernen mit Neuen Medien wird Aussagen zur Technikwartung enthalten.

14.

Fragen zur Aufgabenentwicklung der Schulen, zur Zuordnung von Aufgaben und zur Effizienz der Aufgabenwahrnehmung sollen regelmäßig zwischen dem Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung und den Lehrerorganisationen beraten werden.

 

Weiteres Vorgehen

15.

Änderungen der Pflichtstundenregelung (Bandbreitenmodell) sollen durch Änderung der VO zu § 5 SchFG zum Schuljahr 2002/2003 in Kraft gesetzt werden. Die vorgesehene Beteiligung der Lehrerkonferenz soll durch eine Änderung des Schulmitwirkungsgesetzes abgesichert werden.

Für die Erprobung anderer Arbeitszeitmodelle sollen die gesetzlichen Voraussetzungen durch eine Öffnungsklausel in § 5 SchFG geschaffen werden.

16.

Zur Weiterentwicklung der Pflichtstundenregelung wird eine Handreichung (Orientierungsrahmen) entwickelt. Vertreterinnen und Vertreter aus Schulen und Schulaufsicht werden an der Erarbeitung des Orientierungsrahmens wie an einer - zunächst auf zwei Jahre angelegten - fortlaufenden Erfahrungssicherung und -auswertung beteiligt.

17.

Zur Erprobung des Gesamtarbeitszeitmodells (Jahresarbeitszeit) wird möglichst bis Ende 2001 ein Rahmenkonzept entwickelt, auf dessen Grundlage über Durchführung und Modalitäten eines Pilotprojektes entschieden wird.

 

Dr. Jürgen Schmitter1)

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Landesverband NRW

 

Peter Heesen

Philologen-Verband NRW


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Ulrich Brambach

Realschullehrerverband NRW

 

Udo Beckmann2)

Verband Bildung und Erziehung

Landesverband NRW

 

Wolfgang Brückner

Verband der Lehrerinnen und Lehrer

an Berufskollegs NRW

 

Prof. Dr. Hermann Hansis

Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen

Landesverband NRW

 

Stephanie Dern

Verein katholischer deutscher Lehrerinnen

Landesverband NRW

 

Gabriele Behler
Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW


1) Der Landesvorstand der GEW hat den mit den Vorsitzenden aller Lehrerorganisationen gemeinsam erarbeiteten und am 6. Juni 2001 abschließend beratenen Eckpunkten am 30. Juni 2001 nicht zugestimmt.

2) Der Landesvorstand der VBE hat den mit den Vorsitzenden aller Lehrerorganisationen gemeinsam erarbeiteten und am 6. Juni 2001 abschließend beratenen Eckpunkten am 22. Juni 2001 nicht zugestimmt.


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WAZ, 4.07.2001

Arbeitszeit-Modell für Lehrer soll gegen Proteste umgesetzt werden

Auch die GEW lehnt das Bandbreiten-Modell ab
(Ein Bericht von WAZ-Redakteurin Sigrid Krause)

Keinen Grund für erneute Verhandlungen über die "interne Umverteilung von Lehrerarbeitszeiten" sieht NRW-Bildungsministerin Gabriele Behler (SPD). Vom Schuljahr 2002/03 an werde das ausgehandelte Konzept umgesetzt - notfalls per Verordnung.

Damit reagierte die Ministerin darauf, dass nach dem VBE auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) das "Bandbreiten-Modell" abgelehnt hat. Die beiden Organisationen seien zwar die größten in NRW, so Behler, das Votum werde aber folgenlos bleiben. "Sieben Verbände waren an den Gesprächen beteiligt, fünf haben zugestimmt. Wir können nicht an denen vorbei nun wieder neu verhandeln."

Ziel des Modells ist es, sehr stark eingespannte Lehrkräfte durch eine Reduzierung ihrer Pflichtstundenzahl zu entlasten. Das, so Behler, sei vor allem für Lehrerinnen und Lehrer mit Korrekturfächern "absolut notwendig". Darin ist sie sich mit den Lehrerverbänden durchaus einig. Strittig ist nach wie vor der richtige Weg: Während die Lehrerverbände eine echte Reduzierung der Arbeitszeiten durch weitere Stellen fordern, sieht das Ministerium kein zusätzliches Personal vor: Entlastungs-Stunden sollen künftig schulintern umverteilt werden. Behler: "Die Arbeitszeitgutachten haben sehr klar ergeben, dass bei weitem nicht alle Lehrer überlastet sind."

Was die GEW-Basis auf die Palme bringt: Bei chronischer Unterbesetzung bekämen viele Kollegien damit den "Schwarzen Peter" zugeschoben, einem Lehrer 30 Pflichtstunden zu verordnen, damit ein anderer nur noch 24 Stundenn pro Woche leisten muss.

Der Verbad Bildung und Erziehung (VBE) hatte dieses Konzept schon Ende Juni abgelehnt. Am Montag kündigte VBE-Chef Udo Beckmann erneut "harten Wiederstand gegen diese unangemessene Regelung" an. GEW-Chef Jürgen Schmitter kritisierte die harte Haltung des Ministeriums, das Kontept trotz der Proteste in Kraft zu setzen. "Bisher ging es ja darum, eine Lösung zu finden, die von allen akzeptiert wird." Die neu Situation werde sicher nicht folgenlos bleiben für die neuen geplanten Schulentwicklungsprojekte. Echte Begeisterung dafür werde es kaum ohne eine echte Entlastung geben.


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