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Es kann nur gut sein, wenn sich GEW und der DGB gegen eine Privatisierung des Bildungssystems im internationalen Rahmen aussprechen. Bleibt nur zu hoffen, dass sie sich genau so vehement gegen die bereits unternommenen und künftigen Schritte zur Privatisierung des öffentlichen Schulwesens hier und insbesondere in einzelnen Bundesländern wenden. Dies wäre auch ein hilfreicher Schritt gegen GATS.

Artikel:

- E&W 4/2002:
Allerweltsprodukt Bildung? GATS – Freihandel und die Folgen für das Bildungswesen

- E&W 4/2002: Freier Handel oder freier Zugang? - Die Auswirkungen des GATS auf das Bildungswesen

- Internationalisierung von Bildung: ja - Bildung als Handelsware: nein!

- Gegen marktkonformen Wettbewerb im Bildungswesen:

- GEW v. 12.05.2003: Bildung ist keine Ware; Gutachten zum aktuellen GATS-Verhandlungsstand im Bildungsbereich








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Allerweltsprodukt Bildung?
GATS – Freihandel und die Folgen für das Bildungswesen

Bleibt Bildung ein identitätsstiftendes öffentliches Gut – für alle zugänglich – oder wird sie zur Ware im globalisierten Freihandel?
Bestimmen nächstens Bildungskonzerne in Australien, Neuseeland oder den USA, was in Afrika, Asien, Lateinamerika und Europa gelernt wird?
Um diese Fragen geht es demnächst in Brüssel – weitgehend ungestört von öffentlicher Aufmerksamkeit –, wenn über das „General Agreement on Trade in Services“ (GATS) verhandelt wird. Ein Workshop der GEW hat sich Ende Februar in Berlin mit dem Thema beschäftigt.


Globalisierung taugt als Thema für den Sozialkundeunterricht. Aber die Schulwirklichkeit berührt sie höchstens, wenn es darum geht, ob im Lehrerzimmer nur noch Transfair-Kaffee getrunken wird oder ob man CocaCola-Reklame auf dem Schulhof dulden darf.

„Weltweit gibt es deutliche Anzeichen dafür, dass sich das Angebot von Dienstleistungen im Bildungsbereich mit zunehmendem Eindringen in den privaten Sektor verändert“, meint dagegen Sheena Hanley, stellvertretende Generalsekretärin der Bildungsinternationale, des weltweiten Zusammenschlusses von Bildungsgewerkschaften. Auf dem Weltkongress der Bildungsinternationale im vergangenen Jahr in Jomtien in Thailand berichteten Lehrergewerkschafter aus Afrika, Lateinamerika und Südostasien, wie ihre Länder unter der Schuldenlast des Weltwährungsfonds und der Weltbank genötigt werden, Staatsausgaben zu kürzen. Das heißt vor allem, öffentliche Bildung und Gesundheitsdienste abzubauen und den privaten Markt zu öffnen.

Bildung darf keine Handelsware werden, beschlossen daraufhin die Delegierten der Bildungsinternationale.


Unklare Verhältnisse

Doch sie ist es längst: 1994 wurde von der WTO, der Welthandelsorganisation, das GATS beschlossen, das „General Agreement on Trade in Services“, das den freien Handel mit Dienstleistungen regelt. Eine der zwölf in dem Abkommen genannten „Branchen“ sind Bildungsdienstleistungen.

Hat dieser Handelsvertrag Auswirkungen auf das deutsche Bildungssystem? Welche Interessen haben die Kultusminister und die Bundesregierung auf diesem Gebiet? Nach den Protesten der Globalisierungsgegner in Seattle fragte die GEW-Vorsitzende EvaMaria Stange vor zwei Jahren beim Bundesbildungsministerium nach. Die Antwort war mehr oder weniger eine Fehlanzeige: Ja, man müsse sich mit den unabweisbaren Folgen der Liberalisierung der Märkte auseinander setzen. Aber so richtig zuständig sei dort niemand.

Die GEW versucht nun, etwas Licht ins Dunkel bringen. Sie hat den Kasseler Politologen Christoph Scherrer mit der Erstellung eines Gutachtens zu den Auswirkungen der Handelsliberalisierung auf des Bildungswesen beauftragt. In einem Workshop wurde sein Gutachten diskutiert, Vertreter des DGB und des Wirtschaftsministeriums nahmen an der Diskussion teil.

Für Bildung als Handelsware ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Aber auch dieses verhandelt gar nicht selbst mit der Welthandelsorganisation. Dafür ist die Brüsseler EU-Kommission zuständig.

Aber auch dort ist die Generaldirektion Bildung nicht in die Verhandlungen über GATS einbezogen. Karl-Ernst Brauner, der Leiter der Abteilung für Außenwirtschaft und Europafragen im Bundeswirtschaftsministerium, will dem Eindruck nicht widersprechen, dass in diesem Dickicht recht ungestört von öffentlicher Aufmerksamkeit völkerrechtlich bindende Verpflichtungen ausgehandelt werden. So wenden sich die großen Medienkonzerne wie Bertelsmann mit ihren Vorstellungen von der Neuordnung ihrer Märkte gar nicht mehr nach Berlin, sondern über ihre Brüsseler Verbindungsbüros direkt an die Europa-Administration.

Den Gewerkschaftern wird auf dem Berliner Workshop klar: Die Bildungshandelspolitik wird mehr in Brüssel als in Berlin gemacht.


Was regelt GATS?

Das Dienstleistungsabkommen ist eines der drei Säulen der Welthandelsorganisation – neben dem fortgeschriebenen allgemeinen Handelsabkommen GATT und dem Vertrag zu den Urheberrechten TRIPS.

Auf dem letzten WTO-Treffen im Dezember vergangenen Jahres in Dakar spielte TRIPS eine große Rolle, weil die Pharmakonzerne damit ihre Rechte auf AIDS-Medikamente sichern und teuer bezahlen lassen wollen – von den Hauptbetroffenen in Afrika.

GATS sichert den Vertragsstaaten die Meistbegünstigung und die Inländerbehandlung – soll heißen: Alle Marktteilnehmer können für sich die günstigsten Handelsbedingungen in Anspruch nehmen und ausländische Anbieter müssen Inländern gleichgestellt werden.

Das gilt auch für Bildung und Gesundheit, Bereiche also, die nach bisherigem Verständnis als Grundversorgung sozialer Bedürfnisse Aufgaben des Staates und keine Handelswaren sind. Eben deshalb seien sie ja auch von GATS nicht betroffen, denn da gehe es nur um die privat erbrachten Dienstleistungen, versicherte Mike Moore im vergangenen September den Vertretern der Bildungsinternationale, als sie in Genf ihre Bedenken vortrugen. Doch das ist nicht einmal die halbe Wahrheit. In den meisten Ländern, so auch in Deutschland, gibt es kein Staatsmonopol für Bildungsdienstleistungen: Kindergärten, Hochschulen und vor allem die Erwachsenenbildung werden in wachsendem Maße von Privatanbietern betrieben. Wenn es sich um ein gemischtes System handelt, dann gelten die Freihandelsregeln.

Jeder Regierung stand es beim Abschluss des Abkommens frei zu definieren, welche Handelsbereiche sie den GATS-Regeln unterwerfen will. Die EU-Kommission hat für ihre Mitgliedsländer dem Freihandel mit Bildung in einem viel größeren Umfang zugestimmt als die meisten anderen Länder. Vom Kindergarten bis zur Erwachsenenbildung – im Prinzip steht alles Anbietern aus dem Ausland offen. Nur die Rubrik »andere Dienstleistungen« wurde von der EU nicht angekreuzt.

„Die EU hat sich im GATS-Abkommen zu Öffnungen verpflichtet, die sie ohnehin praktiziert“, meint Christoph Scherrer, der Autor des GEW-Gutachtens. Kein Grund zur Beunruhigung also? Mit GATS werden sie völkerrechtlich verbindlich. Und, so kritisiert Scherrer, „innerhalb des GATS kann man einmal gewährte Freiheiten praktisch nicht mehr zurücknehmen. Diejenigen, die dadurch geschädigt werden, haben Anspruch auf Kompensation. Dazu gibt es verbindliche Regeln. So könnten die USA, wenn sie sich auf dem Bildungsmarkt bei uns behindert sähen, im Gegenzug den Import von chemischen Produkten mit Strafzöllen belegen, weil wir ja kaum Bildung in die USA exportieren.“


Volle Gleichstellung

GATS unterscheidet vier Arten des Handels. Die heute wichtigste: Der Handel über das Internet.
Virtuelle Hochschulen bieten ihre Kurse weltweit im Netz an. Die Bundesrepublik hat keine Möglichkeit, irgendwelche Zusatzregeln aufzuerlegen, etwa eigene Qualitätsstandards vorzuschreiben. Das wären nichttarifäre Handelshindernisse, die nach GATS überprüft und abgebaut werden müssten.

Das GATS-Abkommen lässt aber auch zu, dass ausländische Bildungsfirmen auf dem einheimischen Markt tätig werden, zum Beispiel die International University Bremen als Franchise-Betrieb der Rice-University in Texas oder der kürzlich gescheiterte Ableger der Maryland-Universität in Süddeutschland.

Dafür hätten sie freilich nicht das GATSAbkommen gebraucht. Dem Land Bremen etwa musste die Neugründung einer International University als Ableger der texanischen RiceUniversity ja nicht aufgezwungen werden, sie hat sich ja darum intensivst bemüht.

Auch die Förderung dieser Universität durch staatliche Mittel nach dem Hochschulbauförderungsgesetz ist eine innerstaatliche Entscheidung des Wissenschaftsrats.

Die volle Gleichstellung ausländischer Anbieter würde aber bedeuten, dass sie solche Subventionen nicht mehr durch parlamentarische oder Regierungsentscheidungen zugesprochen bekämen, sondern dass sie darauf einen Rechtsanspruch hätten. Also: Ausländische Hochschulfilialen hätten Anspruch auf Mittel nach dem Hochschulbauförderungsgesetz, ja, sie könnten überprüfen lassen, ob das kostenlose Studium in Deutschland nicht ein durch Subventionierung herbeigeführtes DumpingAngebot ist, das den Freihandelsregeln widerspricht. Auch private Schulfirmen, die es in den USA seit langem gibt, könnten die Finanzierungsregeln für Kindergärten und Schulen überprüfen lassen.

Dass dies alles noch nicht geschehen ist, liegt an einer Ausnahmeklausel, die die Europäische Union in den Vertrag aufnehmen ließ: Ihre Staaten behielten sich vor, Schulen und Hochschulen nach eigenem Gutdünken zu subventionieren. Trotz oder gerade wegen der noch geltenden Ausnahmeregel gilt schon heute: staatliche Finanzierung von Bildung ist nur noch eine Ausnahme, nicht die Regel. Diese Ausnahmen sind laut GATS-Vertrag nur für zehn Jahre gültig. Zurzeit beginnen die Verhandlungen darüber, wie die Verträge ab 2005 gestaltet sein sollen. Und nun wird es spannend, denn laut Abkommen muss die EU in den angelaufenen Verhandlungen diesen Vorbehalt entweder aufgeben oder zumindest einschränken.


Grenzen der Liberalisierung

Noch ist das Marktpotenzial für Bildung in Deutschland begrenzt – wie das Scheitern einiger Privatuniversitäten zeigt. Und im Schulbereich gibt es nur „ideelle Anbieter“ als Konkurrenten. In den USA dagegen gibt es schon einige School-Management-Firmen wie den Konzern »Edison Schools«, die sich anheischig machen, billiger zu arbeiten als das öffentliche Schulsystem.

Bisher haben nur die drei großen Bildungsexportländer, die USA, Australien und Neuseeland, Vorstellungen entwickelt, wie der Bildungsmarkt weiter liberalisiert werden soll. Sie möchten vor allem die letzte Rubrik „anderes“ geöffnet haben. Darunter verbergen sich nämlich Bildungsagenturen und Testinstitute. Agenturen sollen gegen Honorar Bildungsleistungen vermarkten und vermitteln, Testinstitute bieten nicht nur individuelle Begabungstests an, sondern auch Evaluationen für die Schulen ganzer Regionen. Hier entsteht gerade ein neuer Markt. Die Liberalisierung dieses TestingMarktes kann zur Folge haben, dass die Marktführer auf diesem Sektor, wie die Firma Testing Service in den USA, ihre Standards weltweit durchzusetzen versuchen. Dies könnte dazu führen, dass letztlich nicht mehr Parlamente und Regierungen oder gar Elternvertretungen oder Selbstverwaltungsorgane der Hochschulen kontrollieren und Standards definieren, sondern die Monopolisten auf dem internationalen Bildungsmarkt. Die GEW fordert nun, dass die Bundesregierung Transparenz herstellen müsse über die bereits eingegangenen Verpflichtungen und ihre Position in den angelaufenen Neuverhandlungen des Abkommens. So begrüßenswert der internationale Austausch sei, ein lediglich auf Profit ausgerichteter globaler Bildungsmarkt unterlaufe diese positiven Seiten der Globalisierung, befürchtet Eva-Maria Stange.

Sie steht nicht allein. Die Präsidenten der europäischen, US-amerikanischen und kanadischen Hochschulvereinigungen haben am 28. September 2001 eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der sie klar machen, dass „die akademischen Gemeinschaften auf beiden Seiten des Atlantiks der Einbeziehung von Hochschulbildung ebenso wie jeder anderen Bildung in die GATS-Verhandlungen widersprechen“.

Dass unter dem Mantel formaler Gleichheit der Marktteilnehmer Machtverhältnisse verborgen werden, dürfte eigentlich nicht überraschen. Dafür ein Beispiel: Nur wenige Länder haben ihre Bildungsmärkte freiwillig so weit geöffnet wie die EU. Dass Ruanda, Mali und Haiti ihre Schulen und Hochschulen nicht ausländischer Konkurrenz aussetzen wollen, wird kaum jemanden interessieren, dafür sind deren Bildungsmärkte zu klein. Aber auch der größte Bildungsexporteur, die USA, die in den GATS-Verhandlungen weitere Liberalisierungen von den anderen fordern, lassen weder in ihren Schulen noch im Hochschulsektor ausländische Konkurrenz zu, lediglich für die Erwachsenenbildung und „andere Dienstleistungen“ waren sie zur Öffnung bereit.

Karl-Heinz Heinemann




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Gastkommentar:

Freier Handel oder freier Zugang?
Die Auswirkungen des GATS auf das Bildungswesen

Das Wahre und das Schöne – diese Ideale humanistischer Bildung kann man im 21. Jahrhundert vergessen. Bildung ist eine schöne Ware, und die muss profitabel verkauft werden. Weltweit, so verlangt es im Prinzip das GATS, das Allgemeine Abkommen über den Dienstleistungshandel.

Teilbereiche der Bildung und Ausbildung (derzeit insbes. in der Weiterbildung) sind als Handelsgut schon heute „kommodifizierbar“. Die bis 2005 laufenden Verhandlungen über das Dienstleitungsabkommen könnten dazu führen, auch andere Bereiche des „öffentlichen Gutes“ Bildung aus der staatlichen Daseinsvorsorge herauszulösen und dem globalen Wettbewerb auf Bildungsmärkten zu überantworten.

Nicht erst seit der Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahre 1995 wird der Bildungssektor vom Blick des Ökonomen fixiert. Dass auch Deutschlehrer, wenn sie den „Faust“ durchnehmen, dabei sind, „Humankapital“ zu bilden, ist schon im 19. Jahrhundert Thema gewesen. Diese Sichtweise ist zwar primitiv, aber wegen ihrer Einfachheit auch faszinierend. So sehr, dass eine eigenständige Disziplin entstand, die „Bildungsökonomie“.

In Deutschland ist sie von Friedrich Edding in den 60er Jahren bekannt gemacht worden; Hauptthese: Bildung ist zugleich Konsumgut und Investition in den Menschen. Unter dem „SputnikSchock“ und angesichts der „amerikanischenHerausforderung“ begann die Bildungsplanung, die „Investitionen in das Humankapital“ zu forcieren. Das war eine rein nationalstaatliche Veranstaltung zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit.

Doch da war auch noch etwas anderes: „Bildung ist Bürgerrecht“ lautete der Titel eines Buches von Ralf Dahrendorf, das seiner Zeit zu einer Art Manifest wurde. Von Planung, auch von Bildungsplanung will heute kaum jemand mehr etwas wissen. Das passt nicht in die Zeit der Globalisierung der Märkte und Deregulierung von staatlichen Vorschriften. Das Manifest der Globalisierung fordert nicht Bürgerrechte, sondern Freihandel und freien Kapitalverkehr. Folglich werden in der Tendenz alle bislang geschützten Bereiche – häufig als verkrustet, miefig und ineffizient qualifiziert – der Konkurrenz ausgesetzt.

Das lässt man sich ja gern bei Stahlblechen oder Haferflocken, bei Finanzdienstleistungen oder Versicherungen gefallen. Bei Kino oder Fernsehfilmen oder anderen Gütern, die für die nationale Kultur und Identität von Bedeutung sind, ist dies schon anders. Hollywood verlangt den freien Markt für seine Produkte. Wie die britische Industrie im 19. Jahrhundert setzen die USMedienfirmen auf ihre überlegene Konkurrenzfähigkeit und deshalb voll auf das Prinzip des freien Handels. Sie warten nur darauf, dass sie den französischen KinoBraten, der noch durch staatliche Subventionen und Regulierung ungenießbar ist, verspeisen können. Dass die USA aber gar keine dogmatischen Freihändler und knochenharte Neoliberale sind, zeigen sie ja auf den Stahlmärkten, wo sie ungeniert von WTORegeln die protektionistische Karte gegen die Konkurrenz aus Europa und Japan ziehen.

Die Lehre, die schon Karl Marx in seiner Rede über den Freihandel 1848 gezogen hatte: Freihandel fordern immer die, die überlegen sind; Protektionismus diejenigen, deren Industrien noch nicht oder – wie im Fall der USStahlindustrie – nicht mehr mithalten können.

Im Bildungsbereich ist dies anders. Erstens ist Bildung kein – wie es im alten GATTAbkommen von 1947 heißt – „like product“, also ein handelbares und überall vergleichbares Produkt wie Eisenerz oder Benzinvergaser. Soll Bildung auch Identität bilden, dann kann das „Handelsgut“ Bildung kein „like product“ sein. Doch wenn die GATSRegeln Anwendung finden, wird aus Bildung ein Allerweltsprodukt, dessen Qualität mit global vergleichbaren Zertifikaten bestätigt wird.

Dies genau geschieht derzeit. Die an den Hochschulen umtriebigen Zertifizierer und Akkrediteure lassen niemanden aus der BildungsPipeline heraus, der oder die nicht per MA oder BA mit jedem anderen MA/BA all across the world vergleichbar geworden ist.

Zweitens ist Bildung ein öffentliches Gut, das allen Bürgerinnen und Bürgern unentgeltlich zugänglich sein muss. Doch schon heute gibt es bestimmte Bildungsangebote nur gegen Gebühren, und diese Regelung wird auf alle Bildungsgüter ausgedehnt, die vom GATSAbkommen abgedeckt werden. Welche dies sind, und wo evtl. Ausnahmen gemacht werden müssen, ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen.

Die Linie der Privatisierung öffentlicher Güter verfolgen nicht nur das GATS, sondern auch Internationaler Währungsfonds und Weltbank. Mit Strukturanpassungsprogrammen haben sie in allen Weltregionen das öffentliche Bildungswesen abgespeckt, sodass nur noch Eliten mit hohem Einkommen Zugang zu qualitativ hoch stehenden Bildungsangeboten haben.

Aber auch hierzulande ist die Zukunft des Bildungswesens in Zeiten der Globalisierung umstritten. Nicht wenige, und nicht nur Ideologen aus dem neoliberalen Lager, Unternehmervertreter oder marktliberale Parteivertreter, auch viele Lehrer und Hochschullehrer haben die Vorstellung, dass eine Privatisierung großer Teile des Bildungswesens so schlecht nicht sein könne. Man wird aber genau prüfen müssen, ob die Qualität der Bildung erhalten, ob der Zugang zu den Bildungsangeboten für alle, die die Voraussetzungen erfüllen, gewahrt bleibt. Denn das ist eine Frage der sozialen Demokratie, die den Regeln des globalen Freihandels nicht geopfert werden darf.

Elmar Altvater

(Elmar Altvater lehrt seit 1970 Politikwissen schaften am Otto-Suhr-Institut der Freien Univer sität Berlin. Er ist sachverstän diges Mitglied der Enquete Kommission des Deutschen Bundestages „Globalisierung der Weltwirt schaft“)



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Quelle: www.gew.de
DGB und GEW zu GATS - Verhandlungen

Internationalisierung von Bildung: ja - Bildung als Handelsware: nein!
Gemeinsame Pressekonferenz von DGB und GEW zu GATS-Verhandlungen

Berlin - Anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz von DGB und GEW in Berlin sagte die Vorsitzende der GEW, Eva-Maria Stange: " Die deutsche Bildungspolitik muss endlich aus dem Dornröschenschlaf erwachen und klare Positionen im Rahmen der Verhandlungen zur Liberalisierung von Dienstleistungen (GATS) über die Einbeziehung von Bildung beziehen." Vor allem müsse die Kultusministerkonferenz für eine offene Meinungsbildung unter den Ländern Sorge tragen und nicht weiter in "föderaler Kleinstaaterei die Entwicklungen in der Welt vergessen".

Nachdem die EU bereits 1995 mit deutscher Zustimmung weitreichende Verpflichtungen für den Bildungssektor eingegangen sei - ohne dass es die betroffene Öffentlichkeit registriert habe -, sei es jetzt an der Zeit, öffentlich Transparenz herzustellen.

Bildung drohe angesichts der Profitinteressen insbesondere amerikanischer, australischer und neuseeländischer Bildungsunternehmen zur Handelsware zu verkommen. Werte wie freier Zugang für alle zu den Bildungseinrichtungen, Chancengleichheit, demokratische Rechte der Bildungsteilnehmer oder kulturelle Selbstbestimmung einer Nation gerieten unter die Räder von Marktinteressen.

Positive Effekte einer Internationalisierung von Bildung wie z.B. die Öffnung von Bildungseinrichtungen für ausländische Studierende sowie der Austausch von Bildungsangeboten, die für alle offen stünden, würden konterkariert durch einen globalen Bildungsmarkt, dessen Hauptinteresse in der Profitgewinnung bestehe.

Wörtlich sagte Stange in diesem Zusammenhang: "Eine schleichende Privatisierung des Bildungswesens durch Gebühren und Rückzug aus der öffentlichen Verantwortung lehnt die GEW ab."

Jetzt geht es vor allem darum, Transparenz über die Verhandlungen und die Position Deutschlands herzustellen. Darüber hinaus müssten die Betroffenen einschließlich der Gewerkschaften sowohl national wie international in den Prozess der Gestaltung von GATS einbezogen werden.

Die Bundesregierung werde aufgefordert, eine nationale Folgenabschätzung sowohl für bereits eingegangene Verpflichtungen im Bildungswesen wie für geplante Optionen in der laufenden Verhandlungsrunde der Öffentlichkeit noch vor März 2003 vorzulegen.

Die Bildungsinternationale (EI) - der Zusammenschluss von Bildungsgewerkschaften aus mehr als 150 Ländern - hat im Sommer 2001 auf ihrem Kongress in Bangkok die Umwandlung von Bildung als öffentliche Dienstleistung zur Handelsware privater Anbieter abgelehnt und gefordert, dass Bildung aus dem Geltungsbereich von GATS herausgenommen wird. Bildung sei entscheidend für die individuelle, soziale und nationale Entwicklung eines jeden Landes. Deshalb müssten nationale Regierungen - unabhängig von Handelsabkommen zur Marktliberalisierung - die Kompetenz und Verantwortung über das Bildungswesen behalten und Bildung im öffentlichen Interesse regeln können. Dies treffe für Entwicklungsländer ebenso zu wie für Industrienationen. So habe die Abwanderung von Fachkräften im Bildungswesen aus Entwicklungsländern in Industrienationen mit besseren Existenzbedingungen fatale Folgen.

Ein globaler Bildungsmarkt entziehe den nationalen Regierungen die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten wie die Subventionierung von Bildungsangeboten, die Qualitätssicherung bei den Bildungsleistungen und den Beschäftigungsbedingungen sowie die kulturelle und sprachliche Selbstbestimmung.

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Hauptvorstand
Pressestelle
27.2.2002
Pressemitteilung im Internet: www.gew.de/presse/nachrichten/frame_index.html

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www.gew.de:

Gegen marktkonformen Wettbewerb im Bildungswesen

Konferenz zur weltweiten Liberalisierung des Dienstleistungshandels im November

Multinationale Konzerne, die Unterrichtsinhalte bestimmen? Marktkonformer Wettbewerb an Schulen statt Chancengleichheit? Szenarien, die aufgrund der Pläne der Welthandelsorganisation (WTO) bald Realität werden könnten. Eine Neufassung des "General Agreements on Trade in Services" (GATS) soll den globalen Transfer von Dienstleistungen - einschließlich Bildungsangeboten - liberalisieren. Im November wird ein Ministertreffen in Katar die Verhandlungen offiziell eröffnen.

Dass die 1995 gegründete WTO (www.wto.org) jetzt auch im engen Zusammenhang mit der Entwicklung des deutschen Bildungssystems gesehen werden muss, mag manchen zunächst überraschen. Eher bringt man noch das Kürzel mit der vor zwei Jahren gescheiterten Konferenz in Seattle in Verbindung. Dort wurden nicht nur die harten Konfliktlinien zwischen verschiedenen Fraktionen von Mitgliedsstaaten (zurzeit 142 Länder) sichtbar, sondern zugleich der mittlerweile symbolträchtige Widerstand einer globalisierungskritischen Bewegung. In der Welthandelsorganisation konnte daraufhin über ein Jahr kein Land gefunden werden, das bereit war, die nächste Verhandlungsrunde auszurichten. In etwas weniger als zwei Monaten, vom 9.-13. November 2001, findet nun in Doha (Katar) die vierte Ministerkonferenz der WTO statt. Lediglich hier, wo Parteien und Parlament verboten sind, schien man sich schließlich vor Protesten sicher zu sein.

Für dieses Treffen laufen bereits seit Anfang 2000 am Sitz der WTO in Genf Vorverhandlungen zur weiteren Liberalisierung des Dienstleistungshandels im Rahmen des GATS. Eingeschlossen sind neben Telekommunikation, Finanzdiensten, Tourismus, Transport usw. auch Bildung und Erziehung. Eine Abschlussvereinbarung wird bis Ende 2002 angestrebt. Was GATS eigentlich bewirkt bzw. beinhaltet und was neu vereinbart werden soll, ist jedoch in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt.

Die Konsequenzen für Bildungssysteme bei einer erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungsrunde sind zunächst einmal leicht auszumalen: Nach Gerichtsbarkeit der WTO wäre die nahezu ausschließliche Lizenzierung von nicht-profitorientierten Organisationen im Bildungsbereich eines Staates eine unnötige Beschränkung des Handels, weil die Schulqualität ebenso in privaten Schulen gewährleistet werden kann - auch wenn sich dadurch soziale Ungleichheiten verstärken. Private Bildungsanbieter bzw. Investoren würden somit deutlich besser gestellt als heute. Sie erhielten die Berechtigung, in anderen Ländern Filialen zu eröffnen und eigene Lehrangebote und die damit verbundenen Zertifikate verkaufen zu können. Arbeitsverhältnisse würden zunehmend prekärer und staatliche Bildungsangebote könnten in die Funktion von Verwahranstalten für sozial Benachteiligte getrieben werden. Demokratisch legitimierte Bildungsziele oder emanzipatorische Ideale würden voraussichtlich völlig marginalisiert. Die Profitmaximierung stände in einem Bereich im Vordergrund, der nach wie vor über Lebenschancen in der Gesellschaft entscheidet.

Das seit 1994 bestehende GATS-Abkommen zielt v.a. darauf, nationalstaatliche Barrieren für den internationalen Wirtschaftswettbewerb im Dienstleistungssektor umfassend abzubauen. Die Erbringung von Dienstleistungen ist im Allgemeinen stärker durch Qualifikationsanforderungen, Lizenzen, staatliche Monopole, tarifliche Bestimmungen, Arbeitsnormen etc. reguliert als der internationale Warenhandel. Deshalb gerät bei GATS primär die innerstaatliche Politik ins Visier, wenn die Systeme der sozialen Infrastruktur vom Gesundheits- bis zum Bildungswesen auf globaler Ebene liberalisiert bzw. privatisiert werden sollen. Insbesondere Artikel VI setzt fest, dass ein Staat beweisen muss, dass Gesetze und Vorschriften erstens unbedingt nötig und zweitens für den Handel nur im geringstmöglichen Maße störend sind. Wenn dies nicht der Fall ist, muss eine Öffnung des Sektors für private Anbieter aus dem In- und Ausland erfolgen. Dies schließt auch öffentliche Auftragsvergabe, Subventionen und die Formulierung von Sicherheits- und Qualitätsstandards ein.

Die schon bestehenden Regelungen des GATS sollen jetzt erweitert werden. Die "eigentlichen" Verhandlungen werden dann wie folgt verlaufen: Jeder Staat gibt Angebote von und Forderungen nach konkreten Liberalisierungsverpflichtungen ab, die für einzelne Zielländer und Dienstleistungen konkretisiert werden. In allen offiziellen Verlautbarungen dazu wird entsprechend der liberalen Doktrin ein genereller Wohlfahrtsgewinn durch freien Handel propagiert. Hier zeigt sich allerdings, dass jede Regierung meist nur dann daran glaubt, wenn sie die Gewinne durch zunehmende Exportmöglichkeiten in einem Sektor höher einschätzt als die Verluste durch Importe. Unbeschadet des multilateralen Charakters der Verhandlungen, setzen alle Staaten ihre - höchst ungleich verteilte - Macht in Form von finanziellen, wissenschaftlichen und personellen Ressourcen auf allen ihnen zur Verfügung stehenden Ebenen ein, um ihre Ziele durchzusetzen. D.h., in relevanten Sektoren sollen Marktöffnungen, Investitionsschutz und eine möglichst günstige Regulierung für "ihre" Konzerne erreicht werden. Diese, z.B. zusammengefasst im European Services Forum (www.esf.be) oder der US-Coalition of Services Industries (www.uscsi.org), sind beratend an den Verhandlungen beteiligt und erhoffen sich verstärkten Zugang zu den Wachstumsmärkten der Dienstleistungsbranche rund um den Globus. Andere zivilgesellschaftliche Akteure organisieren den Widerstand: Viele kritische Nicht-Regierungs-Organisationen (www.xs4all.nl/~ceo/gatswatch) fordern eine Herausnahme von Bildung aus den Verhandlungen, um soziale Spaltungen zwischen und in Gesellschaften nicht weiter vertiefen zu lassen. Auch die Bildungs-Internationale (www.ei-ie.org), der internationale Zusammenschluss der Bildungsgewerkschaften, dem auch die GEW angehört, hat auf ihrer 3. Weltkonferenz in Jomtien (Thailand) im Juli 2001 bereits eine Resolution gegen GATS verabschiedet. Sie warnt davor, Bildung als Ware zu betrachten und fordert, Bildung als Menschenrecht anzuerkennen.

Sami Rabieh

Eine detaillierte Zusammenfassung über GATS, herausgegeben von der Bildungs-Internationalen, gibt es unter:
gats_great_expectations.pdf




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