Es kann nur gut sein, wenn sich GEW und der DGB gegen eine Privatisierung des Bildungssystems im internationalen Rahmen aussprechen. Bleibt nur zu hoffen, dass sie sich genau so vehement gegen die bereits unternommenen und künftigen Schritte zur Privatisierung des öffentlichen Schulwesens hier und insbesondere in einzelnen Bundesländern wenden. Dies wäre auch ein hilfreicher Schritt gegen GATS.
Artikel:
- E&W 4/2002: Allerweltsprodukt Bildung? GATS – Freihandel und die Folgen für das Bildungswesen
- E&W 4/2002: Freier Handel oder freier Zugang? - Die Auswirkungen des GATS auf das Bildungswesen
- Internationalisierung von Bildung: ja - Bildung als Handelsware: nein!
- Gegen marktkonformen Wettbewerb im Bildungswesen:
- GEW v. 12.05.2003: Bildung ist keine Ware;
Gutachten zum aktuellen GATS-Verhandlungsstand im Bildungsbereich

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Allerweltsprodukt
Bildung?
GATS – Freihandel und die Folgen für das Bildungswesen
Bleibt Bildung ein identitätsstiftendes
öffentliches Gut – für alle zugänglich –
oder wird sie zur Ware im globalisierten
Freihandel?
Bestimmen nächstens Bildungskonzerne
in Australien, Neuseeland oder
den USA, was in Afrika, Asien,
Lateinamerika und Europa gelernt
wird?
Um diese Fragen geht es demnächst in
Brüssel – weitgehend ungestört von
öffentlicher Aufmerksamkeit –, wenn
über das „General Agreement on
Trade in Services“ (GATS) verhandelt
wird. Ein Workshop der GEW hat
sich Ende Februar in Berlin mit dem
Thema beschäftigt.
Globalisierung taugt als Thema für den
Sozialkundeunterricht. Aber die Schulwirklichkeit
berührt sie höchstens, wenn
es darum geht, ob im Lehrerzimmer nur
noch Transfair-Kaffee getrunken wird
oder ob man CocaCola-Reklame auf
dem Schulhof dulden darf.
„Weltweit gibt es deutliche Anzeichen
dafür, dass sich das Angebot von Dienstleistungen
im Bildungsbereich mit zunehmendem
Eindringen in den privaten
Sektor verändert“, meint dagegen
Sheena Hanley, stellvertretende Generalsekretärin
der Bildungsinternationale,
des weltweiten Zusammenschlusses von
Bildungsgewerkschaften. Auf dem Weltkongress
der Bildungsinternationale im
vergangenen Jahr in Jomtien in Thailand
berichteten Lehrergewerkschafter
aus Afrika, Lateinamerika und Südostasien,
wie ihre Länder unter der Schuldenlast
des Weltwährungsfonds und der
Weltbank genötigt werden, Staatsausgaben
zu kürzen. Das heißt vor allem, öffentliche
Bildung und Gesundheitsdienste
abzubauen und den privaten
Markt zu öffnen.
Bildung darf keine Handelsware werden,
beschlossen daraufhin die Delegierten
der Bildungsinternationale.
Unklare Verhältnisse
Doch sie ist es längst: 1994 wurde von
der WTO, der Welthandelsorganisation,
das GATS beschlossen, das „General
Agreement on Trade in Services“, das
den freien Handel mit Dienstleistungen
regelt. Eine der zwölf in dem Abkommen
genannten „Branchen“ sind Bildungsdienstleistungen.
Hat dieser Handelsvertrag Auswirkungen
auf das deutsche Bildungssystem?
Welche Interessen haben die Kultusminister
und die Bundesregierung auf diesem
Gebiet? Nach den Protesten der
Globalisierungsgegner in Seattle fragte
die GEW-Vorsitzende EvaMaria Stange
vor zwei Jahren beim Bundesbildungsministerium
nach. Die Antwort war
mehr oder weniger eine Fehlanzeige: Ja,
man müsse sich mit den unabweisbaren
Folgen der Liberalisierung der Märkte
auseinander setzen. Aber so richtig zuständig
sei dort niemand.
Die GEW versucht nun, etwas Licht ins
Dunkel bringen. Sie hat den Kasseler
Politologen Christoph Scherrer mit der Erstellung
eines Gutachtens zu den Auswirkungen
der Handelsliberalisierung
auf des Bildungswesen beauftragt. In einem
Workshop wurde sein Gutachten
diskutiert, Vertreter des DGB und des
Wirtschaftsministeriums nahmen an
der Diskussion teil.
Für Bildung als Handelsware ist das
Wirtschaftsministerium zuständig. Aber
auch dieses verhandelt gar nicht selbst
mit der Welthandelsorganisation. Dafür
ist die Brüsseler EU-Kommission zuständig.
Aber auch dort ist die Generaldirektion
Bildung nicht in die Verhandlungen
über GATS einbezogen. Karl-Ernst Brauner,
der Leiter der Abteilung für Außenwirtschaft
und Europafragen im Bundeswirtschaftsministerium, will dem
Eindruck nicht widersprechen, dass in
diesem Dickicht recht ungestört von öffentlicher
Aufmerksamkeit völkerrechtlich
bindende Verpflichtungen ausgehandelt
werden. So wenden sich die
großen Medienkonzerne wie Bertelsmann
mit ihren Vorstellungen von der
Neuordnung ihrer Märkte gar nicht
mehr nach Berlin, sondern über ihre
Brüsseler Verbindungsbüros direkt an
die Europa-Administration.
Den Gewerkschaftern wird auf dem Berliner
Workshop klar: Die Bildungshandelspolitik
wird mehr in Brüssel als in
Berlin gemacht.
Was regelt GATS?
Das Dienstleistungsabkommen ist eines
der drei Säulen der Welthandelsorganisation
– neben dem fortgeschriebenen
allgemeinen Handelsabkommen GATT
und dem Vertrag zu den Urheberrechten
TRIPS.
Auf dem letzten WTO-Treffen im Dezember
vergangenen Jahres in Dakar
spielte TRIPS eine große Rolle, weil die
Pharmakonzerne damit ihre Rechte auf
AIDS-Medikamente sichern und teuer
bezahlen lassen wollen – von den
Hauptbetroffenen in Afrika.
GATS sichert den Vertragsstaaten die
Meistbegünstigung und die Inländerbehandlung
– soll heißen: Alle Marktteilnehmer
können für sich die günstigsten
Handelsbedingungen in Anspruch nehmen
und ausländische Anbieter müssen
Inländern gleichgestellt werden.
Das gilt auch für Bildung und Gesundheit,
Bereiche also, die nach bisherigem
Verständnis als Grundversorgung sozialer
Bedürfnisse Aufgaben des Staates
und keine Handelswaren sind. Eben
deshalb seien sie ja auch von GATS
nicht betroffen, denn da gehe es nur um
die privat erbrachten Dienstleistungen,
versicherte Mike Moore im vergangenen
September den Vertretern der Bildungsinternationale,
als sie in Genf ihre Bedenken
vortrugen. Doch das ist nicht
einmal die halbe Wahrheit. In den meisten
Ländern, so auch in Deutschland,
gibt es kein Staatsmonopol für Bildungsdienstleistungen:
Kindergärten,
Hochschulen und vor allem die Erwachsenenbildung
werden in wachsendem
Maße von Privatanbietern betrieben.
Wenn es sich um ein gemischtes System
handelt, dann gelten die Freihandelsregeln.
Jeder Regierung stand es beim Abschluss
des Abkommens frei zu definieren, welche
Handelsbereiche sie den GATS-Regeln
unterwerfen will. Die EU-Kommission
hat für ihre Mitgliedsländer dem Freihandel mit Bildung in einem
viel größeren Umfang zugestimmt als
die meisten anderen Länder. Vom Kindergarten
bis zur Erwachsenenbildung –
im Prinzip steht alles Anbietern aus dem
Ausland offen. Nur die Rubrik »andere
Dienstleistungen« wurde von der EU
nicht angekreuzt.
„Die EU hat sich im GATS-Abkommen
zu Öffnungen verpflichtet, die sie ohnehin
praktiziert“, meint Christoph
Scherrer, der Autor des GEW-Gutachtens.
Kein Grund zur Beunruhigung also?
Mit GATS werden sie völkerrechtlich
verbindlich. Und, so kritisiert Scherrer,
„innerhalb des GATS kann man einmal
gewährte Freiheiten praktisch nicht
mehr zurücknehmen. Diejenigen, die
dadurch geschädigt werden, haben Anspruch
auf Kompensation. Dazu gibt es
verbindliche Regeln. So könnten die
USA, wenn sie sich auf dem Bildungsmarkt
bei uns behindert sähen, im Gegenzug
den Import von chemischen
Produkten mit Strafzöllen belegen, weil
wir ja kaum Bildung in die USA exportieren.“
Volle Gleichstellung
GATS unterscheidet vier Arten des Handels.
Die heute wichtigste: Der Handel
über das Internet.
Virtuelle Hochschulen bieten ihre Kurse
weltweit im Netz an. Die Bundesrepublik
hat keine Möglichkeit, irgendwelche
Zusatzregeln aufzuerlegen, etwa eigene
Qualitätsstandards vorzuschreiben.
Das wären nichttarifäre Handelshindernisse,
die nach GATS überprüft
und abgebaut werden müssten.
Das GATS-Abkommen lässt aber auch
zu, dass ausländische Bildungsfirmen
auf dem einheimischen Markt tätig werden,
zum Beispiel die International University
Bremen als Franchise-Betrieb der
Rice-University in Texas oder der kürzlich gescheiterte Ableger der Maryland-Universität
in Süddeutschland.
Dafür hätten sie freilich nicht das GATSAbkommen
gebraucht. Dem Land Bremen
etwa musste die Neugründung einer
International University als Ableger
der texanischen RiceUniversity ja nicht
aufgezwungen werden, sie hat sich ja
darum intensivst bemüht.
Auch die Förderung dieser Universität
durch staatliche Mittel nach dem Hochschulbauförderungsgesetz
ist eine innerstaatliche
Entscheidung des Wissenschaftsrats.
Die volle Gleichstellung ausländischer
Anbieter würde aber bedeuten, dass sie
solche Subventionen nicht mehr durch
parlamentarische oder Regierungsentscheidungen
zugesprochen bekämen,
sondern dass sie darauf einen Rechtsanspruch
hätten. Also: Ausländische
Hochschulfilialen hätten Anspruch auf
Mittel nach dem Hochschulbauförderungsgesetz,
ja, sie könnten überprüfen
lassen, ob das kostenlose Studium in
Deutschland nicht ein durch Subventionierung
herbeigeführtes DumpingAngebot
ist, das den Freihandelsregeln widerspricht.
Auch private Schulfirmen,
die es in den USA seit langem gibt,
könnten die Finanzierungsregeln für
Kindergärten und Schulen überprüfen
lassen.
Dass dies alles noch nicht geschehen ist,
liegt an einer Ausnahmeklausel, die die
Europäische Union in den Vertrag aufnehmen
ließ: Ihre Staaten behielten sich
vor, Schulen und Hochschulen nach eigenem
Gutdünken zu subventionieren.
Trotz oder gerade wegen der noch geltenden
Ausnahmeregel gilt schon heute:
staatliche Finanzierung von Bildung ist
nur noch eine Ausnahme, nicht die Regel.
Diese Ausnahmen sind laut GATS-Vertrag
nur für zehn Jahre gültig. Zurzeit
beginnen die Verhandlungen darüber, wie die Verträge ab 2005 gestaltet sein
sollen. Und nun wird es spannend, denn
laut Abkommen muss die EU in den angelaufenen
Verhandlungen diesen Vorbehalt
entweder aufgeben oder zumindest
einschränken.
Grenzen der Liberalisierung
Noch ist das Marktpotenzial für Bildung
in Deutschland begrenzt – wie das
Scheitern einiger Privatuniversitäten
zeigt. Und im Schulbereich gibt es nur
„ideelle Anbieter“ als Konkurrenten. In
den USA dagegen gibt es schon einige
School-Management-Firmen wie den
Konzern »Edison Schools«, die sich anheischig
machen, billiger zu arbeiten als
das öffentliche Schulsystem.
Bisher haben nur die drei großen Bildungsexportländer,
die USA, Australien
und Neuseeland, Vorstellungen entwickelt,
wie der Bildungsmarkt weiter liberalisiert
werden soll. Sie möchten vor
allem die letzte Rubrik „anderes“ geöffnet
haben. Darunter verbergen sich
nämlich Bildungsagenturen und Testinstitute.
Agenturen sollen gegen Honorar
Bildungsleistungen vermarkten und
vermitteln, Testinstitute bieten nicht
nur individuelle Begabungstests an,
sondern auch Evaluationen für die
Schulen ganzer Regionen. Hier entsteht
gerade ein neuer Markt. Die Liberalisierung
dieses TestingMarktes kann zur
Folge haben, dass die Marktführer auf
diesem Sektor, wie die Firma Testing
Service in den USA, ihre Standards weltweit
durchzusetzen versuchen. Dies
könnte dazu führen, dass letztlich nicht
mehr Parlamente und Regierungen oder
gar Elternvertretungen oder Selbstverwaltungsorgane
der Hochschulen kontrollieren
und Standards definieren,
sondern die Monopolisten auf dem internationalen Bildungsmarkt. Die GEW
fordert nun, dass die Bundesregierung
Transparenz herstellen müsse über die
bereits eingegangenen Verpflichtungen
und ihre Position in den angelaufenen
Neuverhandlungen des Abkommens.
So begrüßenswert der internationale
Austausch sei, ein lediglich auf Profit
ausgerichteter globaler Bildungsmarkt
unterlaufe diese positiven Seiten der
Globalisierung, befürchtet Eva-Maria
Stange.
Sie steht nicht allein. Die Präsidenten
der europäischen, US-amerikanischen
und kanadischen Hochschulvereinigungen
haben am 28. September 2001 eine
gemeinsame Erklärung unterzeichnet,
in der sie klar machen, dass „die akademischen
Gemeinschaften auf beiden
Seiten des Atlantiks der Einbeziehung
von Hochschulbildung ebenso wie jeder
anderen Bildung in die GATS-Verhandlungen
widersprechen“.
Dass unter dem Mantel formaler
Gleichheit der Marktteilnehmer Machtverhältnisse
verborgen werden, dürfte
eigentlich nicht überraschen. Dafür ein
Beispiel: Nur wenige Länder haben ihre
Bildungsmärkte freiwillig so weit geöffnet
wie die EU. Dass Ruanda, Mali und
Haiti ihre Schulen und Hochschulen
nicht ausländischer Konkurrenz aussetzen
wollen, wird kaum jemanden interessieren,
dafür sind deren Bildungsmärkte
zu klein. Aber auch der größte
Bildungsexporteur, die USA, die in den
GATS-Verhandlungen weitere Liberalisierungen
von den anderen fordern, lassen
weder in ihren Schulen noch im
Hochschulsektor ausländische Konkurrenz
zu, lediglich für die Erwachsenenbildung
und „andere Dienstleistungen“
waren sie zur Öffnung bereit.
Karl-Heinz Heinemann
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Gastkommentar:
Freier Handel oder
freier Zugang?
Die Auswirkungen des GATS auf das Bildungswesen
Das Wahre und das Schöne
– diese Ideale humanistischer
Bildung kann man im
21. Jahrhundert vergessen.
Bildung ist eine schöne Ware,
und die muss profitabel
verkauft werden. Weltweit,
so verlangt es im Prinzip das
GATS, das Allgemeine Abkommen
über den Dienstleistungshandel.
Teilbereiche der Bildung
und Ausbildung (derzeit insbes.
in der Weiterbildung)
sind als Handelsgut schon
heute „kommodifizierbar“.
Die bis 2005 laufenden Verhandlungen
über das
Dienstleitungsabkommen
könnten dazu führen, auch
andere Bereiche des „öffentlichen
Gutes“ Bildung aus
der staatlichen Daseinsvorsorge
herauszulösen und
dem globalen Wettbewerb
auf Bildungsmärkten zu
überantworten.
Nicht erst seit der Gründung
der Welthandelsorganisation
(WTO) im Jahre 1995 wird
der Bildungssektor vom
Blick des Ökonomen fixiert.
Dass auch Deutschlehrer,
wenn sie den „Faust“ durchnehmen,
dabei sind, „Humankapital“
zu bilden, ist
schon im 19. Jahrhundert
Thema gewesen. Diese Sichtweise
ist zwar primitiv, aber
wegen ihrer Einfachheit
auch faszinierend. So sehr,
dass eine eigenständige Disziplin
entstand, die „Bildungsökonomie“.
In Deutschland ist sie von
Friedrich Edding in den 60er
Jahren bekannt gemacht
worden; Hauptthese: Bildung
ist zugleich Konsumgut
und Investition in den
Menschen. Unter dem
„SputnikSchock“ und angesichts
der „amerikanischenHerausforderung“ begann
die Bildungsplanung, die
„Investitionen in das Humankapital“
zu forcieren.
Das war eine rein nationalstaatliche
Veranstaltung zur
Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit.
Doch da war auch noch etwas
anderes: „Bildung ist
Bürgerrecht“ lautete der Titel
eines Buches von Ralf
Dahrendorf, das seiner Zeit
zu einer Art Manifest wurde.
Von Planung, auch von Bildungsplanung
will heute
kaum jemand mehr etwas
wissen. Das passt nicht in
die Zeit der Globalisierung
der Märkte und Deregulierung
von staatlichen Vorschriften.
Das Manifest der
Globalisierung fordert nicht
Bürgerrechte, sondern Freihandel
und freien Kapitalverkehr.
Folglich werden in
der Tendenz alle bislang geschützten
Bereiche – häufig
als verkrustet, miefig und ineffizient
qualifiziert – der
Konkurrenz ausgesetzt.
Das lässt man sich ja gern
bei Stahlblechen oder Haferflocken,
bei Finanzdienstleistungen
oder Versicherungen
gefallen. Bei Kino oder
Fernsehfilmen oder anderen
Gütern, die für die nationale
Kultur und Identität von Bedeutung
sind, ist dies schon
anders. Hollywood verlangt
den freien Markt für seine
Produkte. Wie die britische
Industrie im 19. Jahrhundert
setzen die USMedienfirmen
auf ihre überlegene
Konkurrenzfähigkeit und
deshalb voll auf das Prinzip
des freien Handels. Sie warten
nur darauf, dass sie den
französischen KinoBraten,
der noch durch staatliche
Subventionen und Regulierung ungenießbar ist, verspeisen
können. Dass die
USA aber gar keine dogmatischen
Freihändler und knochenharte
Neoliberale sind,
zeigen sie ja auf den Stahlmärkten,
wo sie ungeniert
von WTORegeln die protektionistische
Karte gegen
die Konkurrenz aus Europa
und Japan ziehen.
Die Lehre, die schon Karl
Marx in seiner Rede über
den Freihandel 1848 gezogen
hatte: Freihandel fordern
immer die, die überlegen
sind; Protektionismus
diejenigen, deren Industrien
noch nicht oder – wie im
Fall der USStahlindustrie –
nicht mehr mithalten können.
Im Bildungsbereich ist dies
anders. Erstens ist Bildung
kein – wie es im alten GATTAbkommen
von 1947 heißt
– „like product“, also ein
handelbares und überall vergleichbares
Produkt wie Eisenerz
oder Benzinvergaser.
Soll Bildung auch Identität
bilden, dann kann das „Handelsgut“
Bildung kein „like
product“ sein. Doch wenn
die GATSRegeln Anwendung
finden, wird aus Bildung
ein Allerweltsprodukt,
dessen Qualität mit global
vergleichbaren Zertifikaten
bestätigt wird.
Dies genau geschieht derzeit.
Die an den Hochschulen
umtriebigen Zertifizierer
und Akkrediteure lassen niemanden
aus der BildungsPipeline
heraus, der oder die
nicht per MA oder BA mit
jedem anderen MA/BA all
across the world vergleichbar
geworden ist.
Zweitens ist Bildung ein öffentliches
Gut, das allen Bürgerinnen
und Bürgern unentgeltlich zugänglich sein
muss. Doch schon heute
gibt es bestimmte Bildungsangebote
nur gegen Gebühren,
und diese Regelung
wird auf alle Bildungsgüter
ausgedehnt, die vom GATSAbkommen
abgedeckt werden.
Welche dies sind, und
wo evtl. Ausnahmen gemacht
werden müssen, ist
Gegenstand der laufenden
Verhandlungen.
Die Linie der Privatisierung
öffentlicher Güter verfolgen
nicht nur das GATS, sondern
auch Internationaler
Währungsfonds und Weltbank.
Mit Strukturanpassungsprogrammen
haben sie
in allen Weltregionen das öffentliche
Bildungswesen abgespeckt,
sodass nur noch
Eliten mit hohem Einkommen
Zugang zu qualitativ
hoch stehenden Bildungsangeboten
haben.
Aber auch hierzulande ist
die Zukunft des Bildungswesens
in Zeiten der Globalisierung
umstritten. Nicht
wenige, und nicht nur Ideologen
aus dem neoliberalen
Lager, Unternehmervertreter
oder marktliberale Parteivertreter,
auch viele Lehrer und
Hochschullehrer haben die
Vorstellung, dass eine Privatisierung
großer Teile des Bildungswesens
so schlecht nicht sein könne. Man wird
aber genau prüfen müssen,
ob die Qualität der Bildung
erhalten, ob der Zugang zu
den Bildungsangeboten für
alle, die die Voraussetzungen
erfüllen, gewahrt bleibt.
Denn das ist eine Frage der
sozialen Demokratie, die
den Regeln des globalen
Freihandels nicht geopfert
werden darf.
Elmar Altvater
(Elmar Altvater
lehrt seit 1970
Politikwissen
schaften am
Otto-Suhr-Institut
der Freien Univer
sität Berlin.
Er ist sachverstän
diges Mitglied
der Enquete
Kommission des
Deutschen
Bundestages
„Globalisierung
der Weltwirt
schaft“)