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Veröffentlichungen des Ministeriums:

1. Projektskizze Modellvorhaben Selbständige Schule + Anschreiben der Ministerin
2. Ausschreibung im Amtsblatt 8/2001
3. Projektbeschreibung des Modellvorhabens (Amtsblatt 8/2001)




Im Internet findet man diesen Text auf der Web-Site des MSWF:
Projektskizze: Selbständige Schule


Anschreiben der Ministerin

Selbständige Schule
Projektskizze Modellvorhaben "NRW Schule 21"
Düsseldorf, den 22. Februar 2001
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Gliederung:

1.
Ausgangssituation und Auftrag
2. Ziele
3. Grundsätze der Durchführung
4. Arbeitsfelder
5. Projektverlauf
6. Projektfinanzierung
7. Wissenschaftliche Begleitung



Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung NRW


Die Ministerin


An die Schulleiterinnen und Schulleiter



Selbständige Schule
(Modellvorhaben NRW Schule 21)


Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Regierungserklärung wurde ein Modellvorhaben „Selbständige Schule" angekündigt. Ein Entwurf dieses Projektes liegt nun vor.
Mit dem Modellvorhaben „Selbständige Schule" wird die bildungspolitische Linie der letzten Jahre fortgeführt. Es gilt, eine neue Balance zwischen staatlicher Gesamtverantwortung und eigenverantwortlichen Entscheidungen der einzelnen Schule zu finden.

Sie finden nachstehend die Projektskizze, die den gegenwärtigen Stand der Überlegungen darstellt. Die Projektskizze ist Grundlage und Einladung für Gespräche, die in den kommenden Monaten mit Organisationen und Verbänden des Schullebens geführt werden sollen. Bis zum Sommer soll dann ein endgültiges Konzept stehen. Nach der Sommerpause wird das Projekt ausgeschrieben. Interessierte Schulträger und ihre Schulen können sich dann bewerben. Das Modellvorhaben beginnt mit einer begrenzten Zahl von Schulen am 1. 8. 2002.

Ich habe die Hoffnung, dass es uns gelingt, die Verantwortung für unsere Schulen stärker gemeinsam wahrzunehmen: Durch Land und Kommunen, durch die Schulen selbst und die Schulverwaltung, durch Eltern, Schülerinnen und Schüler und Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft. Mir ist es ein wichtiges Anliegen, die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Arbeit zu stärken. Nicht die Rückversicherung auf dem Hintergrund von Vorschriften, sondern eigenverantwortliches Handeln wird die Schule der Zukunft auszeichnen.

Ich würde mich freuen, wenn die Projektskizze eine Diskussion in Ihrer Schulgemeinde auslöst. An Rückäußerungen bin ich sehr interessiert.

Mit freundlichen Grüßen

(Gabriele Behler)


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Ausgangssituation und Auftrag

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Entschließung vom 29. November 2000 "Schule der Zukunft gestalten - Dialog zum Modellvorhaben NRW Schule 21 vorbereiten" die Durchführung eines Modellversuches zur erweiterten Selbständigkeit von Schulen beschlossen. Dieser Auftrag knüpft an eine langjährige bildungspolitische Entwicklung in Nordrhein-Westfalen an. Die Denkschrift "Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft" der Bildungskommission Nordrhein-Westfalen (1995) war Auftakt zu einem breiten gesellschaftlichen Dialog über die Zukunft der Bildung und die Schule der Zukunft in Nordrhein-Westfalen. Ein zentraler Vorschlag der Denkschrift war es, die Gestaltungsfreiheit und Selbstverantwortung der einzelnen Schulen deutlich zu erweitern.
Das Entwicklungskonzept "Stärkung der Schule" (1997) von Ministerin Gabriele Behler hat erste Konsequenzen aus den Empfehlungen der Denkschrift aufgegriffen. Die Schulen wurden aufgefordert, bis zum Ende des Jahres 2000 ein Schulprogramm zu entwickeln. Die Lehrkräfte wurden angeregt, die didaktischen und methodischen Gestaltungsmöglichkeiten des Unterrichts zu erweitern und zu nutzen. Die Kompetenz der Schulleitungen wurde erweitert: so bei der Beurteilung und Einstellung von Lehrkräften und der Genehmigung von Schulfahrten etc. Im Jahre 1997 sind mit dem Projekt "Schule & Co." im Kreis Herford und in der Stadt Leverkusen mit insgesamt 54 Schulen weitere Elemente aus der Denkschrift der Bildungskommission aufgegriffen worden (Qualitätsorientierte Selbststeuerung und Entwicklung regionaler Bildungslandschaften; Laufzeit bis 2002).
Mit der Entschließung vom 29. November 2000 "Schule der Zukunft gestalten - Dialog zum Modellvorhaben NRW Schule 21 vorbereiten" hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Landesregierung aufgefordert, einen Modellversuch vorzubereiten, der anknüpfend an die Erfahrungen der 12. Legislaturperiode eine deutlich größere Selbständigkeit und Eigenverantwortung von Schulen insbesondere in personeller und finanzieller Hinsicht erproben soll. Mit dieser Projektskizze kommt das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung diesem Auftrag nach.
Die Anlage des Modellvorhabens "NRW Schule 21" stützt sich ausdrücklich auf Erfahrungen aus dem Modellprojekt "Schule & Co." und anderer Projekte der Vergangenheit. Zu nennen sind die Versuche zur Personalmittelbudgetierung, Erfahrungen mit der schulscharfen Ausschreibung von Stellen, mit der Sachmittelbudgetierung im Bereich der Schulträger, mit der Schulprogrammarbeit, mit dem Projektmittelansatz im Bereich der Lehrerfortbildung, den Programmen "Schule von 8 bis 1" und "13 plus" sowie dem Programm Gestaltung des Schullebens und Öffnung von Schule (GÖS).


Ziele

Im Mittelpunkt des Projektes stehen die Verbesserung der schulischen Arbeit und ein effizienter Einsatz der dafür notwendigen Ressourcen durch eine weitestgehende Selbständigkeit der Schule bei der Verfügung über Personal- und Sachmittel. Ergänzend sollen deutlich erweiterte Gestaltungsspielräume bei der organisatorischen und inhaltlichen schulischen Arbeit hinzukommen. Es sollen Erfahrungen gewonnen werden, welche Konsequenzen die erweiterte Selbständigkeit für Schulleitung, Schulorganisation, Mitwirkung (vor allem Personalvertretung), Qualitätssicherung und Steuerung durch Schulträger und Schulaufsicht hat und welche neuen Formen der Arbeitsteilung und Zusammenarbeit sinnvoll sind. Darüber hinaus soll versucht werden, die schulische Arbeit durch die Bildung regionaler Bildungslandschaften wirksamer zu unterstützen und das Zusammenwirken von Land und Kommune bei Wahrung der jeweiligen Verantwortlichkeiten in diesem Aufgabenfeld zu optimieren. Die teilnehmenden Schulen sollen darüber hinaus weitere Ziele bei der Organisation und Gestaltung des Unterrichts sowie des Schulalltages verfolgen können. Diese ergänzenden Projektziele sind mit den beteiligten Schulträgern und Schulen im Rahmen der grundlegenden Kooperationsvereinbarung und in besonderen Zielvereinbarungen festzulegen. Sie umfassen Verabredungen zur Qualitätssicherung und zur Evaluation der schulischen Arbeit, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Land und der schulischen Abschlüsse zu gewährleisten. Um den Schulen die notwendige Unterstützung bei der Bearbeitung neuartiger Fragestellungen geben zu können, brauchen sie die Unterstützung im Rahmen regionaler Netzwerke und durch Schulaufsicht und Schulträger. Das Modellprojekt soll deshalb in einzelnen Modellregionen (Gemeinden, Kreisen oder kreisfreien Städten) durchgeführt werden, in denen mehrere Schulen und ihre Schulträger zur Teilnahme bereit sind. Parallel zum Projektverlauf soll für alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen der Gestaltungsfreiraum erweitert werden. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Eigenständigkeit für alle Schulen wird das neue Schulgesetz bilden, mit dem die Regelungsdichte abgebaut und den Schulen ein größeres Maß an Selbstverantwortung und erweiterten Gestaltungsrechten gegeben werden soll. Unabhängig davon soll allen interessierten Berufskollegs, Gymnasien und Gesamtschulen schon möglichst bald ein erweitertes Personalbudget zur Verfügung gestellt werden.

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Grundsätze der Durchführung

Dauer
Das Projekt wird auf einen Zeitraum von insgesamt 6 Jahren festgelegt. Es beginnt mit dem Schuljahr 2002/2003.

Ausschreibung
Die Teilnahme am Modellvorhaben wird für Schulträger und ihre Schulen ausgeschrieben. Den beiden Modellregionen des Projektes "Schule & Co." wird vorab ein Angebot zur Teilnahme unterbreitet. Insgesamt sollen bis zu 2 Schulträger bzw. Regionen (Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte) je Bezirksregierung mit ihren teilnahmebereiten Schulen aus den Bewerbungen als Projektpartner ausgewählt werden.


Voraussetzungen auf Seiten der Schulen

Als Voraussetzung gilt zum einen die Bereitschaft und Möglichkeit zur regionalen Vernetzung der Schule mit anderen an der Durchführung des Projekts interessierten Schulen im Schulträgerbereich, zum anderen ein qualifizierter Beschluss der Schulkonferenz und schließlich das bisherige Engagement bei der Schulentwicklung (Schulprogramm mit klaren inhaltlichen Angaben insbesondere zu Fragen des medienpädagogischen Konzepts sowie innovativen Ansätzen).
Die teilnehmenden Schulen müssen die unter 4. im einzelnen beschriebenen Fragen einer erweiterten Personal- und Sachmittelbewirtschaftung sowie die diesbezüglichen Rechenschaftslegungen als Kern des Projektes bearbeiten. Falls die Schulen darüber hinaus Freiheiten bei der Schul- und Unterrichtsorganisation und -gestaltung in Anspruch nehmen wollen, verpflichten sie sich zu entsprechenden Maßnahmen der Standard- und Qualitätssicherung.
Die teilnehmenden Schulen verpflichten sich zur Evaluation und Berichterstattung.



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Voraussetzungen auf Seiten der Schulträger

Der Abschluss der für die Projektteilnahme erforderlichen Kooperationsvereinbarung setzt auf Seiten der Kommunen unterstützende Beschlüsse der Räte voraus. Die Kommune ermöglicht im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Schulen die erweiterte Personal- und Sachmittelbewirtschaftung und unterstützt sie dabei. Sie richtet ein "regionales/lokales Bildungsbüro" und einen "regionalen/lokalen Schulentwicklungsfonds" ein. Die Kommune fördert die Arbeit in den Modellschulen durch ein örtliches Projektbüro.



Experimentierklausel

Die erforderlichen Gestaltungsfreiräume für die Schulen und Schulträger werden gesetzlich bis zum Beginn des Schuljahres 2002/2003 durch eine Experimentierklausel eröffnet.


Korrespondenzschulen

Neben den Modellschulen in den Projektregionen partizipieren sog. Korrespondenzschulen an den Zielsetzungen und Ergebnissen des Projektes durch Beteiligung an Netzwerken und Fortbildungsmaßnahmen, frühzeitigen Austausch mit den Modellschulen, Beratung von Seiten der Schulaufsicht und des Projektmanagements.


Projektsteuerung

Im Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung nimmt ein Referat die zentrale Betreuung des Projekts - insbesondere zur Klärung schulverwaltungsrechtlicher, haushaltsrechtlicher, dienstrechtlicher und personalvertretungsrechtlicher Fragen - wahr. Das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung arbeitet bei der operativen Projektsteuerung mit einem externen Projektmanagement zusammen und beteiligt sich durch die Schulaufsicht an der regionalen Projektsteuerung.
Zur Unterstützung und Beratung aller Projektbeteiligten wird ein Beirat eingesetzt. Die Schulen werden durch einen Innovationsfonds des Landes und regionale/lokale Schulentwicklungsfonds unterstützt.


Arbeitsfelder

Im Mittelpunkt des Projektes stehen Fragen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, insbesondere aber der Versuch, diese Entwicklung durch weitgehende Selbständigkeit bei der Personal- und Sachmittelbewirtschaftung zu fördern. Das Modellvorhaben richtet sich deshalb neben der Schul- und Unterrichtsentwicklung auf folgende Arbeitsfelder:

a) Obligatorischer Bereich:
Arbeitsfeld 1: Personalbewirtschaftung
Arbeitsfeld 2:Sachmittelbewirtschaftung

b) Über die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten hinaus werden auf den nachstehenden Arbeitsfeldern ergänzende Spielräume eröffnet:
Arbeitsfeld 3: Innere Organisation und Mitwirkung in der Schule
Arbeitsfeld 4: Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung

c) Von besonderer Bedeutung für die Schul- und Unterrichtsentwicklung ist das
Arbeitsfeld 5: Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung

Alle zu erprobenden Maßnahmen richten sich auf die Verbesserung der schulischen Arbeit in Unterricht und Erziehung. Dies ist im Rahmen der für die Teilnahme am Projekt erforderlichen Schulprogramme und Einzelprojektskizzen der Schulen und Schulträger zu verdeutlichen und auch Gegenstand der Evaluation und Berichterstattung.

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Arbeitsfeld 1: Personalbewirtschaftung
Die einzelne Schule verfügt über Stellen, Planstellen sowie über ein schrittweise aufzubauendes Personalmittelbudget. Die Schulleiterinnen und Schulleiter stellen das Personal der Schule ein und übernehmen Dienstvorgesetztenfunktionen. Sie treffen die beamten-/besoldungs-/tarif- und vergütungsrechtlichen Entscheidungen für das an der Schule beschäftigte Personal. Mit der Entscheidung vor Ort gehen zukünftig ebenfalls ortsbezogene Formen der Mitwirkung der Beschäftigten einher. Diese Formen gewährleisten zeitnahe und zielgerichtete, die Situation der einzelnen Schule im Blick habende Personalentscheidungen und -maßnahmen. Deshalb ist der Lehrerrat bei diesen Entscheidungen zu beteiligen.

Arbeitsfeld 2: Sachmittelbewirtschaftung
Die einzelne Schule verfügt über ein Sachmittelbudget, das sich aus Landes- und Schulträgermitteln speist. Nach Maßgabe der Experimentierklausel sind diese Mittel unter Einhaltung ihrer Zweckbindung gegenseitig deckungsfähig und zwischen den Haushaltsjahren übertragbar.
In das Sachmittelbudget können von Seiten des Landes zum Beispiel Mittel zur Lehrerfortbildung, aus Förderprogrammen (z.B. Ganztagsbetreuung, GÖS, e-nitiative etc.) und dem neueinzurichtenden Innovationsfonds einfließen. Von Seiten des Schulträgers können Mittel zur Gebäudeunterhaltung und -verschönerung, Mittel für Verbrauchsmaterial, Mittel für Schulsozialarbeit, für kommunale Lehrerfortbildung und aus kommunalen Innovationsfonds einfließen. Schließlich sollen auch noch Drittmittel von Fördervereinen aus Sponsoring, Aktivitäten, EU-Fördermittel und sonstige Zuwendungen Dritter in das Sachmittelbudget einfließen können.

Arbeitsfeld 3: Innere Organisation und Mitwirkung in der Schule
Den Schulen wird über den in den Arbeitsfeldern 1 u. 2 beschriebenen Erprobungsbereich des Projektes hinaus die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der Experimentierklausel abweichende gleichwertige Regelungen zu treffen. Diese Regelungen können sich auf die Zusammensetzung und die Aufgaben der Schulmitwirkungsgremien, die Ausgestaltung der Schulleitung und ihre Aufgaben, die Festlegung von Aufgabenbereichen für Lehrkräfte besonderer Funktionen und Verfahrensweisen der Beteiligung der Mitwirkungsgremien beziehen.

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Arbeitsfeld 4: Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung
Den Schulen wird des weiteren die Möglichkeit eröffnet, von allgemeinen Vorgaben zur Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung abzuweichen. Um die Vergleichbarkeit und Anerkennung der erteilten Abschlüsse sowie die Rechte der betroffenen Schülerinnen und Schülern und Eltern zu sichern, sind im Einzelfall den beabsichtigten Abweichungen korrespondierende Qualitätssicherungsmaßnahmen mit der Schulaufsicht zu vereinbaren (s. auch Arbeitsfeld 5). Solche Abweichungen werden ermöglicht bei der Bildung von Lerngruppen, der zeitlichen und örtlichen Organisation des Unterrichts, der Stundentafel, den Methoden und Medien des Unterrichts, der Ausgestaltung der Leistungsbewertung und der Bescheinigung der Leistungen (mit Ausnahme von Abschluss- und Abgangszeugnissen), der Ausgestaltung des Differenzierungsangebotes und bei Regelungen von Schülerlaufbahnen. Hierbei sind jeweils die in den entsprechenden KMK-Vorgaben festgelegten Standards zu beachten. Die Schulen werden hierzu von der Schulaufsicht beraten.

Arbeitsfeld 5: Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung
Im Rahmen des Modellvorhabens erhält die Fähigkeit der Schule zur Evaluation besondere Bedeutung. Alle am Projekt teilnehmenden Schulen nehmen weiterhin an den für alle Schulen verbindlichen Formen der Qualitätssicherung (Schulprogramm, Parallelarbeiten, externe Beteiligung an Prüfungen, Nachkorrektur von Prüfungsarbeiten durch die Schulaufsicht etc.) teil. Daneben stellen sie sich in Abhängigkeit von den von ihnen in Anspruch genommenen weitergehenden Gestaltungsspielräumen insbesondere bei der Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung weiteren im einzelnen mit der Schulaufsicht zu verabredenden Formen der Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung. Je nach Umfang der in Anspruch genommenen Gestaltungsspielräume können auch externe Prüfungen und Leistungstests sowie umfassende Schulinspektionen erforderlich werden.

Projektverlauf
Die oben dargestellten Projektziele und der Umfang der in einigen Bereichen einen erweiterten Rechtsrahmen benötigenden Arbeitsfelder machen deutlich, dass es sich bei dem Vorhaben "Selbständige Schule" um ein bildungspolitisch und organisatorisch anspruchsvolles Projekt handelt, das einer sorgfältigen Vorbereitung der beteiligten Schulen und Schulträger und des Aufbaus einer wirksamen Unterstützungs- und Beratungsinfrastruktur und einer hohen Akzeptanz bei den beteiligten Schulen und Schulträgern bedarf.
Dies bedingt angesichts der unterschiedlichen Vorerfahrungen der Schulen mit der Entwicklung einer qualitätsorientierten Selbststeuerung auch einen unterschiedlichen Projektverlauf für "Schule & Co." - Regionen und neu hinzukommende Schulen und Schulträger.


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a) Die beiden erfahrenen Regionen aus dem Projekt "Schule & Co." (Kreis Herford und Stadt Leverkusen) und die dort einbezogenen Schulen und Schulträger erhalten die Möglichkeit, zum 1. August 2002 sofort in das Projekt "Selbständige Schule" einzusteigen. Sie erbringen darüber hinaus Transferleistungen für die übrigen neu in das Projekt einsteigenden Schulen und Schulträger auf der Grundlage der von ihnen bisher im Projekt "Schule & Co." gewonnenen Erfahrungen bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung und dem Aufbau regionaler Bildungslandschaften.
Das erste Projektjahr dient den Schulen des bisherigen Projektes "Schule & Co." zum Aufbau geeigneter innerschulischer Strukturen, insbesondere der Schulleitung, der Mitwirkung der Beschäftigten und der Durchführung von weiteren Qualifizierungs-maßnahmen im Hinblick auf die in den Aufgabenfeldern 1 und 2 zu erprobenden Fragestellungen.
Im zweiten Jahr erfolgt die Übertragung erweiterter Kompetenzen in den Aufgabenfeldern 1 und 2 und der schrittweise Aufbau des Personal- und Sachmittelbudgets. Im einzelnen bedeutet dies:
· Wahrnehmung von Dienstvorgesetztenaufgaben
· Umwandlung freiwerdender bzw. unbesetzter neuer Stellen in ein Personalkostenbudget mit
erweiterter Zweckbestimmung, weitgehender Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit
· Gewährleistung eines Sachmittelbudgets von Seiten des Landes
· Übertragung eines erweiterten Sachmittelbudget von Seiten der Schulträger.

b) Die neu hinzukommenden Schulen und Schulträger erhalten ab dem 1. August 2002 für eine zweijährige Vorlaufphase die Möglichkeit, mit Unterstützung der beiden erfahrenen Regionen aus dem Projekt "Schule & Co." sowohl in die Qualifikationsmaßnahmen zur Professionalisierung der Schulleitung und der innerschulischen Zusammenarbeit sowie zur Unterrichtsentwicklung als auch in den Aufbau der notwendigen schulischen und regionalen Kooperations- und Unterstützungsstrukturen einzusteigen. Nach Abschluss dieser ein- oder zweijährigen Vorbereitungsphase steigen auch die neu hinzukommenden Bildungsregionen mit ihren Schulen in die 2. Phase des Projektes ein und werden hierbei wiederum von den dann auch in den weiterreichenden Fragestellungen des Projektes "Selbständige Schule" schon erfahreneren Regionen und Schulen unterstützt. Nach 3 Jahren, d.h. zum 1. August 2005, findet eine Zwischenevaluation für das Gesamtprojekt statt. Durch das zentrale Projektmanagement und die regionalen Bildungsbüros wird während der gesamten Projektlaufzeit ein regelmäßiger Transfer zu den Korrespondenzschulen und den übrigen Schulen sowie zu sonstigen staatlichen Förderprogrammen und der Lehrerfortbildung gewährleistet.


Projektfinanzierung
Die Finanzierung des sechsjährigen Modellversuchs erfolgt durch Beiträge des Landes, der Schulträger und weiterer Projektpartner.
Die Beiträge des Landes bestehen in der Projektsteuerung im Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung, in der Beteiligung des Landes am zentralen Projektmanagement beim externen Projektmanager sowie am regionalen Projektmanagement bei den regionalen Bildungsbüros. Darüber hinaus wird durchschnittlich für jede am Modellprojekt beteiligte Schule eine Freistellung im Umfang einer halben Stelle aus dem "Zeitbudget" zur Entlastung der Schulleitung für die notwendigen Entwicklungs- und Steuerungsaufgaben und für Entwicklungsaufgaben im Kollegium zur Verfügung gestellt. Des weiteren wird das Land einen Finanzierungsbeitrag zur wissenschaftlichen Begeleitung und Evaluation leisten und einen Innovationsfonds in Höhe von 1 Mio. Euro für jedes Laufjahr des Projektes zur projektbezogenen Unterstützung der teilnehmenden Regionen und Schulen einrichten. Von den interessierten Schulträgern wird erwartet, dass sie die Kosten der regionalen Bildungsbüros, der Beteiligung kommunaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Fortbildungsmaßnahmen sowie Mittel für schulische und regionale Entwicklungsprojekte im Rahmen regionaler Schulentwicklungsfonds tragen.
Der externe Projektmanager hat durch eigene Kräfte das zentrale Projektmanagement und Fortbildung- und Beratungsangebote für alle am Projekt Beteiligten Regionen nach näherer Vereinbarung sicherzustellen.

Wissenschaftliche Begleitung
Die Ergebnisse und Wirkungen der im Laufe des Projektes ergriffenen Maßnahmen sollen durch geeignete Evaluationsmaßnahmen überprüft werden. Es wird vorgeschlagen, bereits für die Zwischenevaluation einen externen Evaluator zu gewinnen, der das Projekt mit einer kritischen Außensicht durchleuchtet. Auch die abschließende Evaluation soll durch einen externen Evaluator wahrgenommen werden.
Im Übrigen soll durch den externen Kooperationspartner eine Dokumentation des Modellversuches erfolgen.

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Ausschreibung für eine Teilnahme am Modellvorhaben „Selbstständige Schule"
(Amtsblatt 8/2001)

Die Landesregierung wird vom 1. August 2002 an gemeinsam mit einem externen Partner in einer begrenzten Zahl ausgewählter Regionen mit ihren Schulen das Modellvorhaben „Selbstständige Schule“ durchführen. Sie stützt sich dabei auf einen entsprechenden Beschluss des Landtages vom 29. November 2000.

Es ist Ziel dieses Vorhabens zu erproben, wie im Rahmen einer verstärkten eigenverantwortlichen pädagogischen Arbeit und Steuerung der Schule die Qualität der schulischen Arbeit und dabei insbesondere des Unterrichts verbessert werden kann:

  • Die Schulen sollen erweiterte Möglichkeiten erhalten, die Unterrichtsgestaltung und -organisation ihren besonderen pädagogischen Bedingungen und Konzepten anzupassen.
  • Sie sollen über erweiterte Kompetenzen bei der Bewirtschaftung ihrer Stellen und der Personal- und Sachmittelbudgets und bei der Personalführung verfügen.
  • Sie sollen systematische Formen der schulinternen Entwicklung und Sicherung der Qualität ihrer Unterrichts-und Erziehungsarbeit sowie der Rechenschaftslegung gegenüber den an Schule Beteiligten entwickeln.
  • Sie sollen neue Formen der Mitverantwortung und Mitwirkung im Sinne einer konsensbildenden Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Kollegium, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern entwickeln und erproben.
  • Schulträger, Schulaufsicht und Schulen sollen gemeinsam wirksame Unterstützungs- und Beratungsstrukturen auf regionaler Ebene aufbauen.


Das Vorhaben verfolgt auch die Zielsetzung der Entwicklung „Regionaler Bildungslandschaften", in denen Schulen z. B. in Netzwerken eng zusammenarbeiten, vom schulischen Umfeld Unterstützung erhalten, mit Partnern neue Formen ganztägiger Betreuungsangebote entwickeln und technische Unterstützung beim Einsatz neuer Medien organisieren.

Das Vorhaben startet zum Schuljahresbeginn 2002/03 und umfasst einen Zeitraum von sechs Jahren.

Einzelheiten des Vorhabens sind der Beschreibung des Modellvorhabens „Selbstständige Schule" zu entnehmen (s. Beilage in der Heftmitte).

I. Bewerbung
Bewerben können sich ein oder mehrere Schulträger (Kreisfreie Städte, Kreise mit möglichst mehreren kreisangehörigen Gemeinden, größere kreisangehörige Städte, Landschaftsverbände mit einem Teil ihrer Schulen im Rahmen der jeweiligen Modellregion) mit mehre ren Schulen möglichst aller Schulformen zur gemeinsamen Teilnahme am Modellvorhaben „Selbstständige Schule“. Diese regionale Bündelung dient dem Ziel der Entwicklung „Regionaler Bildungslandschaften“, in denen Schulen Impulse, Beratung und Unterstützung aus ihrem Umfeld erhalten, aber auch als zentraler Faktor der Lebensqualität und des Wirtschaftsstandortes Impulse für ihr Umfeld geben.

Formlose Anträge der Schulträger mit ihren Schulen auf Teilnahme am Modellvorhaben sind bis zum 15. November 2001 über die jeweils zuständige Bezirksregierung an das MSWF zu richten. Die für den Abschluss der Kooperationsvereinbarung nach Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen Mehrheitsbeschlüsse sind bei der Bewerbung noch nicht erforderlich. Eine breite Unterstützung der Projektteilnahme in der Kommune und den Schulen ist jedoch darzulegen.

Die an der Teilnahme interessierten Schulträger nehmen zu folgenden Themen Stellung:

  1. Erläuterung des Interesses an der Teilnahme und des bisherigen Engagements im Hinblick auf die Zielsetzungen des Modellvorhabens
  2. Einbeziehung der Schulen in die kommunale Verwaltungsmodernisierung
  3. Teilnahme der verschiedenen Schulen und Schulformen
  4. Bereitschaft, den Schulen den Zielsetzungen des Modellvorhabens entsprechende eigene Budgets und entsprechende Vertretungsvollmacht einzuräumen
  5. Bereitschaft, die Arbeit der Schulen in ihren erweiterten Zuständigkeiten verwaltungstechnisch und bei ihren schulischen Entwicklungsvorhaben zu unterstützen, sich gemeinsam mit der Schulaufsicht an der regionalen Steuerung des Projektes zu beteiligen und sich auf die Bündelung der Personal- und Sachmittelressourcen von Schulträger und Land zu verständigen
  6. Bereitschaft zur Beteiligung an einem von Land, Kommunen und anderen Förderern der Schulen zu speisenden regionalen Schulentwicklungsfonds
  7. Bereitschaft zur Entwicklung und Erprobung eines regionalen bzw. kommunalen Berichtswesens über den Entwicklungsstand der regionalen Bildungslandschaft.


Die an der Teilnahme interessierten Schulen legen im Rahmen des Antrages ihres Schulträgers ihr Schulprogramm und den dazugehörigen Begleitbericht vor und nehmen zu folgenden Themen Stellung:

  1. Erläuterung des Interesses an der Teilnahme unter Darstellung der unterrichtlichen und schulischen Entwicklungsvorhaben aus den in der Projektbeschreibung genannten Arbeitsfeldern
  2. Bereitschaft zur schrittweisen Übernahme von Personal- und Budgetverantwortung
  3. Bereitschaft zur Entwicklung neuer Formen der vertrauensvollen Kooperation zwischen Schulleitung, Kollegium, örtlicher Personalvertretung, Eltern und Schülerinnen und Schülern
  4. Bereitschaft zur internen Evaluation, zur besonderen Rechenschaftslegung gegenüber Schulaufsicht und Schulträger sowie zur Unterstützung externer Evaluationsmaßnahmen
  5. Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Schulen der Region, mit den Einrichtungen des Schulträgers und externen Partnern
  6. Unterstützung der Bewerbung durch die Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und die Eltern der Schule
  7. Bereitschaft zur Teilnahme an umfassenden Qualifizierungsmaßnahmen.


II. Auswahl

Die Auswahl der Schulträger und Schulen, denen ein Angebot zur Teilnahme am Modellvorhaben gemacht werden soll, trifft das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung. Dabei werden neben einer Einschätzung der Erfüllung der unter Abschnitt I aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen bei den sich bewerbenden Schulträgern und Schulen folgende weitere Gesichtspunkte berücksichtigt:

  • Es soll sich um anspruchsvolle Vorhaben der Unterrichts- und Schulentwicklung im Rahmen der verschiedenen Arbeitsfelder des Projektes handeln.
  • Bei den teilnehmenden Gebietskörperschaften sollen sich die strukturellen Gegebenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen abbilden (z. B. Ballungsraum, ländlicher Raum).
  • In dem Modellvorhaben sollen landesweit alle Schulformen vertreten sein.
  • Unterschiedliche Formen der Beratung und Unterstützung der teilnehmenden Schulen gemeinsam mit der Schulaufsicht und zum Aufbau regionaler Schulentwicklungsfonds sollen erprobt werden.

III. Angebot, Kooperationsvereinbarung und verbindliche Erklärung der Teilnahme

Schulträger mit ihren Schulen, denen vom MSWF ein Angebot zur Teilnahme unterbreitet wird, und Schulaufsicht schließen im Rahmen einer Modellregion mit der Projektleitung eine Kooperationsvereinbarung, in der die Entwicklungsvorhaben auf den verschiedenen Arbeitsfeldern, die finanziellen, personellen und organisatorischen Beiträge der Projektbeteiligten und die Gestaltung der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen festgelegt werden.

Die Schulträger fassen anschließend verbindliche Beschlüsse ihrer Räte bzw. Kreistage über die Teilnahme am Modellvorhaben, die Schulen fassen entsprechende Beschlüsse der Lehrerkonferenz mit einfacher Mehrheit und der Schulkonferenz mit einer Zweidrittelmehrheit.

Der Auswahlprozess soll möglichst im April 2002 abgeschlossen werden.

Für Rückfragen und weitergehende Informationen stehen das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung, Referat 612, und die Bezirksregierungen zur Verfügung. Die TelefonNummern und E-Mail-Adressen lauten:

Ministerium: Tel. (02 11) 8 96-34 13 / 33 16 / 36 37 / 4417 E-Mail: selbststaendige.schule@mswf.nrw.de
Bezirksregierung Arnsberg: Tel. (0 29 31) 82-33 41 E-Mail: hermann.dechant@bezreg-arnsberg. nrw.de
Bezirksregierung Detmold: Tel. (0 52 31) 71-43 08 E-Mail: dieter.spichal@bezreg-detmold. nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf: Tel. (02 11) 4 75-53 05 E-Mail: werner.fuchs@brd.nrw.de
Bezirksregierung Köln: Tel. (02 21) 1 47-24 27 E-Mail: helmut.buervenich@bezreg-koeln. nrw.de
Bezirksregierung Münster: Tel. (02 51) 4 11-41 58 E-Mail: johannes.kaiser@bezreg-muenster. nrw.de

Nähere Informationen zum Modell-vorhaben „Selbstständige Schule“ sind zu finden unter:
www.selbststaendige-schule.nrw.de ABl. NRW. 1 Nr. 8/01 S. 200

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Modellvorhaben Selbstständige Schule
Projektbeschreibung
Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

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1. Ausgangssituation und Auftrag

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 29. November 2000 die Durchführung eines Modellvorhabens zur erweiterten Selbstständigkeit von Schulen beschlossen. Dieser Auftrag knüpft an eine langjährige bildungspolitische Entwicklung in NordrheinWestfalen an.
Die Denkschrift „Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft“ der Bildungskommission Nordrhein-Westfalen (1995) war Auftakt zu einem breiten gesellschaftlichen Dialog über die Zukunft der Bildung und die Schule der Zukunft in Nordrhein- Westfalen. Ein zentraler Vorschlag der Denkschrift war es, die Gestaltungsfreiheit und Selbstverantwortung der einzelnen Schulen deutlich zu erweitern.
Mit dem Entwicklungskonzept „Stärkung der Schule“ (1997) hat Ministerin Gabriele Behler erste Konsequenzen aus den Empfehlungen der Denkschrift gezogen. Alle Schulen im Lande haben inzwischen ein Schulprogramm entwickelt. Viele Lehrkräfte nutzen die erweiterten didaktischen und methodischen Gestaltungsmöglichkeiten des Unterrichts. Die Schulleitungen haben auf verschiedenen Feldern neue Kompetenzen erhalten.
Im Jahre 1997 sind mit dem Projekt „Schule & Co.“ im Kreis Herford und in der Stadt Leverkusen mit insgesamt 52 Schulen weitere Elemente aus der Denkschrift der Bildungskommission aufgegriffen worden (Qualitätsorientierte Selbststeuerung und Entwicklung regionaler Bildungslandschaften; Laufzeit bis 2002).
Mit Beschluss vom 29. November 2000 „Schule der Zukunft gestalten - Dialog zum Modellvorhaben NRW Schule 21 vorbereiten“ hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Landesregierung aufgefordert, ein Modellvorhaben vorzubereiten, das anknüpfend an die Erfahrungen der 12. Legislaturperiode eine deutlich größere Selbstständigkeit und Eigenverantwortung von Schulen in personeller und finanzieller sowie in pädagogischer und unterrichtsorganisatorischer Hinsicht erproben soll.
Die Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung hat der Öffentlichkeit das Modellvorhaben in einer Projektskizze am 28. Februar 2001 vorgestellt und mit einer Vielzahl Interessierter intensive Gespräche über die Anlage des Modellvorhabens geführt. Als Ergebnis der Gespräche ist diese Projektbeschreibung entstanden.


2. Ziele

Im Modellvorhaben „Selbstständige Schule“ soll gemeinsam mit Schulträgern und Schulen erprobt werden, wie im Rahmen einer verstärkten eigenverantwortlichen Steuerung der Schule die Qualität der schulischen Arbeit und dabei insbesondere des Unterrichts verbessert werden kann. Dazu sollen die Schulen während des Vorhabens bei der Personalbewirtschaftung, Sachmittelbewirtschaftung sowie in der Unterrichtsorganisation und -gestaltung weitgehend selbstständige Entscheidungen treffen und neue Modelle der Schulmitwirkung und der Personalvertretung erproben.
Es sollen Erfahrungen gewonnen werden, welche Konsequenzen die erweiterte Selbstständigkeit für Schulleitung, Schulorganisation, Mitbestimmung und Mitwirkung, Qualitätssicherung und Steuerung durch Schulträger und Schulaufsicht hat und welche neuen Formen der Arbeitsteilung und Zusammenarbeit sinnvoll sind. Neue Formen des Co- Managements von Schulleiterinnen und Schulleitern, Beschäftigten und anderen Gruppen von Mitwirkenden sollen entwickelt werden. Darüber hinaus soll versucht werden, die schulische Arbeit durch die Entwicklung regionaler Bildungslandschaften wirksamer zu unterstützen: Land und Kommune optimieren ihr Zusammenwirken bei Wahrung der jeweiligen Zuständigkeiten. Die Schulen arbeiten in Netzwerken zusammen. Sie entwickeln mit Partnern zum Beispiel neue Formen ganztägiger Betreuungsangebote und setzen innovative IT-Konzepte in der Schule um. Die teilnehmenden Schulen sollen neue Wege bei der Organisation und Gestaltung des Unterrichts sowie des Schulalltags gehen können.
Die Projektziele werden im Detail mit den beteiligten Schulträgern und Schulen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen festgelegt. Dabei stimmt sich das Projektmanagement eng mit der Schulaufsicht ab. Sie umfassen insbesondere auch Verabredungen zu Inhalt und Verfahrensweise der Qualitätssicherung und zur Evaluation der schulischen Arbeit, um die Qualität der schulischen Arbeit und die Gleichwertigkeit der schulischen Abschlüsse auch in selbstständigen Schulen zu sichern.
Um den Schulen die notwendige Unterstützung bei der Bearbeitung erweiterter Zuständigkeiten und neuartiger Fragestellungen geben zu können, brauchen sie die gemeinsame Unterstützung von Schulträger und Schulaufsicht im Rahmen regionaler Bildungslandschaften. Das Modellvorhaben soll deshalb in einzelnen Modellregionen (in größeren kreisangehörigen Städten, in Kreisen mit möglichst mehreren kreisangehörigen Gemeinden oder in kreisfreien Städten) durchgeführt werden, in denen mehrere Schulen möglichst aller Schulformen und die Schulträger zur Teilnahme bereit sind.


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3. Grundsätze der Durchführung

Dauer
Das Projekt wird auf einen Zeitraum von sechs Jahren festgelegt. Es beginnt mit dem Schuljahr 2002/03 und endet mit dem Schuljahr 2008/09. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist politisch zu entscheiden, welche Elemente für den gesamten Schulbereich zu übernehmen sind.

Ausschreibung
Die Teilnahme am Modellvorhaben wird für Schulträger und ihre Schulen im August 2001 ausgeschrieben. Den beiden Modellregionen des Projektes „Schule & Co.“ wird vorab ein Angebot zur Teilnahme unterbreitet.
Schulen und Schulträger müssen u. a. folgende Voraussetzungen erfüllen, die sich im Einzelnen aus der Ausschreibung ergeben:

Voraussetzungen auf Seiten der Schulen
Die teilnehmenden Schulen müssen sich anspruchsvollen Vorhaben der Unterrichts- und Schulentwicklung widmen, an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen und dabei die neuen Möglichkeiten der unter Abschnitt 4 im Einzelnen beschriebenen Arbeitsfelder nutzen. Die Schulen verpflichten sich zur Evaluation und Berichterstattung und zu geeigneten Maßnahmen, schulübergreifende Standards und die Qualität der schulischen Arbeit insgesamt zu sichern.
Die Schulen müssen bereit sein, mit anderen an der Durchführung des Projekts interessierten Schulen in der Modellregion sowie mit den Einrichtungen des Schulträgers zu kooperieren. Sie müssen sich bereits bei der Schulentwicklung engagiert haben.
Die Teilnahme am Modellvorhaben setzt Mehrheitsbeschlüsse der Lehrerkonferenz (einfache Mehrheit) und der Schulkonferenz (Zweidrittelmehrheit) voraus.


Voraussetzungen auf Seiten der Schulträger

Die Schulträger müssen bereit sein, einen regionalen Schulentwicklungsfonds einzurichten und an der Entwicklung und Erprobung eines kommunalen Berichtswesens für den Schulbereich mitzuarbeiten.
Sie ermöglichen im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Schulen die erweiterte Personal- und Sachmittelbudgetierung und unterstützen die Schulen durch die Entwicklung einer entsprechenden Verwaltungsstruktur, in der sie eng mit der Schulaufsicht und dem Projektmanagement kooperieren (z. B. in einem „Regionalen Bildungsbüro“).
Der Abschluss der für die Projektteilnahme erforderlichen Kooperationsvereinbarung setzt Beschlüsse der Kommunalvertretungen voraus.

Öffnungsklausel
Die erforderlichen Gestaltungsfreiräume für die Schulen und Schulträger werden gesetzlich durch eine Öffnungsklausel geschaffen. Die Koalitionsfraktionen haben einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht (Drucksache 13/1173).

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Korrespondenzschulen
Diese Schulen rekrutieren sich vor allem aus den Regionen, die im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden können. Auch sie beschreiben die von ihnen beabsichtigten und von einer qualifizierten Mehrheit in der Schulkonferenz getragenen Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Unterricht und Schulleben. Sie werden in geeigneter Weise über den Verlauf des Modellvorhabens informiert und durch spezielle Fortbildungsangebote unterstützt.

Projektsteuerung
Die zentrale Verantwortung für das Gesamtprojekt liegt beim Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung. Das Projektmanagement wird im Rahmen der vorgegebenen Ziele gemeinsam vom Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschungund einem externen Partner wahrgenommen. Die Projektleitung wird einvernehmlich bestellt.
Zur Unterstützung und Beratung des Projektmanagements wird ein Beirat eingesetzt. Ihm gehören an

  • die für den Schulbereich zuständige Staatssekretärin oder der Staatssekretär als Vorsitzende oder Vorsitzender eine Vertreterin oder ein Vertreter des externen Projektmanagements als stellvertretende Vorsitzende oder stellvertretender Vorsitzender
  • jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der im Landtag ertretenen Fraktionen
  • die oder der Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
  • Vertreterinnen oder Vertreter der kommunalen Spitzenverbände
  • Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrerverbände
  • Vertreterinnen oder Vertreter der Elternverbände
  • Vertreterinnen oder Vertreter der Landesschülervertretung
  • je eine Vertreterin oder ein Vertreter der am Modellvorhaben teilnehmenden Regionen
  • zwei Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler.


Das Projektmanagement arbeitet eng mit den Kommunalen Spitzenverbänden zusammen.


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4. Arbeitsfelder

Im Mittelpunkt des Projektes steht die Verbesserung der schulischen Arbeit in Unterricht und Erziehung. Dem soll die schrittweise Aufnahme der Bearbeitung der nachfolgenden Arbeitsfelder in den Projektschulen und -regionen dienen:

  • Arbeitsfeld 1: Personalbewirtschaftung
  • Arbeitsfeld 2: Sachmittelbewirtschaftung
  • Arbeitsfeld 3: Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung
  • Arbeitsfeld 4: Innere Organisation und Mitwirkung in der Schule
  • Arbeitsfeld 5: Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung.



Im Rahmen der für die Teilnahme am Projekt erforderlichen Bewerbungsunterlagen müssen die Schulen und Schulträger verdeutlichen, wie sie die zu erprobenden Maßnahmen auf den fünf Arbeitsfeldern zur Verbesserung der schulischen Arbeit in Unterricht und Erziehung nutzen wollen. Dies ist auch Gegenstand der Evaluation und Berichterstattung. Die Schulleitungen und Kollegien aller am Projekt teilnehmenden Schulen erhalten gezielte Fortbildungsangebote (z. B. Unterrichtsentwicklung, Pädagogisches Management, Dienstrecht, Mitbestimmungs- und Mitwirkungsfragen).


Arbeitsfeld 1: Personalbewirtschaftung

Nach Durchführung der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen und nach dem Aufbau der erforderlichen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen soll die einzelne Schule schrittweise über Stellen, Planstellen sowie über ein Personalmittelbudget verfügen.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter stellen nach im Projekt entwickelten Verfahren die Lehrkräfte ein und treffen aufgrund der ihnen über tragenen Dienstvorgesetztenfunktionen beamten-, tarif- und vergütungsrechtliche Entscheidungen im Rahmen des geltenden Rechts. Sie arbeiten im Team und nehmen ihre Aufgaben mitarbeiterorientiert wahr.
Mit der Verlagerung von Entscheidungen in die Schule gehen neue Formen des „Co-Managements“ von Schulleitung und Mitwirkungsberechtigten und die Erprobung neu gestalteter personalvertretungsrechtlicher Mitwirkungsformen der Beschäftigten durch den an die Stelle des Personalrates tretenden Lehrerrat einher. Ziel ist es, zeitnahe und zielgerichtete, der Situation der einzelnen Schule gerecht werdende Personalentscheidungen und -maßnahmen zu gewährleisten.

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Arbeitsfeld 2: Sachmittelbewirtschaftung

Nach Durchführung der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen und nach dem Aufbau der erforderlichen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen soll die einzelne Schule über ein Sachmittelbudget verfügen, das sich aus Landes-und Schulträgermitteln speist. Land und Schulträger werden den Schulen diese Mittel so zuweisen, dass sie möglichst umfassend gegenseitig deckungsfähig und in folgende Haushaltsjahre übertragbar sind.
In das Sachmittelbudget können von Seiten des Landes zum Beispiel Mittel zur Lehrerfortbildung, aus Förderprogrammen (z. B. e-nitiative) und dem neu einzurichtenden regionalen Schulentwicklungsfonds einfließen. Von Seiten des Schulträgers können von diesem zu tragende Gelder der Lernmittelfreiheit, Betriebskosten, Mittel für Kleinreparaturen und Verschönerungsmaßnahmen und anderes mehr einfließen. Schließlich sollen auch noch Drittmittel von Fördervereinen, aus Sponsoring-Aktivitäten, EU-Fördermitteln und sonstige Zuwendungen Dritter in das Sachmittelbudget einfließen können.


Arbeitsfeld 3: Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung

Die Bearbeitung dieses Arbeitsfeldes dient in besonderer Weise der qualitativen Verbesserung des Unterrichts. Nach Durchführung der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen und nach dem Aufbau der erforderlichen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen soll die einzelne Schule von allgemeinen Vorgaben zur Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung abweichen können, z. B. bei der Bildung von Lerngruppen, der zeitlichen und örtlichen Organisation des Unterrichts, der Stundentafel im Rahmen der Jahreswochenstunden, der Ausgestaltung der Leistungsbewertung und der Bescheinigung der Leistungen (mit Ausnahme von Abschluss- und Abgangszeugnissen) beispielsweise in Form eines Portfolio im Fremdsprachenunterricht, der Ausgestaltung des Differenzierungsangebotes und bei Regelungen von Schülerlaufbahnen. Hierbei sind jeweils die inhaltlichen Vorgaben der Richtlinien und Lehrpläne und die in den entsprechenden KMK-Vorgaben festgelegten Standards zu beachten. Die Schulen werden hierzu von der Schulaufsicht beraten. Um die Qualität des Unterrichts, seiner Ergebnisse und die Vergleichbarkeit und Anerkennung der erteilten Abschlüsse sowie die Rechte der betroffenen Schülerinnen, Schüler und Eltern zu sichern, sind im Einzelfall mit den beabsichtigten Abweichungen korrespondierende Qualitätssicherungsmaßnahmen mit der Schulaufsicht zu vereinbaren.

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Arbeitsfeld 4: Innere Organisation und Mitwirkung in der Schule

Die Schulkonferenz kann abweichende gleichwertige Regelungen zur Zusammensetzung und zu den Aufgaben der Schulmitwirkungsgremien und zu Verfahrensweisen der Beteiligung der Mitwirkungsgremien treffen. Diese Regelungen können insbesondere die Beteiligungsrechte der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler stärken. Über die Ausgestaltung der Schulleitung und ihrer Aufgaben und über die Festlegung von Aufgabenbereichen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen kann die Schulleitung nach Erörterung in der Schulkonferenz entscheiden.
Schulleitung, Schulkonferenz, Lehrerrat und Lehrerkonferenz sollen neue Formen der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Sinne eines modernen Co-Managements der Schule entwickeln. Eltern und Schülerinnen und Schüler sollen dabei einbezogen werden.


Arbeitsfeld 5: Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung

Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung sind in einem insgesamt der Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit verpflichteten Projekt ein zentrales Arbeitsfeld. Alle am Projekt teilnehmenden Schulen nehmen weiterhin an den für alle Schulen verbindlichen Formen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (Schulprogramm, interne Evaluation z. B. durch Parallelarbeiten, externe Beteiligung an Prüfungen, Nachkorrektur von Prüfungsarbeiten durch die Schulaufsicht usw.) teil. Daneben entwickeln sie insbesondere bei der Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung weitere Formen der Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung. Diese Formen sind abhängig von den in Anspruch genommenen Gestaltungsfreiräumen und werden mit der Schulaufsicht vereinbart. Dabei geht es zunächst um stärker systematisierte Formen der Selbstevaluation. Diese haben neben den Wirkungen in den verschiedenen Arbeitsfeldern immer auch die Qualität des Unterrichts und dessen Ergebnisse im Blick. Je nach Umfang der in Anspruch genommenen Gestaltungsfreiräume können auch externe oder teilexterne Prüfungen sowie qualitätssichernde Schulinspektionen erforderlich werden.


5. Projektverlauf

Die dargestellten Projektziele und der Umfang der Arbeitsfelder, die in einigen Bereichen einen erweiterten Rechtsrahmen erfordern, machen deutlich, dass es sich bei dem Vorhaben „Selbstständige Schule“ um ein bildungspolitisch und organisatorisch anspruchsvolles Projekt handelt. Es bedarf deshalb einer sorgfältigen Vorbereitung der beteiligten Schulen und Schulträger, des Aufbaus einer wirksamen Unterstützungs- und Beratungsinfrastruktur und einer hohen Akzeptanz bei den beteiligten Schulen und Schulträgern.
Schulen haben unterschiedliche Vorerfahrungen in der Entwicklung einer qualitätsorientierten Selbststeuerung. Auch auf Seiten der Schulträger liegen unterschiedliche Erfahrungen hinsichtlich der Entwicklung regionaler Bildungslandschaften vor. Dies bedingt einen unterschiedlichen Projektverlauf für Schulen und Schulträger mit und Schulen und Schulträger ohne entsprechende Vorerfahrungen.

  1. Die beiden Regionen aus dem Projekt „Schule & Co.“ (Kreis Herford und Stadt Leverkusen) und die dort einbezogenen Schulen und Schulträger erhalten von Anfang an die Möglichkeit, voll in alle Arbeitsfelder des Projektes einzusteigen. Schulen und Schulträger in anderen Projektregionen mit vergleichbaren Erfahrungen können davon ebenfalls Gebrauch machen. Darüber hinaus sollen ihre Erfahrungen genutzt werden, um die neu in das Projekt einsteigenden Schulen und Schulträger bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung und dem Aufbau regionaler Bildungslandschaften zu unterstützen.
    Das erste Projektjahr soll auch diesen Schulen vor allem zum Aufbau geeigneter innerschulischer Strukturen, insbesondere der Schulleitung, der Mitwirkung der Beschäftigten und der Durchführung von weiteren Qualifizierungsmaßnahmen im Hinblick auf die neuen Aufgaben der Personal- und Sachmittelbewirtschaftung dienen.
    Möglichst rasch erfolgen bei ihnen die Übertragung erweiterter Kompetenzen für die neuen Aufgaben der Personal- und Sachmittelbewirtschaftung und der schrittweise Aufbau des Personal- und Sachmittelbudgets.

  2. Die anderen Schulen und Schulträger erhalten ab dem 1. August 2002 für eine maximal zweijährige Vorlaufphase Gelegenheit, mit Unterstützung des Projektmanagements und der erfahrenen Regionen in die Qualifikationsmaßnahmen zur Professionalisierung der Schulleitung, der innerschulischen Zusammenarbeit und zur Unterrichtsentwicklung einzusteigen. In diesem Zeitraum werden die notwendigen schulischen und regionalen Kooperations- und Unterstützungsstrukturen aufgebaut.
    Möglichst rasch bereiten auch sie sich auf den Einstieg in die Hauptphase des Projektes vor und werden hierbei wiederum von den dann auch in den weiterreichenden Fragestellungen des Projektes „Selbstständige Schule“ schon erfahreneren Regionen und Schulen unterstützt.

  3. Nach drei Jahren, d. h. zum 1. August 2005, findet eine Zwischenevaluation des Gesamtprojekts statt.
    Durch das Projektmanagement wird während der gesamten Projektlaufzeit ein regelmäßiger Transfer vor allem zu den Korrespondenzschulen, aber auch zu den übrigen Regionen und Schulen sowie zu den staatlichen Einrichtungen der Lehrerausbildung und der Lehrerfortbildung gewährleistet.

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6. Projektfinanzierung

Die Finanzierung des sechsjährigen Modellvorhabens erfolgt durch Beiträge des Landes, der Schulträger und des externen Projektpartners.
Die Beiträge des Landes bestehen in der politischen Projektsteuerung im Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung und in der Beteiligung am Projektmanagement. Darüber hinaus wird durchschnittlich für jede am Modellvorhaben beteiligte Schule eine halbe Stelle aus dem „Zeitbudget“ für die notwendigen Entwicklungs- und Steuerungsaufgaben der Schulleitung und für Entwicklungsaufgaben, die von Mitgliedern des Kollegiums wahrgenommen werden, zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wird das Land einen Innovationsfonds zur projektbezogenen Unterstützung der teilnehmenden Regionen und Schulen einrichten.
Von den interessierten Schulträgern wird erwartet, dass sie gemeinsam mit der Schulaufsicht die für die Unterstützung der teilnehmenden Schulen notwendige administrative Infrastruktur und das regionale Projektmanagement aufbauen und die Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen entsprechend mitfinanzieren. Darüber hinaus haben sie Mittel für schulische und regionale Entwicklungsprojekte im Rahmen regionaler Schulentwicklungsfonds bereitzustellen.
Beiträge weiterer Projektpartner sollen eingeworben werden.


7. Evaluation des Modellvorhabens

Die Ergebnisse und Wirkungen der im Laufe des Projektes ergriffenen Maßnahmen sollen durch geeignete Evaluationsmaßnahmen überprüft werden. Bereits zum Projektstart wird eine externe Zwischenevaluation vorbereitet werden, die das Projekt mit einer kritischen Außensicht durchleuchtet. Auch die abschließende Evaluation soll extern wahrgenommen werden.

Herausgegeben vom Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf

(Weitere Exemplare können kostenlos beim Ministerium bezogen werden) 8/2001

http://www.selbststaendige-schule.nrw.de


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