Ausschreibung für eine
Teilnahme am Modellvorhaben
„Selbstständige Schule"
(Amtsblatt 8/2001)
Die Landesregierung wird vom 1. August
2002 an gemeinsam mit einem externen
Partner in einer begrenzten Zahl
ausgewählter Regionen mit ihren Schulen
das Modellvorhaben „Selbstständige
Schule“ durchführen. Sie stützt sich dabei
auf einen entsprechenden Beschluss
des Landtages vom 29. November 2000.
Es ist Ziel dieses Vorhabens zu erproben,
wie im Rahmen einer verstärkten
eigenverantwortlichen pädagogischen
Arbeit und Steuerung der Schule die
Qualität der schulischen Arbeit und dabei
insbesondere des Unterrichts verbessert
werden kann:
- Die Schulen sollen erweiterte Möglichkeiten erhalten, die Unterrichtsgestaltung und -organisation ihren besonderen pädagogischen Bedingungen und Konzepten anzupassen.
- Sie sollen über erweiterte Kompetenzen bei der Bewirtschaftung ihrer Stellen und der Personal- und Sachmittelbudgets und bei der Personalführung verfügen.
- Sie sollen systematische Formen der schulinternen Entwicklung und Sicherung der Qualität ihrer Unterrichts-und Erziehungsarbeit sowie der Rechenschaftslegung gegenüber den an Schule Beteiligten entwickeln.
- Sie sollen neue Formen der Mitverantwortung und Mitwirkung im Sinne einer konsensbildenden Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Kollegium, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern entwickeln und erproben.
- Schulträger, Schulaufsicht und Schulen sollen gemeinsam wirksame Unterstützungs- und Beratungsstrukturen auf regionaler Ebene aufbauen.
Das Vorhaben verfolgt auch die Zielsetzung
der Entwicklung „Regionaler
Bildungslandschaften", in denen Schulen
z. B. in Netzwerken eng zusammenarbeiten,
vom schulischen Umfeld Unterstützung
erhalten, mit Partnern neue
Formen ganztägiger Betreuungsangebote
entwickeln und technische Unterstützung
beim Einsatz neuer Medien
organisieren.
Das Vorhaben startet zum Schuljahresbeginn
2002/03 und umfasst einen
Zeitraum von sechs Jahren.
Einzelheiten des Vorhabens sind der
Beschreibung des Modellvorhabens
„Selbstständige Schule" zu entnehmen
(s. Beilage in der Heftmitte).
I. Bewerbung
Bewerben können sich ein oder
mehrere Schulträger (Kreisfreie Städte,
Kreise mit möglichst mehreren kreisangehörigen
Gemeinden, größere kreisangehörige
Städte, Landschaftsverbände
mit einem Teil ihrer Schulen im Rahmen
der jeweiligen Modellregion) mit mehre
ren Schulen möglichst aller Schulformen
zur gemeinsamen Teilnahme am Modellvorhaben
„Selbstständige Schule“. Diese
regionale Bündelung dient dem Ziel
der Entwicklung „Regionaler Bildungslandschaften“,
in denen Schulen Impulse,
Beratung und Unterstützung aus ihrem
Umfeld erhalten, aber auch als zentraler
Faktor der Lebensqualität und des Wirtschaftsstandortes
Impulse für ihr Umfeld
geben.
Formlose Anträge der Schulträger mit
ihren Schulen auf Teilnahme am Modellvorhaben
sind bis zum 15. November
2001 über die jeweils zuständige Bezirksregierung
an das MSWF zu richten.
Die für den Abschluss der Kooperationsvereinbarung
nach Durchführung des
Auswahlverfahrens erforderlichen Mehrheitsbeschlüsse
sind bei der Bewerbung
noch nicht erforderlich. Eine breite Unterstützung
der Projektteilnahme in der
Kommune und den Schulen ist jedoch
darzulegen.
Die an der Teilnahme interessierten
Schulträger nehmen zu folgenden Themen
Stellung:
- Erläuterung des Interesses an der Teilnahme und des bisherigen Engagements im Hinblick auf die Zielsetzungen des Modellvorhabens
- Einbeziehung der Schulen in die kommunale Verwaltungsmodernisierung
- Teilnahme der verschiedenen Schulen und Schulformen
- Bereitschaft, den Schulen den Zielsetzungen des Modellvorhabens entsprechende eigene Budgets und entsprechende Vertretungsvollmacht einzuräumen
- Bereitschaft, die Arbeit der Schulen in ihren erweiterten Zuständigkeiten verwaltungstechnisch und bei ihren schulischen Entwicklungsvorhaben zu unterstützen, sich gemeinsam mit der Schulaufsicht an der regionalen Steuerung des Projektes zu beteiligen und sich auf die Bündelung der Personal- und Sachmittelressourcen von Schulträger und Land zu verständigen
- Bereitschaft zur Beteiligung an einem von Land, Kommunen und anderen Förderern der Schulen zu speisenden regionalen Schulentwicklungsfonds
- Bereitschaft zur Entwicklung und Erprobung eines regionalen bzw. kommunalen Berichtswesens über den Entwicklungsstand der regionalen Bildungslandschaft.
Die an der Teilnahme interessierten
Schulen legen im Rahmen des Antrages
ihres Schulträgers ihr Schulprogramm
und den dazugehörigen Begleitbericht
vor und nehmen zu folgenden
Themen Stellung:
- Erläuterung des Interesses an der Teilnahme unter Darstellung der unterrichtlichen und schulischen Entwicklungsvorhaben aus den in der Projektbeschreibung genannten Arbeitsfeldern
- Bereitschaft zur schrittweisen Übernahme von Personal- und Budgetverantwortung
- Bereitschaft zur Entwicklung neuer Formen der vertrauensvollen Kooperation zwischen Schulleitung, Kollegium, örtlicher Personalvertretung, Eltern und Schülerinnen und Schülern
- Bereitschaft zur internen Evaluation, zur besonderen Rechenschaftslegung gegenüber Schulaufsicht und Schulträger sowie zur Unterstützung externer Evaluationsmaßnahmen
- Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Schulen der Region, mit den Einrichtungen des Schulträgers und externen Partnern
- Unterstützung der Bewerbung durch die Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und die Eltern der Schule
- Bereitschaft zur Teilnahme an umfassenden Qualifizierungsmaßnahmen.
II. Auswahl
Die Auswahl der Schulträger und
Schulen, denen ein Angebot zur Teilnahme
am Modellvorhaben gemacht
werden soll, trifft das Ministerium für
Schule, Wissenschaft und Forschung.
Dabei werden neben einer Einschätzung
der Erfüllung der unter Abschnitt I
aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen
bei den sich bewerbenden Schulträgern
und Schulen folgende weitere Gesichtspunkte
berücksichtigt:
- Es soll sich um anspruchsvolle Vorhaben der Unterrichts- und Schulentwicklung im Rahmen der verschiedenen Arbeitsfelder des Projektes handeln.
- Bei den teilnehmenden Gebietskörperschaften sollen sich die strukturellen Gegebenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen abbilden (z. B. Ballungsraum, ländlicher Raum).
- In dem Modellvorhaben sollen landesweit alle Schulformen vertreten sein.
- Unterschiedliche Formen der Beratung und Unterstützung der teilnehmenden Schulen gemeinsam mit der Schulaufsicht und zum Aufbau regionaler Schulentwicklungsfonds sollen erprobt werden.
III. Angebot, Kooperationsvereinbarung und verbindliche Erklärung der Teilnahme
Schulträger mit ihren Schulen, denen
vom MSWF ein Angebot zur Teilnahme
unterbreitet wird, und Schulaufsicht schließen
im Rahmen einer Modellregion mit
der Projektleitung eine Kooperationsvereinbarung,
in der die Entwicklungsvorhaben
auf den verschiedenen Arbeitsfeldern,
die finanziellen, personellen und
organisatorischen Beiträge der Projektbeteiligten
und die Gestaltung der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen
festgelegt werden.
Die Schulträger fassen anschließend
verbindliche Beschlüsse ihrer Räte bzw.
Kreistage über die Teilnahme am Modellvorhaben,
die Schulen fassen entsprechende
Beschlüsse der Lehrerkonferenz
mit einfacher Mehrheit und der
Schulkonferenz mit einer Zweidrittelmehrheit.
Der Auswahlprozess soll möglichst
im April 2002 abgeschlossen werden.
Für Rückfragen und weitergehende
Informationen stehen das Ministerium
für Schule, Wissenschaft und Forschung,
Referat 612, und die Bezirksregierungen
zur Verfügung. Die TelefonNummern
und E-Mail-Adressen lauten:
Ministerium: Tel. (02 11) 8 96-34 13 / 33 16 / 36 37 / 4417 E-Mail: selbststaendige.schule@mswf.nrw.de
Bezirksregierung Arnsberg: Tel. (0 29 31) 82-33 41 E-Mail: hermann.dechant@bezreg-arnsberg. nrw.de
Bezirksregierung Detmold: Tel. (0 52 31) 71-43 08 E-Mail: dieter.spichal@bezreg-detmold. nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf: Tel. (02 11) 4 75-53 05 E-Mail: werner.fuchs@brd.nrw.de
Bezirksregierung Köln: Tel. (02 21) 1 47-24 27 E-Mail: helmut.buervenich@bezreg-koeln. nrw.de
Bezirksregierung Münster: Tel. (02 51) 4 11-41 58 E-Mail: johannes.kaiser@bezreg-muenster. nrw.de
Nähere Informationen zum Modell-vorhaben „Selbstständige Schule“ sind zu finden unter:
www.selbststaendige-schule.nrw.de
ABl. NRW. 1 Nr. 8/01 S. 200
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Modellvorhaben
Selbstständige Schule
Projektbeschreibung
Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
(Zum Seitenanfang)
1. Ausgangssituation und Auftrag
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen
hat am 29. November 2000 die Durchführung
eines Modellvorhabens zur erweiterten Selbstständigkeit
von Schulen beschlossen. Dieser Auftrag
knüpft an eine langjährige bildungspolitische
Entwicklung in NordrheinWestfalen an.
Die Denkschrift „Zukunft der Bildung - Schule
der Zukunft“ der Bildungskommission Nordrhein-Westfalen
(1995) war Auftakt zu einem breiten
gesellschaftlichen Dialog über die Zukunft der
Bildung und die Schule der Zukunft in Nordrhein-
Westfalen. Ein zentraler Vorschlag der
Denkschrift war es, die Gestaltungsfreiheit und
Selbstverantwortung der einzelnen Schulen deutlich
zu erweitern.
Mit dem Entwicklungskonzept „Stärkung der
Schule“ (1997) hat Ministerin Gabriele Behler
erste Konsequenzen aus den Empfehlungen der
Denkschrift gezogen. Alle Schulen im Lande
haben inzwischen ein Schulprogramm entwickelt.
Viele Lehrkräfte nutzen die erweiterten didaktischen
und methodischen Gestaltungsmöglichkeiten
des Unterrichts. Die Schulleitungen haben auf
verschiedenen Feldern neue Kompetenzen erhalten.
Im Jahre 1997 sind mit dem Projekt „Schule
& Co.“ im Kreis Herford und in der Stadt Leverkusen
mit insgesamt 52 Schulen weitere Elemente
aus der Denkschrift der Bildungskommission aufgegriffen
worden (Qualitätsorientierte Selbststeuerung
und Entwicklung regionaler Bildungslandschaften;
Laufzeit bis 2002).
Mit Beschluss vom 29. November 2000
„Schule der Zukunft gestalten - Dialog zum Modellvorhaben
NRW Schule 21 vorbereiten“ hat
der Landtag Nordrhein-Westfalen die Landesregierung
aufgefordert, ein Modellvorhaben vorzubereiten,
das anknüpfend an die Erfahrungen
der 12. Legislaturperiode eine deutlich größere
Selbstständigkeit und Eigenverantwortung von
Schulen in personeller und finanzieller sowie in
pädagogischer und unterrichtsorganisatorischer
Hinsicht erproben soll.
Die Ministerin für Schule, Wissenschaft und
Forschung hat der Öffentlichkeit das Modellvorhaben
in einer Projektskizze am 28. Februar 2001
vorgestellt und mit einer Vielzahl Interessierter
intensive Gespräche über die Anlage des Modellvorhabens
geführt. Als Ergebnis der Gespräche
ist diese Projektbeschreibung entstanden.
2. Ziele
Im Modellvorhaben „Selbstständige Schule“
soll gemeinsam mit Schulträgern und Schulen
erprobt werden, wie im Rahmen einer verstärkten
eigenverantwortlichen Steuerung der Schule
die Qualität der schulischen Arbeit und dabei
insbesondere des Unterrichts verbessert werden
kann. Dazu sollen die Schulen während des
Vorhabens bei der Personalbewirtschaftung,
Sachmittelbewirtschaftung sowie in der Unterrichtsorganisation
und -gestaltung weitgehend
selbstständige Entscheidungen treffen und neue
Modelle der Schulmitwirkung und der Personalvertretung
erproben.
Es sollen Erfahrungen gewonnen werden,
welche Konsequenzen die erweiterte Selbstständigkeit
für Schulleitung, Schulorganisation, Mitbestimmung
und Mitwirkung, Qualitätssicherung
und Steuerung durch Schulträger und Schulaufsicht
hat und welche neuen Formen der Arbeitsteilung
und Zusammenarbeit sinnvoll sind. Neue
Formen des Co- Managements von Schulleiterinnen
und Schulleitern, Beschäftigten und
anderen Gruppen von Mitwirkenden sollen entwickelt
werden.
Darüber hinaus soll versucht werden, die
schulische Arbeit durch die Entwicklung regionaler
Bildungslandschaften wirksamer zu unterstützen:
Land und Kommune optimieren ihr
Zusammenwirken bei Wahrung der jeweiligen
Zuständigkeiten. Die Schulen arbeiten in Netzwerken
zusammen. Sie entwickeln mit Partnern
zum Beispiel neue Formen ganztägiger Betreuungsangebote
und setzen innovative IT-Konzepte
in der Schule um. Die teilnehmenden Schulen
sollen neue Wege bei der Organisation und Gestaltung
des Unterrichts sowie des Schulalltags
gehen können.
Die Projektziele werden im Detail mit den
beteiligten Schulträgern und Schulen im Rahmen
von Kooperationsvereinbarungen festgelegt.
Dabei stimmt sich das Projektmanagement eng
mit der Schulaufsicht ab. Sie umfassen insbesondere
auch Verabredungen zu Inhalt und Verfahrensweise
der Qualitätssicherung und zur Evaluation
der schulischen Arbeit, um die Qualität
der schulischen Arbeit und die Gleichwertigkeit
der schulischen Abschlüsse auch in selbstständigen
Schulen zu sichern.
Um den Schulen die notwendige Unterstützung
bei der Bearbeitung erweiterter Zuständigkeiten
und neuartiger Fragestellungen geben zu
können, brauchen sie die gemeinsame Unterstützung
von Schulträger und Schulaufsicht im
Rahmen regionaler Bildungslandschaften. Das
Modellvorhaben soll deshalb in einzelnen
Modellregionen (in größeren kreisangehörigen
Städten, in Kreisen mit möglichst mehreren
kreisangehörigen Gemeinden oder in kreisfreien
Städten) durchgeführt werden, in denen mehrere
Schulen möglichst aller Schulformen und die
Schulträger zur Teilnahme bereit sind.
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3. Grundsätze der Durchführung
Dauer
Das Projekt wird auf einen Zeitraum von
sechs Jahren festgelegt. Es beginnt mit dem
Schuljahr 2002/03 und endet mit dem Schuljahr
2008/09. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist
politisch zu entscheiden, welche Elemente für
den gesamten Schulbereich zu übernehmen sind.
Ausschreibung
Die Teilnahme am Modellvorhaben wird für
Schulträger und ihre Schulen im August 2001
ausgeschrieben. Den beiden Modellregionen des
Projektes „Schule & Co.“ wird vorab ein Angebot
zur Teilnahme unterbreitet.
Schulen und Schulträger müssen u. a. folgende
Voraussetzungen erfüllen, die sich im Einzelnen
aus der Ausschreibung ergeben:
Voraussetzungen auf Seiten der Schulen
Die teilnehmenden Schulen müssen sich
anspruchsvollen Vorhaben der Unterrichts- und
Schulentwicklung widmen, an Qualifizierungsmaßnahmen
teilnehmen und dabei die neuen
Möglichkeiten der unter Abschnitt 4 im Einzelnen
beschriebenen Arbeitsfelder nutzen. Die
Schulen verpflichten sich zur Evaluation und
Berichterstattung und zu geeigneten Maßnahmen,
schulübergreifende Standards und die Qualität
der schulischen Arbeit insgesamt zu sichern.
Die Schulen müssen bereit sein, mit anderen
an der Durchführung des Projekts interessierten
Schulen in der Modellregion sowie mit den Einrichtungen
des Schulträgers zu kooperieren. Sie
müssen sich bereits bei der Schulentwicklung
engagiert haben.
Die Teilnahme am Modellvorhaben setzt
Mehrheitsbeschlüsse der Lehrerkonferenz (einfache
Mehrheit) und der Schulkonferenz (Zweidrittelmehrheit)
voraus.
Voraussetzungen auf Seiten der Schulträger
Die Schulträger müssen bereit sein, einen
regionalen Schulentwicklungsfonds einzurichten
und an der Entwicklung und Erprobung eines
kommunalen Berichtswesens für den Schulbereich
mitzuarbeiten.
Sie ermöglichen im Rahmen ihrer Zuständigkeit
den Schulen die erweiterte Personal- und
Sachmittelbudgetierung und unterstützen die
Schulen durch die Entwicklung einer entsprechenden
Verwaltungsstruktur, in der sie eng mit
der Schulaufsicht und dem Projektmanagement
kooperieren (z. B. in einem „Regionalen Bildungsbüro“).
Der Abschluss der für die Projektteilnahme
erforderlichen Kooperationsvereinbarung setzt
Beschlüsse der Kommunalvertretungen voraus.
Öffnungsklausel
Die erforderlichen Gestaltungsfreiräume für
die Schulen und Schulträger werden gesetzlich
durch eine Öffnungsklausel geschaffen. Die
Koalitionsfraktionen haben einen entsprechenden
Gesetzentwurf eingebracht (Drucksache 13/1173).
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Korrespondenzschulen
Diese Schulen rekrutieren sich vor allem aus
den Regionen, die im Auswahlverfahren nicht
berücksichtigt werden können. Auch sie beschreiben
die von ihnen beabsichtigten und von
einer qualifizierten Mehrheit in der Schulkonferenz
getragenen Entwicklungsvorhaben in den
Bereichen Unterricht und Schulleben. Sie werden
in geeigneter Weise über den Verlauf des Modellvorhabens
informiert und durch spezielle Fortbildungsangebote
unterstützt.
Projektsteuerung
Die zentrale Verantwortung für das Gesamtprojekt
liegt beim Ministerium für Schule,
Wissenschaft und Forschung.
Das Projektmanagement wird im Rahmen
der vorgegebenen Ziele gemeinsam vom Ministerium
für Schule, Wissenschaft und Forschungund einem externen Partner wahrgenommen.
Die Projektleitung wird einvernehmlich bestellt.
Zur Unterstützung und Beratung des Projektmanagements
wird ein Beirat eingesetzt. Ihm
gehören an
- die für den Schulbereich zuständige Staatssekretärin oder der Staatssekretär als Vorsitzende oder Vorsitzender eine Vertreterin oder ein Vertreter des externen Projektmanagements als stellvertretende Vorsitzende oder stellvertretender Vorsitzender
- jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der im Landtag ertretenen Fraktionen
- die oder der Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Vertreterinnen oder Vertreter der kommunalen Spitzenverbände
- Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrerverbände
- Vertreterinnen oder Vertreter der Elternverbände
- Vertreterinnen oder Vertreter der Landesschülervertretung
- je eine Vertreterin oder ein Vertreter der am Modellvorhaben teilnehmenden Regionen
- zwei Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler.
Das Projektmanagement arbeitet eng mit den
Kommunalen Spitzenverbänden zusammen.
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4. Arbeitsfelder
Im Mittelpunkt des Projektes steht die
Verbesserung der schulischen Arbeit in
Unterricht und Erziehung. Dem soll die schrittweise
Aufnahme der Bearbeitung der nachfolgenden
Arbeitsfelder in den Projektschulen und
-regionen dienen:
- Arbeitsfeld 1: Personalbewirtschaftung
- Arbeitsfeld 2: Sachmittelbewirtschaftung
- Arbeitsfeld 3: Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung
- Arbeitsfeld 4: Innere Organisation und Mitwirkung in der Schule
- Arbeitsfeld 5: Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung.
Im Rahmen der für die Teilnahme am Projekt
erforderlichen Bewerbungsunterlagen müssen
die Schulen und Schulträger verdeutlichen, wie
sie die zu erprobenden Maßnahmen auf den fünf
Arbeitsfeldern zur Verbesserung der schulischen
Arbeit in Unterricht und Erziehung nutzen wollen.
Dies ist auch Gegenstand der Evaluation
und Berichterstattung. Die Schulleitungen und
Kollegien aller am Projekt teilnehmenden
Schulen erhalten gezielte Fortbildungsangebote
(z. B. Unterrichtsentwicklung, Pädagogisches
Management, Dienstrecht, Mitbestimmungs- und
Mitwirkungsfragen).
Arbeitsfeld 1: Personalbewirtschaftung
Nach Durchführung der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen
und nach dem Aufbau der
erforderlichen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen
soll die einzelne Schule schrittweise
über Stellen, Planstellen sowie über ein Personalmittelbudget
verfügen.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter stellen
nach im Projekt entwickelten Verfahren die Lehrkräfte
ein und treffen aufgrund der ihnen über
tragenen Dienstvorgesetztenfunktionen beamten-,
tarif- und vergütungsrechtliche Entscheidungen
im Rahmen des geltenden Rechts. Sie arbeiten
im Team und nehmen ihre Aufgaben mitarbeiterorientiert
wahr.
Mit der Verlagerung von Entscheidungen in
die Schule gehen neue Formen des „Co-Managements“
von Schulleitung und Mitwirkungsberechtigten
und die Erprobung neu gestalteter personalvertretungsrechtlicher Mitwirkungsformen
der Beschäftigten durch den an die Stelle
des Personalrates tretenden Lehrerrat einher.
Ziel ist es, zeitnahe und zielgerichtete, der
Situation der einzelnen Schule gerecht werdende
Personalentscheidungen und -maßnahmen zu
gewährleisten.
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Arbeitsfeld 2: Sachmittelbewirtschaftung
Nach Durchführung der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen
und nach dem Aufbau der
erforderlichen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen
soll die einzelne Schule über ein
Sachmittelbudget verfügen, das sich aus Landes-und
Schulträgermitteln speist. Land und Schulträger
werden den Schulen diese Mittel so zuweisen,
dass sie möglichst umfassend gegenseitig
deckungsfähig und in folgende Haushaltsjahre
übertragbar sind.
In das Sachmittelbudget können von Seiten
des Landes zum Beispiel Mittel zur Lehrerfortbildung,
aus Förderprogrammen (z. B. e-nitiative)
und dem neu einzurichtenden regionalen Schulentwicklungsfonds
einfließen. Von Seiten des
Schulträgers können von diesem zu tragende
Gelder der Lernmittelfreiheit, Betriebskosten,
Mittel für Kleinreparaturen und Verschönerungsmaßnahmen
und anderes mehr einfließen.
Schließlich sollen auch noch Drittmittel von
Fördervereinen, aus Sponsoring-Aktivitäten,
EU-Fördermitteln und sonstige Zuwendungen
Dritter in das Sachmittelbudget einfließen können.
Arbeitsfeld 3: Unterrichtsorganisation und
Unterrichtsgestaltung
Die Bearbeitung dieses Arbeitsfeldes dient in
besonderer Weise der qualitativen Verbesserung
des Unterrichts. Nach Durchführung der notwendigen
Qualifizierungsmaßnahmen und nach
dem Aufbau der erforderlichen Beratungs- und
Unterstützungsstrukturen soll die einzelne Schule
von allgemeinen Vorgaben zur Unterrichtsorganisation
und Unterrichtsgestaltung abweichen
können, z. B. bei der Bildung von Lerngruppen,
der zeitlichen und örtlichen Organisation des
Unterrichts, der Stundentafel im Rahmen der
Jahreswochenstunden, der Ausgestaltung der
Leistungsbewertung und der Bescheinigung der
Leistungen (mit Ausnahme von Abschluss- und
Abgangszeugnissen) beispielsweise in Form
eines Portfolio im Fremdsprachenunterricht, der
Ausgestaltung des Differenzierungsangebotes
und bei Regelungen von Schülerlaufbahnen.
Hierbei sind jeweils die inhaltlichen Vorgaben
der Richtlinien und Lehrpläne und die in den
entsprechenden KMK-Vorgaben festgelegten
Standards zu beachten. Die Schulen werden
hierzu von der Schulaufsicht beraten. Um die
Qualität des Unterrichts, seiner Ergebnisse und
die Vergleichbarkeit und Anerkennung der erteilten
Abschlüsse sowie die Rechte der betroffenen
Schülerinnen, Schüler und Eltern zu
sichern, sind im Einzelfall mit den beabsichtigten
Abweichungen korrespondierende Qualitätssicherungsmaßnahmen
mit der Schulaufsicht zu
vereinbaren.
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Arbeitsfeld 4: Innere Organisation und
Mitwirkung in der Schule
Die Schulkonferenz kann abweichende gleichwertige
Regelungen zur Zusammensetzung und
zu den Aufgaben der Schulmitwirkungsgremien
und zu Verfahrensweisen der Beteiligung der
Mitwirkungsgremien treffen. Diese Regelungen
können insbesondere die Beteiligungsrechte der
Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler stärken.
Über die Ausgestaltung der Schulleitung und
ihrer Aufgaben und über die Festlegung von Aufgabenbereichen
für Lehrkräfte mit besonderen
Funktionen kann die Schulleitung nach Erörterung
in der Schulkonferenz entscheiden.
Schulleitung, Schulkonferenz, Lehrerrat und
Lehrerkonferenz sollen neue Formen der vertrauensvollen
Zusammenarbeit im Sinne eines modernen
Co-Managements der Schule entwickeln.
Eltern und Schülerinnen und Schüler sollen dabei
einbezogen werden.
Arbeitsfeld 5: Qualitätssicherung und
Rechenschaftslegung
Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung
sind in einem insgesamt der Entwicklung und
Sicherung der Qualität schulischer Arbeit verpflichteten
Projekt ein zentrales Arbeitsfeld.
Alle am Projekt teilnehmenden Schulen nehmen
weiterhin an den für alle Schulen verbindlichen
Formen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
(Schulprogramm, interne Evaluation
z. B. durch Parallelarbeiten, externe Beteiligung
an Prüfungen, Nachkorrektur von Prüfungsarbeiten
durch die Schulaufsicht usw.) teil.
Daneben entwickeln sie insbesondere bei der
Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung
weitere Formen der Qualitätssicherung und
Rechenschaftslegung. Diese Formen sind abhängig
von den in Anspruch genommenen Gestaltungsfreiräumen
und werden mit der Schulaufsicht
vereinbart. Dabei geht es zunächst um stärker
systematisierte Formen der Selbstevaluation.
Diese haben neben den Wirkungen in den verschiedenen
Arbeitsfeldern immer auch die
Qualität des Unterrichts und dessen Ergebnisse
im Blick. Je nach Umfang der in Anspruch
genommenen Gestaltungsfreiräume können auch
externe oder teilexterne Prüfungen sowie qualitätssichernde
Schulinspektionen erforderlich
werden.
5. Projektverlauf
Die dargestellten Projektziele und der Umfang
der Arbeitsfelder, die in einigen Bereichen
einen erweiterten Rechtsrahmen erfordern,
machen deutlich, dass es sich bei dem Vorhaben
„Selbstständige Schule“ um ein bildungspolitisch
und organisatorisch anspruchsvolles Projekt
handelt. Es bedarf deshalb einer sorgfältigen
Vorbereitung der beteiligten Schulen und Schulträger,
des Aufbaus einer wirksamen Unterstützungs-
und Beratungsinfrastruktur und einer
hohen Akzeptanz bei den beteiligten Schulen
und Schulträgern.
Schulen haben unterschiedliche Vorerfahrungen
in der Entwicklung einer qualitätsorientierten
Selbststeuerung. Auch auf Seiten der Schulträger
liegen unterschiedliche Erfahrungen hinsichtlich
der Entwicklung regionaler Bildungslandschaften
vor. Dies bedingt einen unterschiedlichen
Projektverlauf für Schulen und
Schulträger mit und Schulen und Schulträger
ohne entsprechende Vorerfahrungen.
- Die beiden Regionen aus dem Projekt „Schule & Co.“ (Kreis Herford und Stadt Leverkusen) und die dort einbezogenen Schulen und Schulträger erhalten von Anfang an die Möglichkeit, voll in alle Arbeitsfelder des Projektes einzusteigen. Schulen und Schulträger in anderen Projektregionen mit vergleichbaren Erfahrungen können davon ebenfalls Gebrauch machen. Darüber hinaus sollen ihre Erfahrungen genutzt werden, um die neu in das Projekt einsteigenden Schulen und Schulträger bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung und dem Aufbau regionaler Bildungslandschaften zu unterstützen.
Das erste Projektjahr soll auch diesen Schulen vor allem zum Aufbau geeigneter innerschulischer Strukturen, insbesondere der Schulleitung, der Mitwirkung der Beschäftigten und der Durchführung von weiteren Qualifizierungsmaßnahmen im Hinblick auf die neuen Aufgaben der Personal- und Sachmittelbewirtschaftung dienen.
Möglichst rasch erfolgen bei ihnen die Übertragung erweiterter Kompetenzen für die neuen Aufgaben der Personal- und Sachmittelbewirtschaftung und der schrittweise Aufbau des Personal- und Sachmittelbudgets.
- Die anderen Schulen und Schulträger erhalten ab dem 1. August 2002 für eine maximal zweijährige Vorlaufphase Gelegenheit, mit Unterstützung des Projektmanagements und der erfahrenen Regionen in die Qualifikationsmaßnahmen zur Professionalisierung der Schulleitung, der innerschulischen Zusammenarbeit und zur Unterrichtsentwicklung einzusteigen. In diesem Zeitraum werden die notwendigen schulischen und regionalen Kooperations- und Unterstützungsstrukturen aufgebaut.
Möglichst rasch bereiten auch sie sich auf den Einstieg in die Hauptphase des Projektes vor und werden hierbei wiederum von den dann auch in den weiterreichenden Fragestellungen des Projektes „Selbstständige Schule“ schon erfahreneren Regionen und Schulen unterstützt.
- Nach drei Jahren, d. h. zum 1. August 2005, findet eine Zwischenevaluation des Gesamtprojekts statt.
Durch das Projektmanagement wird während der gesamten Projektlaufzeit ein regelmäßiger Transfer vor allem zu den Korrespondenzschulen, aber auch zu den übrigen Regionen und Schulen sowie zu den staatlichen Einrichtungen der Lehrerausbildung und der Lehrerfortbildung gewährleistet.