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1. Stellungnahme des
NORDRHEIN-WESTFÄLISCHEN LEHRERVERBANDES (23. Mai 2001)
2.
Selbständige Schule - (k)ein Projekt zur Qualitätsverbesserung? von Ulrich Brambach, Vorsitzender des Realschullehrerverbandes
3. Peter Silbernagel: Endlich selbstständig - "Schule 21"!
4. Hans-Jürgen Kuhlmann: Schule 21- Mehr Selbstständigkeit für die Schulen?
5. Kölner Stadtanzeiger v. 27. 6. 2001: Chance oder Düsseldorfer Aktionismus?
Stellungnahme des
NORDRHEIN-WESTFÄLISCHEN LEHRERVERBANDES
zur Projektskizze "Schule 21" sowie
zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung von Schulen
(Schulentwicklungsgesetz) (Landtagsdrucksache 13/1173); Düsseldorf, den 23. Mai 2001
I. Grundlegende Vorbemerkungen
Mit Verwunderung und zugleich Verärgerung musste der NORDRHEIN-WESTFÄLISCHE LEHRERVERBAND (NRWL) feststellen, dass sich die Landtagsfraktionen der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung von Schulen (Schulentwicklungsgesetz) zu eigen gemacht und selbst in die parlamentarische Debatte eingebracht haben. Damit wird die Beteiligung der Gewerkschaften und Verbände nach § 106 Landesbeamtengesetz faktisch unterlaufen.
Dieses Vorgehen überrascht deshalb, weil die vorgesehenen Reformen im Bereich der Schulen Bestandteil einer umfassenden Reform der öffentlichen Verwaltung sind, die unter der politischen Vorgabe gestartet wurde, die erforderlichen Maßnahmen zusammen mit den Beteiligten, nicht aber gegen sie durchzuführen. Im vorgelegten Gesetzentwurf selbst wird ausgeführt: "In den Reformprozess werden alle am Schulleben Beteiligten eingebunden. Die Teilnahme einer Schule an dem Modellvorhaben setzt eine breite Akzeptanz voraus." Und in seiner Einleitungsrede zum 1. Workshop zur Projektskizze am 3. April 2001 führte MSWF-Staatssekretär Dr. Meyer-Hesemann aus: "Denn wir wissen: Wir werden nur erfolgreich sein, wenn das Projekt von den Beteiligten mitgestaltet werden kann - gerade weil wir uns auf Neuland begeben und noch nicht über sichere Karten und ausgetretene Wege verfügen." Wir sind angesichts dieses selbst gesetzten Anspruchs über den nun gewählten Weg irritiert und befremdet.
Es ist tatsächlich offenkundig, dass ein Umgehen eines Beteiligungsrechts derer, die diese Reformen mittragen und umsetzen sollen, keinesfalls der Sache selbst dienen kann. Hinzu kommt, dass die in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen den Schulalltag der teilnehmenden Schulen in gravierender Weise verändern werden. Auch ohne formalen Anspruch formuliert deshalb der NORDRHEIN-WESTFÄLISCHE LEHRERVERBAND, in dem der Philologen-Verband und der Realschullehrerverband zusammenarbeiten, eine Stellungnahme zur Projektskizze "Schule 21" und dem nachfolgend vorgelegten Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung von Schulen (Schulentwicklungsgesetz), weil wir aus den Erfahrungen der Schulpraxis Hinweise geben wollen auf die Möglichkeiten, aber auch auf die Grenzen einer größeren Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Schulen.
Dabei ist es nicht hilfreich, dass die Projektskizze "Schule 21" allenfalls vage Hinweise auf die mit dem Projekt verbundenen Intentionen gibt. Auch der Gesetzentwurf, der durchaus etliche Konkretisierungen vornimmt, lässt den einzelnen Schulen nach wie vor sehr viel Experimentier-Räume. Dies mag politisch erwünscht sein; mit Blick auf die Erprobung konkreter Maßnahmen und eine aussagefähige Evaluation des Projekts wäre die Einrichtung eines Schulversuchs mit klar umrissenen Bedingungen für alle Beteiligten jedoch transparenter. Daneben eignet sich Schule prinzipiell nicht für Experimente, weil mögliche Fehlentwicklungen den Anspruch der Schülerinnen und Schüler auf eine solide Bildung und Ausbildung verletzen können. Wir sehen deshalb angesichts dieser vagen Projektbeschreibung unsere Aufgabe insbesondere darin, auf mögliche Gefahren solcher Entwicklungen hinzuweisen.
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In der Projektskizze "Schule 21" wird ausdrücklich Bezug genommen auf das im Anschluss an die Veröffentlichung der Denkschrift der Bildungskommission "Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft" im Kreis Herford und in der Stadt Leverkusen durchgeführte Modellprojekt "Schule & Co", wo Schulen bereits seit Jahren Erfahrungen mit einer Personalmittelbudgetierung, mit schulscharfen Einstellungen, mit der Sachmittelbudgetierung auf der Ebene des Schulträgers, mit der Schulprogrammarbeit, mit dem Projektmittelansatz im Bereich der Lehrerfortbildung usf. (Projektskizze, S. 3) gesammelt haben. Dieser Modellversuch mit seinen positiven wie negativen Erfahrungen ist allerdings bis zum heutigen Tag nicht abschließend evaluiert. Das Ende des Projekts "Schule & Co" ist für den 31.7.2002 vorgegeben. Gerade unter der Maßgabe, dass diesem Projekt "Leitfunktion-Charakter" (vgl. Nr. 1 der Projektskizze) zukommt, ist eine Auswertung unabdingbar, will man sich nicht dem Vorwurf aussetzen, dass man letztlich nur von Evaluation rede, nicht aber entsprechend handele. Mit Blick auf die den Schulen ständig eingeforderte Evaluation sollten diese Bedenken sehr ernst genommen werden; die parlamentarische Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfs, der nun Schulen in sehr viel größerer Zahl in solche Reformen einbeziehen will, erscheint vor diesem Hintergrund voreilig.
Grundsätzlich begrüßt der NRWL die Absicht der Koalitionsfraktionen, den einzelnen Schulen mehr Entscheidungskompetenzen zuzubilligen. Lehrerinnen und Lehrer klagen vielfach über eine zu hohe Regelungsdichte ihres Schulalltags. Die in der "Bereinigten (!) Amtlichen Sammlung von Schulvorschriften (BASS)" zusammengefaßten, für Schule und Unterricht wesentlichen Vorgaben umfassen - ohne Richtlinien und Lehrpläne - immerhin ein Volumen von über 1100 Seiten; wichtiger noch: zahlreiche der dort niedergelegten Erlasse und Verfügungen schränken die Verantwortung und Selbständigkeit der Lehrkräfte in völlig unnötiger Weise ein. Wünschenswert wäre eine konsequente Durchforstung dieser Rechtsvorschriften mit dem Ziel, den für die pädagogische Freiheit unerläßlichen Rechtsrahmen beizubehalten, gleichzeitig aber die für die Bewältigung der Bildungs- und Erziehungsaufgaben eher hinderlichen Vorgaben zu beseitigen.
Der NRWL begrüßt - unbeschadet unserer Kritik an den damit verbundenen Mehrbelastungen, die nicht durch zusätzliche Personalressourcen aufgefangen wurden - die bereits von der Politik umgesetzten sinnvollen Maßnahmen, die zu einer Stärkung der Einzelschule geführt haben, wie z.B.
· Auswahlentscheidungen bei Lehrereinstellungen ("schulscharfes Verfahren") im Rahmen der Vorgaben des § 7 LBG;- Entwicklung eines Schulprogramms;
· Entwicklung schulinterner Lehrpläne im Rahmen der verbindlichen Richtlinien und Lehrpläne;
· schulorganisatorische Entscheidungen wie z.B. 5-Tage-Woche, Beurlaubung von Lehrkräften, Beurlaubung von Schülern, Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Partnern aus Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung u.a.m.
Die in der Projektskizze und nachfolgend im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen gehen jedoch weit darüber hinaus. Diese kurzfristig erarbeitete, erste Stellungnahme des NRWL beschäftigt sich im Schwerpunkt mit drei Bereichen, nämlich die Übertragung zusätzlicher Entscheidungskompetenzen einschließlich der Dienstvorgesetzteneigenschaft auf die Schulleiter, Fragen der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung sowie Probleme der Unterrichtsorganisation und Qualitätssicherung; wir behalten uns vor, in den weiteren Diskussionen ergänzende Hinweise zu geben.
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1. Erweiterung der Entscheidungskompetenzen der Schulleiter/innen
Die Übertragung zusätzlicher Entscheidungsbefugnisse auf die Schulleiterinnen und Schulleitern im Bereich der Personalbewirtschaftung und Sachmittelbewirtschaftung gehört im Sinne der Projektskizze "Schule 21" zu den obligatorischen Arbeitsfeldern, sie sind Voraussetzung für die Teilnahme einer Schule am Projekt.
"Die Schulleiterinnen und Schulleiter stellen das Personal für die Schule ein und übernehmen Dienstvorgesetztenfunktionen. Sie treffen die beamten-/besoldungs-/tarif- und vergütungsrechtlichen Entscheidungen für das an der Schule beschäftigte Personal." (Projektskizze "Selbständige Schule", MSWF, S. 5). Für die Übertragung der Aufgaben der Personalbewirtschaftung, wie sie in der Projektskizze beschrieben und im Gesetzentwurf vorgesehen werden, fehlen den Schulen die erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere die erforderliche Verwaltungskapazität. Land und Kommunen stellen nach den bis heute bekannt gewordenen Plänen - abseits einer geringen Zahl von Entlastungsstunden - dafür keinerlei zusätzliche Personalressourcen in Aussicht. Die Schulen sind ohne eine solche personelle Unterstützung nicht in der Lage, die neuen Aufgaben, die bisher zu Teilen von den Kommunalverwaltungen, zu Teilen von der Schulaufsicht wahrgenommen wurden, zu übernehmen.
Den Schulleiterinnen und Schulleitern soll nach den Plänen der Koalitionsfraktionen auferlegt werden, im Zuge der Personalbewirtschaftung auch arbeits-, tarif- und beamtenrechtliche Entscheidungen zu treffen. Solche Regelungen wurden bisher durch Juristen und Verwaltungsfachleute der Schulaufsicht getroffen, also Personen mit einer eigenen auf diese Tätigkeit ausgerichteten Berufsausbildung. Die Schulleitungen wurden bisher nicht auf diese erweiterten Entscheidungskompetenzen vorbereitet. Und schließlich ist zu fragen, ob Schulleitungen in der Lage sind, bei der Bewirtschaftung der Sachmitteletas (s.u.) für ihre Schule - auch als nicht rechtsfähige Anstalt - fachkompetente Entscheidungen bei der Auftragsvergabe für Schulbauten bzw. Schulbausanierungen zu treffen.
Der NRWL weist in diesem Zusammenhang auf mögliche Probleme und Rechtsfolgen hin, die durch fehlerhaft abgeschlossene Verträge und Vereinbarungen entstehen können. Es ist aus unserer Sicht auch nicht verständlich, warum im Projekt nicht auf Erfahrungen anderer Bundesländer wie z.B. Baden-Württemberg oder Bayern zurückgegriffen wird, in denen Schulleiter/innen solche Entscheidungsbefugnisse arbeits-, tarif- und beamtenrechtlicher Art aus gutem Grund nicht besitzen.
Den Aufbau eines Personalkostenbudgets (unter Einschluss des lehrenden und nicht-lehrenden Personals) mit weitgehender Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit bewerten wir als höchst problematisch für die Unterrichtsversorgung. Nach diesem Modell wird es möglich sein, nicht in Ergänzung zu, sondern anstelle von qualifiziert ausgebildeten Lehrkräften auch Sozialpädagogen in den Schuldienst einzustellen. Auch soll der "Einsatz von Honorarkräften aus anderen Berufen" (so die Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen am 29.11.2000 anlässlich der Einbringung des Antrags "NRW Schule 21"), also Personen ohne erziehungswissenschaftliche und fachdidaktische Ausbildung, möglich sein. Dies schadet der Qualität der Bildung und wird von uns strikt abgelehnt.
Die Übertragung von Kompetenzen der Personalbewirtschaftung muss deshalb mit ihren Möglichkeiten und Grenzen sorgfältig diskutiert werden. Dies berührt auch geeignete Formen personalvertretungsrechtlicher Kontrolle. Der NRWL bewertet deshalb diese Vorschläge ausgesprochen kritisch; er erklärt sich ausdrücklich bereit, diesen Bereich im Sinne größerer Selbständigkeit der Schulen, aber auch im Blick auf die notwendige Begleitung durch die Personalvertretung mit konstruktiven Hinweisen mitzugestalten.
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Hinsichtlich der Verwaltung der Sachmitteletats kann der NRWL - neben einigen Bedenken - eher Zustimmung signalisieren. Die Schulen verfügen in vielen Kommunen bereits heute über größere Entscheidungskompetenzen hinsichtlich der Verwaltung ihrer Sachmitteletats. So ist es ihnen gestattet, Geld für Lehr- und Lernmittel, das im laufenden Jahr nicht verbraucht wird, ganz oder anteilig in das kommende Haushaltsjahr zu übertragen. Der NRWL hat diese Kompetenzerweiterung stets begrüßt. Dieser Rahmen soll nun mit dem Projekt erheblich erweitert werden. Ausweislich der Projektskizze können nun Mittel zur Lehrerfortbildung, aus Förderprogrammen, Gelder für die Gebäudeunterhaltung und -verschönerung, für Verbrauchsmaterial, für Schulsozialarbeit bis hin zu Drittmitteln von Fördervereinen oder Sponsoren in das Sachmittelbudget einfließen. Die Mittel sollen "unter Einhaltung ihrer Zweckbindung gegenseitig deckungsfähig und zwischen den Haushaltsjahren übertragbar" sein (Projektskizze "Selbständige Schule", S. 5). Der Gesetzentwurf schafft die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen.
Mit dieser Neuregelung verbinden sich durchaus Sorgen. Zunächst muss festgestellt werden, dass vielen Schulen in den zurückliegenden Jahren sowohl bei ihrer Personalausstattung als auch bei den zur Verfügung stehenden Sachmitteln weder vom Land noch von den Kommunen eine ausreichende Finanzausstattung gewährt worden ist. Vielmehr hat es in den 90er Jahren im Personalbereich massive Kürzungen der Stellenzahl gegeben, insbesondere in der Folge des sog. Kienbaum-Gutachtens.
Viele Kommunen sind aus purer Finanz-Not gegenwärtig nicht in der Lage, Mittel für die sachgerechte Ausstattung der Schulen mit Lehr- und Lernmitteln, insbesondere mit Computern, bereit zu stellen. Und bei den Schulgebäuden gibt es aktuell ausweislich einer durch die Landesregierung beantworteten Kleinen Anfrage vom 2. April 2001 (Drucksache 13/1027) einen "landesweiten Sanierungsstau in Milliardenhöhe". Dies stellt die einzelnen Schulen vor große Probleme und begründet deshalb Skepsis gegenüber den im Gesetzentwurf den Schulleitungen zugedachten Bewirtschaftungskompetenzen, wenn die Etats nicht die erforderliche Substanz aufweisen. Vor diesem Hintergrund muss die Frage gestellt werden, ob durch das Schulentwicklungsgesetz nicht letztlich die politische Verantwortung für bestehende Schulprobleme "nach unten", also auf die Einzelschule, verlagert werden soll.
Daneben bewertet der NRWL die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Einzelpositionen innerhalb des Schulbudgets kritisch. Auch unter Beibehaltung der Zweckbindung wird es möglich sein, z.B. dringlich notwendige Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude vordringlich abzuarbeiten zu Lasten anderer Bereiche wie z.B. die Lehrerfortbildung oder die Beschaffung aktueller Lehr- und Lernmittel, die dann verschoben werden müßten, - mit Folgen für die Qualität des Unterrichts.
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2. Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung
Nach dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, auch das Landespersonalvertretungsgesetz in einigen wesentlichen Punkten zu verändern. Diese Änderungen stehen offenkundig nicht im Zusammenhang mit den übrigen Zielstellungen des Gesetzentwurfs; sie sollen auch nicht nur für die am Projekt beteiligten Schulen, sondern für alle öffentlichen Schulen Geltung erhalten. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass durch die Aufnahme der LPVG-Änderungen in diesen Gesetzentwurf Regelungen "im Paket" verabschiedet werden sollen, welche bei Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben zu einem deutlichen Abbau von Arbeitnehmerrechten führen werden. Der NRWL lehnt dieses Vorhaben entschieden ab und hält das praktizierte Verfahren für unerträglich. Es nimmt Wunder, dass Fraktionen, die sich in Erklärungen stets für mehr Arbeitnehmerrechte verwendet haben, in der politischen Praxis das genaue Gegenteil herbeiführen wollen.
Mit einer Änderung des § 94 Abs. 3 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) beabsichtigen die Koalitionsfraktionen, eine personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei der Abordnung einer Lehrkraft nur noch in den Fällen zuzulassen, wenn sie länger als ein Jahr dauert; dies soll - so die Begründung - "zeitaufwändige Beteiligungsverfahren" vermeiden. Für unseren Verantwortungsbereich gilt, dass durch die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung die Verfahrensabläufe bei der Besetzung von Stellen keinesfalls verlängert werden. Selbst wenn es so wäre, so müssten geringe Verzögerungen durch die Wahrung der legitimen Rechte der Beschäftigten in Kauf genommen werden. Der NRWL lehnt deshalb die geplante Neuregelung mit Nachdruck ab.
Weiterhin sollen nach Vorschlag der Koalitionsfraktionen Einstellungen in befristete Arbeitsverhältnisse gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 nur dann der Mitbestimmung unterliegen, wenn sie die Dauer eines Jahres überschreiten. Auch hier muss festgestellt werden, dass die Mitbestimmung der Personalräte im Regelfall nicht zu Verzögerungen bei der Besetzung von Stellen für Vertretungsunterricht geführt hat, eine sachliche Begründung für die geplante Maßnahme also nicht gegeben ist. Vielmehr sind die Personalvertretungen berufen, auch bei der Besetzung solcher Stellen darauf zu achten, dass im Verfahren die Betroffenen nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Insofern besteht der NRWL auf der Beibehaltung der bisherigen Regelung.
Mit einer dritten Änderung des LPVG planen die Koalitionsfraktionen, den Schuleiterinnen und Schulleitern, die nun wesentlich mehr "Steuerungs-, Führungs- und Managementaufgaben" erhalten sollen, durch Abbau von personalvertretungsrechtlicher Mitbestimmung "Unabhängigkeit" zu gewähren (-> Begründung). Danach sollen Einstellungen gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Beförderungen gem. § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Eingruppierungen und Höhergruppierungen gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 nur dann der Mitbestimmung unterliegen, wenn damit die Nichternennung zum Schulleiter / zur Schulleiterin verbunden ist. Durch diese Maßnahme werden gravierende Eingriffe in die Beschäftigungsbedingungen der Lehrkräfte ermöglicht, ohne dass diese der Mitbestimmung einer Personalvertretung unterliegen. Im Sinne des Schutzes der Arbeitnehmerrechte - gerade auch gegenüber willkürlichen Entscheidungen - lehnen wir diese Änderungen strikt ab.
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Ebenso kritisch bewerten wir den geplanten Wegfall der Mitwirkung bei Stellenausschreibungen (§ 73 Absatz 6). Durch seine Mitbestimmung muss der Personalrats auch weiterhin dafür sorgen, dass über die Gestaltung der Stellenausschreibung eine Besetzung nach den Prinzipien des § 7 LBG erfolgen kann und damit die Voraussetzungen für Qualität gesichert werden können. Auch diese Änderung des LPVG kann unsere Zustimmung nicht erfahren.
Ungeklärt sind schließlich die Rolle und die Kompetenzen der gemäß Projektskizze einzurichtenden neuen Gremien ("externes Projektmanagement", "regionales / lokales Bildungsbüro", "örtliches Projektbüro", "Beirat"):
- Welche Entscheidungskompetenzen besitzen die regionalen oder schulischen Projektleitungen gegenüber den gesetzlich verankerten (und daher demokratisch legitimierten) Mitbestimmungsgremien in den Schulen?
- Warum werden zusätzliche Entscheidungsgremien aufgebaut?
- Ist die Entscheidungskompetenz der Projektleitungen durch die sog. Wesentlichkeitstheorie, also dem Entscheidungsvorbehalt des Parlaments in wesentlichen Fragen auch der Bildungspolitik, gedeckt?
- Wer ist wem gegenüber im demokratischen Sinne für Entscheidungen - z.B. auch bei der Verwaltung von Finanzmitteln - verantwortlich?
- Sind Entscheidungen der Steuergruppen verwaltungsrechtlich überprüfbar?
Diese Fragen müssen nach Auffassung der NRWL vor Eintritt in das Projekt eindeutig geklärt werden.
3. Unterrichtsorganisation und Qualitätssicherung
Den teilnehmenden Schulen soll laut Projektskizze gestattet werden, von allgemeinen Vorgaben zur Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung (Arbeitsfeld 4) abzuweichen. "Solche Abweichungen werden ermöglicht bei der Bildung von Lerngruppen, der zeitlichen und örtlichen Organisation des Unterrichts, der Stundentafel, den Methoden und Medien des Unterrichts, der Ausgestaltung der Leistungsbewertung und der Bescheinigung der Leistungen (mit Ausnahme von Abschluss- und Abgangszeugnissen), der Ausgestaltung des Differenzierungsangebotes und bei Regelungen von Schülerlaufbahnen" (Projektskizze "Selbständige Schule", S. 6). Dies wird im Gesetzentwurf durch die in Artikel 1 formulierte Öffnungsklausel vorbereitet.
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Es wird offenbar verkannt, dass die aktuell gültigen Unterrichtsvorgaben hinsichtlich der Inhaltsauswahl und der Unterrichtsmethoden neben der Obligatorik bereits breite Gestaltungsspielräume lassen für schulindividuelle Schwerpunktsetzungen, was durch die Erarbeitung von Schulprogrammen noch ausgeweitet worden ist. Offenkundig richtet sich die Öffnungsklausel daher auf die Bereiche, die bislang verpflichtend vorgegeben waren.
Die Gewährung der in der Projektskizze beschriebenen Freiräume muss deshalb grundsätzlich in Frage gestellt werden. Im schulischen Bereich korrespondieren die pädagogischen Prinzipien "Freiheit" und "Verantwortung" miteinander; schulische Freiheit kann also nie Selbstzweck sein, impliziert vielmehr eine Verpflichtung gegenüber allgemein anerkannten und demokratisch vorgegebenen Rahmenbedingungen. Für Bildung und Erziehung sind staatlicherseits verbindliche Richtlinien und Lehrpläne niedergelegt, um die Vergleichbarkeit der Inhalte und Anforderungen sowie die Aussagekraft der Schulabschlüsse sicherzustellen. Pädagogische Freiheit und pädagogisches Selbstbewußtsein müssen deshalb an diese Standards und Maßstäbe gebunden sein. Mit Blick auf die Qualität der Bildung lehnen wir diese "Freiheiten" ab, weil sie mit der im Grundgesetz geforderten Aufsicht des Staates über das Schulwesen nicht in Einklang stehen.
Mit der Abweichungen von den Stundentafeln, den Lehrplänen, der Unterrichtsorganisation bis hin zu den Formen der Leistungsbewertung, wie sie in der Projektskizze ermöglicht werden, mit der Verlagerung der diesbezüglichen Entscheidungskompetenz auf die Ebene einer Schule würden diese verbindlichen Unterrichtsvorgaben faktisch außer Kraft gesetzt:
Abweichungen von der zeitlichen und örtlichen Organisation des Unterrichts bedeuten u.a. eine Abkehr vom bisherigen 45-Minuten-Rhythmus des Fachunterrichts. Nun ist zuzugestehen, dass es tatsächlich Lerngegenstände gibt, die aus der Sache heraus in einem längeren zeitlichen Abschnitt behandelt werden sollten. Dies rechtfertigt jedoch keineswegs die Aufgabe dieses Zeitrasters, zumal sich dieses - was die Konzentration auf einen Lerngegenstand im Fachunterricht angeht - für den Unterricht pädagogisch bewährt hat. Schule verfügt bereits heute über flexible Instrumentarien, auch unter Beibehaltung des bisherigen Unterrichtszeitrasters flexibel zu reagieren: So sind z.B. in mehrstündigen Fächern bei Bedarf - insbesondere in den Leistungskursen der gymnasialen Oberstufe - sog. "Doppelstunden" möglich. Einzelne fachunterrichtsbegleitende Projekte können an Projekttagen oder in einer Projektwoche behandelt werden.
Den scheinbaren Vorteilen einer Ent-Strukturierung des zeitlichen Unterrichtsrasters im methodisch-didaktischen Bereich stehen gravierende Nachteile gegenüber: So wird es interessierten Eltern dann nicht mehr möglich sein, Bilanz zu ziehen über die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden in den einzelnen Fächern. Für die Schülerinnen und Schüler bedeuten feste zeitliche Unterrichtsraster zugleich Orientierung; Sequenzen von Lernakten bedürfen eines Zeittaktes, damit der Dreischritt Aufnahme, Verarbeitung und Übung, Fortsetzung und Neuaufnahme (auch unter Einbeziehung von Hausaufgaben) wirksam werden kann. Für die Lehrerinnen und Lehrer entfiele mit der Aufgabe eines festen Unterrichts-Rhythmus' die einzige feste Größe zur Bemessung ihrer Arbeitszeit, die gegenwärtig unmittelbar von der Zahl der pflichtgemäß zu erteilenden Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten Dauer abgeleitet wird.
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Abweichungen in der Obligatorik der Lehrpläne bergen die Gefahr einer weitgehenden Beliebigkeit der Inhalte und Anforderungen. Mit diesen den Schulen eingeräumten Abweichungen bei der Ausgestaltung der Stundentafel werden Schulen derselben Schulform in ihrer Unterrichtsarbeit immer unterschiedlicher. Das Problem fehlender Vergleichbarkeit der Schulen untereinander, aber auch der Vergleichbarkeit von Bildungsgängen und -abschlüssen auf der Bundesebene zur Sicherung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und der beruflichen Freizügigkeit wird in der Projektskizze nicht thematisiert, die Folgen für die Schülerinnen und Schüler wären allerdings gravierend.
Dabei verkennt der NRWL nicht, dass bereits heute zwischen den Schulen derselben Schulform durchaus Unterschiede aufgrund des schulinternen Lehrplans gegeben sind. Außerdem erscheinen verhaltensbezogene Einstellungen und Fähigkeiten wie Arbeitshaltung, Arbeitsmotivation, Selbständigkeit, das Verfügen über elementare Arbeitstechniken und Lerntechniken und das Sozial- bzw. Kooperationsverhalten für die Bewältigung eines Schulwechsels mindestens ebenso wichtig wie fachliche Kenntnisse. Verbindliche Unterrichtsvorgaben mit ihren obligatorischen Inhalten und Anforderungen sind darauf ausgelegt, diese Unterschiede so gering wie möglich zu halten; die nun geplanten Veränderungen würden jedoch eine Verschärfung zum Nachteil insbesondere der Schülerinnen und Schüler bedeuten, die einen Schulwechsel vornehmen müssen. Überdies besteht die Gefahr, dass für die "Abnehmer" von Schule keine verlässlichen Aussagen über die mit einem Bildungsabschluss verbundenen Erwartungen über Inhalte und Anforderungen möglich wären.
Abweichungen in der Ausgestaltung der Leistungsbewertungen mit neuen Formen, die sich möglicherweise nicht an vorgegebenen Normen orientieren, bieten für Schülerinnen und Schüler keine verlässliche Orientierung und sind auch für Außenstehende nicht nachvollziehbar. Der NRWL vertritt die Auffassung, dass Leistung und Leistungsbewertung für Kinder und Jugendliche wichtige Kategorien darstellen. Die Chance, ja die Freiheit, Leistung zu erbringen, ist wesentliche Voraussetzung zur Identitätsfindung, zu Gewinnung von "Ichstärke", zur Selbstverwirklichung, zur gesellschaftlichen Emanzipation des Individuums. Es trifft daher zu, dass gerade Kinder Leistung erbringen und ihre Leistung nach transparenten Kriterien möglichst objektiv bewertet wissen wollen; dies schließt die Möglichkeit der unmittelbaren Vergleichbarkeit von Leistungen ein. Insofern muss es bei der bisherigen Form der Leistungsbewertung bleiben.
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Um - gerade in Ansehung der internationalen Schulleistungsvergleiche - schulische Qualität zu verbessern und zu sichern, muss der Unterricht mit verbindlichen Vorgaben im Mittelpunkt stehen. Hier gibt der Leiter des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung, Prof. Baumert, die Richtung vor, wenn er angesichts der Bedeutung der Qualität schulischer Bildung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit verwundert feststellt, dass bei uns Studien über Schulleistungen "in eigentümlicher Weise unzeitgemäß zu sein" scheinen. Vielmehr konzentriere sich, so Baumert, die aktuelle Bildungsdiskussion auf "Fragen der Gestaltung von Schule als Lebensraum eigenen Rechts" (also Schulautonomie bzw. schulische Selbständigkeit) sowie auf die "Vermittlung möglichst allgemeiner Basiskompetenzen", die "die Engführung spezifischen Fachwissens aufzuheben versprechen." Hierbei dürfe nicht übersehen werden, dass mit solcher Neugestaltung der Schule "zunächst nur ein Versprechen auf Erträge" gegeben werde, dessen Einlösung der Überprüfung bedürfe (TIMSS-Studie, S. 17 f.). Diese Hinweise müssen bei der Diskussion um die Ausprägung schulischer Freiheiten als Maßstab dienen; ansonsten droht ein Rückfall hinter die durch die Schulleistungsstudien angestoßene Qualitätsdiskussion.
Es reicht zur Sicherung der Bildungsqualität weiterhin nicht aus, anstelle einer konsequenten Beibehaltung einer fächerspezifischen Fachaufsicht durch die Schulaufsichtsbehörden neue Formen der Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung (Arbeitsfeld 5) zwischen Schulaufsicht und Einzelschule zu vereinbaren. Schulen, genauer: die Lehrerinnen und Lehrer, sollen im Wege einer schulischen (Selbst-) Evaluation ihr eigenes pädagogisches Handeln hinterfragen. Der große pädagogische Enthusiasmus, mit dem diese neue Form von Qualitätssicherung in der bildungspolitischen Diskussion empfohlen wird, verstellt offenbar den Blick auf die allzu menschliche Haltung, bei Kritik mit sich selbst schonender umzugehen als mit Dritten, zumal dann, wenn pädagogische Leistungsbereitschaft z.B. über zusätzliche Leistungsanreize belohnt werden soll. Aus der Bedingtheit interner Evaluation sowie Berichterstattung resultiert die begrenzte Tauglichkeit eines solchen Instruments für die Qualitätssicherung an Schule. Daran wird auch die vorgeschlagene "externe Evaluation" durch - schulindividuelle- Verabredungen mit der Schulaufsicht, durch "externe Prüfungen und Leistungstests sowie umfassende Schulinspektionen" (Projektskizze "Schule 21", S. 6) nichts ändern. Und der mit interner und externer Evaluation und mit dem zugehörigen Berichtswesen notwendigerweise verbundene Verwaltungsaufwand wird nach Auffassung des NRWL nicht in einer vernünftigen Relation zu den gewünschten Ergebnissen stehen.
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Grundsätzlich gilt, dass eine größere Gestaltungsfreiheit der Schule mit entsprechend größeren "Kontroll-" und Überprüfungsmechanismen korreliert. Daher kommt der Schulaufsicht im Rahmen eines Konzeptes "Selbständige Schule" ein neues Gewicht zu.
Staatliche Schulaufsicht ist hoheitliches Handeln des Staates, also Organisation, Planung und Leitung des Schulwesens, zum anderen ist schulaufsichtliches Handeln im engeren Sinne Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht über Schulen und ihre Träger. Die Komplexität von Schulaufsicht hängt mit der besonderen Aufgabe von Schule zusammen: Schule soll junge Menschen erziehen, bilden, ausbilden, vom unmündigen zum für Leben und Beruf befähigten mündigen Bürger führen, gleichzeitig entsprechend Begabung und Leistung Berechtigungen aussprechen oder ggf. auch versagen. Wie in der Schule Pädagogik und Wissensvermittlung, Erziehung und Lehre, Beratung und Benotung zusammengehören, so ist sinnvoll und sachgerecht, dass in der Hand der Schulaufsicht gleichermaßen Beratung und Aufsicht auch weiterhin miteinander verbunden sind.
Gerade mit Blick auf die Vergabe von Abschlüssen, die immer zugleich mit der Zuerkennung von Zugangsberechtigungen einhergehen, ist eine in dieser Weise verstandene Schulaufsicht unverzichtbar. Schulische, gerade auch gymnasiale Qualitätsstandards setzen das Prinzip der Vergleichbarkeit und der Gleichwertigkeit bei Benotungen und bei der Vergabe von Abschlüssen voraus. Das Hochschulrahmengesetz verpflichtet zudem die Bundesländer im § 32 Abs. 3 darauf, Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit gerade auch beim Abitur sicherzustellen. Wenn Schule nicht mehr fähig ist, in pädagogisch zureichender Weise nach allgemein gültigen Maßstäben Leistungsanforderungen zu stellen und Schulabschlüsse damit kein differenziertes Berechtigungswesen widerspiegeln, werden diese Vorgaben praktisch außer Kraft gesetzt. Die Abnehmer von Schule, die Berufs- und Arbeitswelt sowie die Hochschulen, müßten dann durch punktuelle Eingangsprüfungen selektieren. Dies ist jedoch aus elementaren pädagogischen Erwägungen heraus abzulehnen.
Die nach der Projektskizze den Schulen im Zusammenhang mit der Unterrichtsorganisation und -gestaltung einzuräumenden "Freiheiten" bedeuten deshalb eine pädagogisch nicht verantwortbare Entwicklung, mit der Qualität und Leistung im Schulwesen bedroht werden und dem Prinzip Gerechtigkeit bei der Leistungsmessung und Leistungsbewertung sowie bei der Vergabe von Abschlüssen und Berechtigungen nicht mehr hinreichend entsprochen werden kann. Die in den zurückliegenden Jahren eingeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung laufen Gefahr, konterkariert zu werden. Leidtragende dieser Entwicklungen werden die Schülerinnen und Schüler sein, die nicht mehr zu allgemeinen Leistungsmaßstäben geführt werden und keine Gerechtigkeit bei der Bewertung ihrer Leistungen erfahren, denen zudem ein Schulwechsel aufgrund der punktuell formulierten Bildungsinhalte einer jeden Schule schwer gemacht wird.
Im übrigen müssen wir feststellen, dass die im Projektentwurf vorgesehenen Arbeitsfelder zu deutlichen Mehrbelastungen der auf diesen Arbeitsfeldern tätigen Lehrerinnen und Lehrer führen werden, die - angesichts der empirisch nachgewiesenen überproportional hohen Arbeitszeiten im Schulbereich - wohl kaum getragen und auch durch die angekündigten Entlastungsstunden nicht annähernd kompensiert werden können.
Dies alles kann jedenfalls nicht der Qualität schulischer Bildung dienen.
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Selbständige Schule - (k)ein Projekt zur Qualitätsverbesserung?
Die Fraktionsvorstände von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im NRW-Landtag haben den Gesetzentwurf für das Projekt "Selbständige Schule" - Modellvorhaben "NRW Schule 21" gebilligt, so dass er noch vor der Sommerpause beraten und verabschiedet werden kann. Die Landesregierung will mit diesem Modellvorhaben die Eigenverantwortung der Schulen stärken, um so die Qualität schulischer Arbeit zu sichern.
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass in Zukunft die Entscheidungs- und Regelungskompetenzen an der jeweiligen Einzelschule liegen, wo sich die Entscheidungen auswirken und verantwortet werden müssen.
Wohlgemerkt, bei diesem Vorhaben geht es nicht um einen neuen Schulversuch, sondern um eine Projektskizze. Diese sprachliche Vorgabe ist nicht unbeachtlich. "Das Modellprojekt ist kein Versuch mit ungewissem Ausgang", betont der Fraktionsvorsitzende der SPD Landtagsfraktion Edgar Moron, und weiter: "Wir werden eine andere Schullandschaft bekommen." Intendiert sind offensichtlich eine größere Offenheit in der Zielsetzung und den inhaltlichen Vorgaben. Zugleich wird damit - und das ist m. E. das Bedeutsame - die Möglichkeit eingeräumt, während der Erprobungsphase Änderungen in die Beliebigkeit einer jeweiligen Schule vorzunehmen. Eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse der so unterschiedlich durchgeführten Projekte wird dadurch erheblich erschwert, obwohl doch besonders die Sicherung und Verbesserung der Qualitätsstandard intendiert werden soll.
Was kommt nun auf die Schulen zu, die sich für das Projekt melden?
In erster Linie müssen sie sich verpflichten, die Personal- und Sachmittelbewirtschaftung weitgehend selbständig vorzunehmen.
Mehr Bürde als Würde?
Das hört sich auf den ersten Blick sehr attraktiv an, ist aber nicht unproblematisch. In Zeiten, in denen die Nachwuchsgewinnung große Probleme bereitet, besonders in den Realschulen, und die Haushaltslage der Kommunen angespannt ist, bedeutet die selbständige Verfügungsgewalt über Personal- und Sachmittelbudgets eher eine Bürde denn eine Würde.
Kann denn unter diesen Umständen in weniger attraktiven Regionen oder sozialen Brennpunkten die Lehrerversorgung sichergestellt werden? Oder handelt es sich lediglich um die Weitergabe des "Schwarzen Peters"? Wenn zukünftig an den Schulen das gute Fachpersonal fehlt, sind Landespolitik und die zuständige Administration aus der Schusslinie. Am Pranger stehen dann die Schulleitungen, denen ggf. auch noch Unfähigkeit angelastet wird.
Die Übertragung der Dienstvorgesetzteneigenschaft an die Schulleiterinnen und Schulleiter ist sicher dann weniger problematisch einzuschätzen, wenn mit der Zuweisung dieser weiteren Aufgabenfelder eine angemessene Qualifizierung zur Bewältigung eines Schulmanagement einhergeht. An dieser Stelle werden außerdem die Rechte der Personalräte bei der Einstellungsbehörde tangiert. Die personalvertretungsrechtliche Mitwirkung kann nicht ohne Weiteres auf die Lehrerräte übertragen werden.
Auch das zweite Arbeitsfeld der "Sachmittelbewirtschaftung" muss kritisch gesehen werden, obwohl vielerorts die Schulen bereits mit Budgetierung vertraut sind. Man denke nur an den "Systembetreuer" der Computeranlagen. Sind hier die Zuständigkeiten zwischen den Kommunen und dem Ministerium klar geregelt, oder werden weitgehend die Lasten auf verantwortungsbewusste Lehrerinnen und Lehrer abgeladen? Auch gilt, der Schulleiter und die Schulleiterin sind Mangelverwalter! Oder denken sie an die vielen Schulen im Land, die in die Jahre gekommen sind. Notwendige Baumaßnahmen zur Erhaltung sind häufig immer wieder auf "das nächste Jahr" verschoben worden mit der Folge, dass ein enormer Sanierungsbedarf der Gebäude entstanden ist. Die hier notwendigen, finanziellen Mittel sind bisher nur unzureichend aufgebracht worden. Zu glauben, dass die zuständigen Kommunen den Schulleitungen nun die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen, ist naiv. Und auch hier ist zu befürchten, dass ein maroder Zustand der Schulgebäude wiederum der Schulleitung angelastet wird.
Die Arbeitszeiten der Lehrer liegen alle über dem Soll. Daher ist eine Ausweitung der Aufgaben der Schulleitungen, Lehrerkollegien und Lehrerräte ohne hinreichende Ausgleichsmaßnahmen nicht nur wenig motivierend, sondern schlicht nicht hinnehmbar. Wer soll eigentlich die zusätzlichen Aufgaben bewältigen?
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Viele Fragen bleiben offen
Schule 21 soll der Sicherung der Qualität schulischer Arbeit verpflichtet sein, also eine Verbesserung schulischen Lernens mit besseren Schulleistungen und gesteigerter Motivation bei allen Beteiligten. Die Aufgabenfelder "Innere Organisation und Mitwirkung in der Schule" und "Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung" geben darüber allerdings nur sehr undeutlich Auskunft. Mit der Stärkung der Schulleitungen wird jedenfalls keine Verbesserung der unzureichenden Rahmenbedingungen und auch keine bessere schulische Arbeit in Erziehung und Unterricht erreicht werden.
Die Freiräume - sie betreffen die Stundentafel, (sie soll durch Projektunterricht vollständig ersetzt werden können!), das Abweichen vom 45-Minuten-Rhythmus, jahrgangsübergreifende Lerngruppen, Veränderungen in der Leistungsbewertung - sind insgesamt gesehen auch geeignet, die Vergleichbarkeit zu erschweren und Defizite wie Fachlehrermangel und Unterrichtsausfall zu kaschieren.
Das Projekt Selbständige Schule lässt noch viele Fragen offen.
Es ist insgesamt zu offen und schwammig formuliert und beschrieben.
Unsere alte Forderung nach Vorbereitung der Lehrerinnen und Lehrer auf die Schulleitungsfunktion muss nun endlich umgesetzt werden, und zwar bevor die Ernennungsurkunde überreicht wird.
Ruhe statt Hektik
Die "Stärkung der Schule" könnte auch dadurch erfolgen, dass die Beteiligten einmal in Ruhe alles das reflektieren, was in den letzten Jahren an Aufgaben, Erlassen und Gestaltungshinweisen über die Schulen ausgeschüttet worden ist. Es vergeht kaum ein Monat, in dem nicht neue Anforderungen an die Lehrerinnen und Lehrer gestellt werden. Die Arbeit für und mit dem eigenen Schulprogramm sind noch lange nicht abgeschlossen, schon kommt die Politik, um eine ganz andere Schullandschaft zu schaffen, ohne - und das ist das besonders Problematische - das Projekt mit einer Stellen- und Finanzausstattung zu begleiten, die der Aufgabenzuweisung angemessen wäre.
Ulrich Brambach
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Endlich
selbstständig - "Schule 21"!
Quelle: www.nrwl.de
Kriterienkatalog zum Aufbruch aus der Unfreiheit in das selbst verantwortete,
selbst geplante und selbst evaluierte, selbstständige Schul-Management
Die nachfolgende "Gewissenserforschung" richtet sich ausdrücklich
nicht an diejenigen, die eigenständig und sachorientiert Schule mitgestalten
und weiterentwickeln möchten, die sinnvolle Ansätze wie beispielsweise Regelungen zum Umgang mit einem Sachmittelbudget begrüßen und
selbstbewusst keine Probleme mit einer moderaten Ausweitung von Schulleiterkompetenzen
haben, die beispielsweise Verwaltungsabläufe verkürzen und insgesamt
den Schulalltag effizienter gestalten können.
Die Fragen richten sich an alle, die die Reformprojekte der letzten Jahre
als halbherzig konzipiert werteten, die die Wege weg von der "Unmündigkeit
der Schule" als eine zu langsame Entwicklung empfanden, die jetzt "Demokratisierung
von Schule" in greifbarer Nähe erleben und sich endlich von dem versprochenen
Hauch von "Freiheit, Öffnung zur Welt hin und Abenteuer" anstecken
lassen.
Die Fragen richten sich an alle, die sich dem Reiz einer aus Soziologie
und Psychologie speisenden Begrifflichkeit, verbunden mit einer betriebswirtschaftlichen
Managementsprache nicht entziehen möchten und die gegen Skepsis, Argwohn und Bedenken zu neuen "Schul-Ufern" streben.
Sie nämlich stehen vor der Überlegung, sich in den Schulgremien
und in Absprache mit den kommunalen Entscheidungsträgern für
das Projekt "Schule 21" zu entscheiden. Natürlich können die
Fragen die Entscheidungsfindung nicht ersetzen. Allenfalls mögen
sie einen Prozess verstärken, gegebenenfalls in ihrer subjektiven
Ausrichtung Facetten der Entwicklung beleuchten oder wenige Mosaiksteine
dem Gesamtbild beifügen.
1.
Teilen Sie die Einschätzung, dass nach den Projekten "Öffnung
von Schule", "Auseinandersetzung mit Teilautonomie von Schule im Sinne
der Denkschrift", "Schulprogrammarbeit", "Schulentwicklung", "Qualitätssicherung,
-steigerung und -evaluation" und "Schulprofilbildungen" nun die Zeit
reif dafür ist, die Arbeit in den Schulen spürbar durch
das Modellvorhaben "Selbstständige Schule" zu verbessern?
2.
Schmerzt es Sie, dass gerade ein solches Projekt, das von allen
Beteiligten mitgestaltet und -getragen werden sollte, geradezu ein
"basisdemokratisches" Projekt ist durch den Entwurf eines Schulentwicklungsgesetzes
der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
die Beteiligung der Gewerkschaften und Verbände faktisch unterläuft?
Lassen Sie sich davon beeinflussen, dass dieser Gesetzesentwurf
eine Vielzahl von Mitbestimmungsrechten der Personalvertretungen für
alle Schulen außer Kraft setzt und nicht nur für die am
Projekt Beteiligten?
3.
Können Sie darüber hinwegsehen, dass bei der Projektskizze
Verweise auf die recht umstrittene nordrhein-westfälische Denkschrift
von 1995 erfolgten oder das gemeinsame Projekt des Schulministeriums
und der Bertelsmann-Stiftung "Schule & Co." (seit 1997) mit einem
gewissen "Leitfunktion-Charakter" versehen wurde, wobei dessen "EvaluationÖG
aber erst nach dem 31. Juli 2002 (!) erfolgen soll?
Irritiert es Sie, dass der nur wenigen bekannte neunseitige Text
des Zwischenberichts des Projekts "Schule & Co." (8/97 - 2/00)
mit dem Satz endet: "Erste Überlegungen, Konzeptentwürfe,
isolierte Praxisversuche und vorläufige Strukturen in den verschiedenen
Bereichen müssten sich erst noch in der Realität als machbar, erfolgreich oder gar übertragbar erweisen." (Seite 9)?
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4.
Werden wir konkret! Wollen Sie bewusst die Verantwortung dafür
übernehmen, dass aufgrund fehlender Bewerber oder mangelnden
Interesses Einstellungen in bestimmten Fächern an Ihrer Schule
nicht erfolgen können?
5.
Können Sie sich vorstellen, dass Sie - natürlich ehrenamtlich
und ohne entsprechende Stundenentlastung - in einem Lehrerrat, der
nunmehr Personalratskompetenzen zugesprochen erhält, Schulleiterentscheidungen
kritisch hinterfragen und gegebenenfalls bei ablehnender Haltung die
nächsthöhere Stufe der Personalvertretung, den Personalrat,
an rufen?
Besitzen Sie genügend Zivilcourage, Ihre Position auch dann
durchzuhalten, wohlwissend, dass der Schulleiter im Rahmen seiner
Personalbewirtschaftung auch über Beförderungschancen entscheidet?
6.
Trauen Sie sich zu, im Rahmen eigenständiger Sachmittelbewirtschaftung
beispielsweise zwischen einer dringend erforderlichen baulichen Sanierungsmaßnahme,
der pädagogisch sinnvollen Anschaffung von Lehr-/Lernmittel,
der von den Eltern angemahnten weiteren Beschäftigung von Reinigungskräften,
der plausiblen Stundenaufstockung einer im Sekretariat tätigen
Teilzeitkraft und einer ebenfalls wichtigen Neueinstellung in Mangelfächern
zu entscheiden und in der Öffentlichkeit ihre Prioritätensetzung
zu begründen?
7.
Haben Sie sich einmal mit dem Gedanken angefreundet, dass Kompetenzerweiterungen
im Projekt "Selbstständige Schule" eine Großaktion sein
könnte, Verantwortung für (schul)politisch unbequeme Entscheidungen
auf die Schulebene abzuschieben oder aus Sicht der Kommunen angesichts
leerer Kassen nunmehr den Umgang mit unzureichenden finanziellen Mitteln
von den Schulen selbst verantworten zu lassen?
Macht Sie der Zeitpunkt für das Mehr an Kompetenzen und Verantwortung
nicht nachdenklich?
8.
Besitzen Sie genügend Selbstbewusstsein, neue Kontrollgremien/-instanzen,
vom Evaluationsberater bis zum externen Projektmanager, vom regionalen
Bildungsbüroleiter bis zum Methodentrainer, vom Beirat mit Vorstand, Geschäftsführung und Verwaltung bis hin zu Vereinsgründungen,
um die regionalen Entwicklungsfonds zu betreuen, vom Unternehmensberater
zur Organisationsentwicklung bis zu den Moderatoren schulinterner Steuergruppen an ihre "dienenden Zubringerfunktionen" zu erinnern?
9.
Empfinden Sie nicht auch die Kritik als völlig überzogen,
dass nach permanenter Arbeitsverdichtung zum Beispiel durch notwendige
Absprachenotwendigkeiten zu Parallelarbeiten, Facharbeiten oder fächerverbindendem Arbeiten, durch Fremdkorrekturen im Abitur, Richtlinienerprobung,
schulinterner Lehrerfortbildung, zusätzliche Ausbildungsaufgaben,
Begleitprogrammentwicklung für Referendare und Schulprogramm-Evaluation,
nach Engagement im Zusammenhang mit dem Aufbau eines Selbstlernzentrums
und der Einrichtung einer Mediationsgruppe, nach Konzeption von Hochbegabten-Förderung
und vielfältigen Beratungskonzepten für unterschiedliche
Gruppen, nach Vorarbeiten für einen 8-jährigen Bildungsgang
der eine oder andere sich gerne an Zeiten solider Unterrichtsvor-
und -nachbereitung erinnert und zusätzlicher Aufgabenausweitung
zurückhaltend gegenübersteht?
Steht dieser von Ihnen erwartete immense Zeitaufwand in vernünftiger
Relation zur Effizienz für den Erziehungs-, Bildungs- und Ausbildungsauftrag
der Schule?
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10.
Sind Sie bereit, u.a. neben Unterricht, Erziehungsaufgaben, Elternarbeit,
Verwaltungsaufgaben, Fort- und Weiterbildung einen beträchtlichen
Zeitaufwand in die Einarbeitung für juristische und verwaltungstechnische Sachbearbeiteraufgaben zu investieren?
11.
Wissen Sie, dass bei aller Innovations- und Experimentierfreudigkeit
neuentwickelte Bewertungs- und Beurteilungs-Modelle die Diskussion
um schulische Qualitätsstandards neu entfachen und die Abschlussvergabe den Ruf nach zentralen Prüfungen erneuern dürfte?
Halten Sie es für denkbar, dass nicht zuletzt die unterschiedliche
"finanzielle Betreuung" der Schulen durch die Kommunen den Schulvergleich
untereinander erschweren könnte?
12.
Wissen Sie es zu schätzen, dass nach allen Evaluationserfahrungen
beispielsweise zum fächerübergreifenden Unterricht, zu Parallelarbeiten
und zum Schulprogramm nunmehr Fremd- und Selbstevaluation zentrale Bestandteile der "Selbstständigen Schule" werden? Mehr Freiheit
- mehr Kontrolle, lautet die Devise. Stört es Sie, dass Kommunikations-,
Konflikt- und Methodenberater Sie bei dieser Arbeit unterstützen?
13.
Mit der "Selbstständigen Schule" will man vornehmlich die pädagogische
Arbeit der Schulen verbessern. Halten Sie nicht auch die Argumentation
der Skeptiker für verfehlt, Schulen brauchten statt mehr "Schein-Selbstständigkeit",
mehr Lehrer, mehr Sachmittel, mehr Entlastung für Erziehungsarbeit
und mehr Anerkennung für ihre geleistete Arbeit?
14.
Ist es völlig abwegig, das Gute der "Schule 21" als gar nicht
so neu zu empfinden und das Neue nicht immer nur als gut? Sind Schulen
nicht bereits heute relativ selbstständig in ihrer Unterrichtsorganisation
und insbesondere bei der Unterrichtsgestaltung, beim Einstellungsverfahren,
bei der Auswahl im Rahmen von "Geld statt Stellen", bei Schulleiterbeurteilungen
im Rahmen der Lehrerausbildung und am Ende der Probezeit, bei der
Entwicklung schulinterner Lehrpläne, bei schulorganisatorischen
Entwicklungen?
Ist man ein "unbeweglicher Lehrer", wenn man die "Zwangsbeglückungsstrategie"
nicht euphorisch bejubelt?
15.
Leben Sie nicht auch von der Hoffnung, dass man nicht alle Fragen
von Verbandsvertretern überbewerten sollte?
Lehrt die Erfahrung nicht auch, dass spannender als ein Orientierungsrahmen
mit groben Skizzen die konkreten Details bei der Umsetzung sind, aber
dass auch "vorauseilender Gehorsam" selten im Leben klug ist?
Anmerkung zur Auswertung
Ihre Auswertung sollte nach rechtem Verständnis selbst-evaluiert
erfolgen (auch als Vorübung zur Praxis der "Selbstständigen
Schule").
Peter Silbernagel
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Hans-Jürgen Kuhlmann:
Schule 21- Mehr Selbstständigkeit für die Schulen?
= mehr Arbeit, weniger Mitbestimmung?
(Quelle: Die kaufmännische Schule, Zeitschrift des Verbandes der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen in NW e.V., VLW September 2001, S. 260f.)
In einem Interview für die Wochenendausgabe 11./12. August 2001 der Bielefelder "Neuen Westfälischen" sagte Ministerin Gabriele Behler, sie wolle die Schulleiter stärken, während Teile ihrer Partei, also der SPD, nur darüber diskutierten, „ob das die Demokratie an Schulen schwäche". Wenn also (bei sehr enger Auslegungg) die schwachen Schulleiter das Problem wären, müssten sich Politik und Verwaltung fragen, ob denn die jeweils getroffene Auswahl und das Auswahlverfahren das Problem darstellen. Als ob die beruflichen Schulen bisher ohne jeden Erfolg gearbeitet hätten, wird ein Aktionismus an den Tag gelegt, der allenfalls bei einer notdürftig funktionierenden Schule gerechtfertigt sein könnte. Dabei gerät leicht aus dem Blick, dass zwischen „Reformtempo" (Frau Behler im besagten Interview) und Reformeifer die Grenzen auch schon mal verschwimmen können. Und nicht alles, was neu ist, ist auch besser. Hier sei nur an die Aufgabe der fachlich orientierten Zuständigkeit im Rahmen der beruflichen Bildung erinnert.
1 Wahrnehmung von Dienstvorgesetztenaufgaben
Nun sollen also die Schulleiter mit der „Wahrnehmung von Dienstvorgesetztenaufgaben" betraut werden. Warum? War das bisherige Verfahren falsch, diese Aufgaben den Bezirksregierungen zu überlassen? Dann hätte das doch schon viel früher auffallen müssen. Oder hatte das bisherige Verfahren zwar keine falschen, d. h. rechts- oder sachwidrige Ergebnisse, wohl aber nicht die politisch erwünschten erbracht? Und soll es deshalb geändert werden?
Ein mängelfreies Schulsystem hat es nie gegeben, wird es auch in Zukunft nicht geben. Es gibt weder den perfekten Schulleiter, noch den perfekten Lehrer. Man kommt auch dann zu keinem anderem Schluss, wenn man jeweils die weibliche Form der Begriffe förmlich mit einbezieht (was inhaltlich eine solche Selbstverständlichkeit ist, dass in diesem Text darauf verzichtet wird).
Manch einer mag in Euphorie verfallen, wenn er von den kolossalen Möglichkeiten des Modells liest, da sollen die Schulen "von allgemeinen Vorgaben zur Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung abweichen können; z. B. bei der Bildung von Lerngruppen ...!" Gibt es etwas Schöneres als Freiheit? Schon der Titel des Modellvorhabens klingt verheißungsvoll: „Selbstständige Schule"! Von einem "Portfolio im Fremdsprachenunterrich"' ist die Rede (was immer das auch sein mag).
Und vonseiten der Schulträger werden beinahe Wunderdinge zu erwarten sein; immerhin wird im Arbeitsfeld 2 der Beschreibung des Modellvorhabens unter dem Stichwort Sachmittelbewirtschaftung das Einfließen von Geldern auch für Kleinreparaturen und Verschönerungsmaßnahmen (!) als Möglichkeit in Aussicht gestellt.
Kaum vorstellbar, dass nicht spätestens jetzt auch alle Schulträger endlich ihre bisherigen Verpflichtungen, z. B. bei der Wartung von IT-Räumen und -Anlagen, wahrnehmen.
Im Ernst, der Verfasser dieser Zeilen glaubt zwar grundsätzlich an das Gute im Menschen, weiß aber auch um die derzeitigen Verhältnisse.
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Die in der Modellbeschreibung genannten Mittel sind so oder ähnlich auch jetzt schon zugänglich, werden also keine ausschließlich teilnahmebedingte finanzielle Besserstellung der Schulen bewirken. Wegen der Aussicht auf zusätzliche Gelder allein durch die Teilnahme am Modellvorhaben empfiehlt sich also gesunde Vorsicht.
Der "Selbstständigen Schule" droht eher die Übertragung einer Mangelverwaltung und damit natürlich auch die Verantwortung für fehlende Lehrer, Mammutklassen, Raumprobleme, fehlende, defekte oder technisch veraltete Geräte.
2 Hohe zusätzliche Belastung
Was bestehen bleibt, ist die außerordentlich hohe zusätzliche Belastung der Lehrer. Die wird durch die in Aussicht gestellte Entlastung mit durchschnittlich einer halben Stelle je Schule nun wirklich nicht auszugleichen sein, jedenfalls nicht an Berufskollegs - und um die geht es hier! Denn für die teilnehmenden Kollegien wird es eine Menge zusätzlicher Arbeit in Konferenzen und Dienstbesprechungen geben, auch in den Mitwirkungsgremien.
Wie anders sollten denn neben den bereits jetzt und auch weiterhin für "alle Schulen verbindlichen Formen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung" (u. a. Parallelarbeiten und von der Schulaufsicht veranlasste Nachkorrekturen von Prüfungsarbeiten) "weitere Formen der Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung" entwickelt werden? Welche Erfolge im Unterricht sind eigentlich von zusätzlicher "Rechenschaftslegung" zu erwarten? Und hier ist auch die "Selbstständige Schule" keineswegs selbstständig, sondern auf die Schulaufsicht angewiesen, denn an deren Zustimmung sind diese Zusatzmaßnahmen gebunden. "Je nach Umfang der in Anspruch genommenen Gestaltungsfreiräume" stehen dann gegebenenfalls auch noch "qualitätssichernde Schulinspektionen" ins Haus. Was sich auch immer dahinter verbergen mag, ein besonderer Anreiz zum Mitmachen liegt darin wohl eher nicht.
Eng miteinander verknüpft sind die Arbeitsfelder "Personalbewirtschaftung" und "Innere Organisation und Mitwirkung". Im Personalbereich sollen die Schulleiter Dienstvorgesetztenfunktionen übernehmen und dabei "beamten-, tarif- und vergütungsrechtliche Entscheidungen im Rahmen des geltenden Rechts" treffen.
Da in der Modellbeschreibung keine Einschränkung vorgenommen wurde, betrifft das neben der schon jetzt beachtlichen Freiheit im Einstellungsverfahren insbesondere die Bereiche Beförderung/Höhergruppierung, Abordnung und Versetzung, aber in logischer Konsequenz auch disziplinarische Maßnahmen, Abmahnungen und Kündigungen.
Die Führung der Personalakten müsste dann in den Schulen geschehen. Für die meisten dieser Arbeiten sind bisher die 47er-Dezernate bei den Bezirksregierungen zuständig. Deren Arbeiten können aber beim besten Willen nicht auf die Schulen übertragen werden. Dafür reichen allein schon die personellen Mittel und Möglichkeiten nicht aus. Und ob man dafür dann nicht doch den perfekten Schulleiter brauchte, nicht nur einen starken?
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Auch ein Vergleich der Schulen mit der Wirtschaft wäre unangebracht: Ein erfolgloser Unternehmer wird immer auch finanzielle Konsequenzen zu tragen haben, mindestens den Verlust seiner Einnahmequelle, wahrscheinlich aber auch bei raffinierten Haftungsbeschränkungen einen (Teil-)Verlust des eingesetzten Kapitals.
Wenn also mit "Selbstständiger Schule" (unausgesprochen) eine Parallefe zum Unternehmensbereich verbunden wird, dann ist das Ministerium die Unternehmenszentrale und deren Regionalverwaltungen, die Bezirksregierungen, bleiben zuständig für wichtige Personalfragen. Da keine wirkliche Selbstständigkeit möglich ist - die Zahl der Lehrkräfte wird so oder so in Abhängigkeit von den Schülerzahlen festgesetzt werden -, fehlt auch hier der Anreiz zur Teilnahme.
3 Mitwirkung statt Mitbestimmung
Weitestgehend im Nebel bleiben die Änderungen im Bereich des Personalvertretungsrechts. Hier können die Schulkonferenzen "abweichende gleichwertige Regelungen zur Zusammensetzung und zu den Aufgaben der Schulmitwirkungsgremien und zu den Verfahrensweisen der Beteiligung der Mitwirkungsgremien treffen."
Substanzielle Verlagerungen von Mitbestimmungsrechten auf die schulische Ebene sind nur schwer vorstellbar. Wie auch sollten Schulleiter und Lehrerrat (= Schulpersonalrat) schwierigere Probleme wie Abordnung oder Versetzung lösen, von Disziplinarfällen ganz zu schweigen.
Die vorgesehene "Erprobung neu gestalteter personalvertretungsrechtlicher Mitwirkung" lässt in Verbindung mit dem genannten Ziel ("zeitnahe und zielgerichtete, der Situation der einzelnen Schule gerecht werdende Personalentscheidungen und -maßnahmen zu gewährleisten") wenig Hoffnung für die Arbeit der Personalräte.
Die unausgesprochene Behauptung, dass es an solchen Entscheidungen bisher gefehlt hat, kann so nicht ernst genommen werden, auch wenn sie vielleicht wirklich ernst gemeint sein sollte.
Wohl nicht nur zufällig wird nur von Mitwirkung gesprochen und in Bezug auf die "erforderlichen Gestaltungsspielräume" auf eine per Gesetz zu schaffende Öffnungsklausel verwiesen.
Der erforderliche Gesetzentwurf sei bereits eingebracht worden, inhaltlich werden jedoch keinerlei Angaben in der Modellbeschreibung gemacht. Auch das ist ärgerlich; da sollen die Schulen sich entscheiden, die Schulgremien abstimmen, ohne die endgültigen Regeln zu kennen. Dass das Parlament etwas anderes beschließen könnte, die Bedingungen des Modellvorhabens also verändert, scheint bei der Konzeption nicht für sonderlich bedeutend gehalten worden sein, ist halt "Reformtempo".
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Das Reformtempo ist in der Tat beachtlich und droht auch die Reformer selbst zu überfordern, nicht nur "eine so große Partei wie die SPD" (Frau Behler im besagten NW-Interview).
Die zusätzliche Arbeitsbelastung für die Kollegien spielt offenbar überhaupt keine Rolle; jedenfalls ist das nicht erkennbar. Es sei denn, die durchschnittliche halbe Stelle solle im Ernst ausreichen, einen Ausgleich zu schaffen.
Bei einem solch großen Vorhaben wie Schule 21, immerhin für das neue Jahrhundert, traut man sich fast gar nicht mehr, wegen eben dieser Mehrbelastungen an die Arbeitszeituntersuchung (war aber auch schon im letzten Jahrhundert!) zu erinnern, die ja für die Lehrkräfte an Berufskollegs eine deutlich überdurchschnittliche zeitliche(!) Arbeitsbelastung ergab. Es fehlt dem Konzept eindeutig an einer auch nur halbwegs geeigneten Entlastungsregelung.
4
Ein Resümee
Nichts Positives? Doch! Es gibt keinen Teilnahmezwang! Die Zustimmung in der Lehrerkonferenz ist ebenso Voraussetzung wie die Zustimmung der Schulkonferenz.
Interessanterweise genügt in der Lehrerkonferenz eine einfache Mehrheit, während in der Schulkonferenz gleich eine 2/3-Mehrheit erforderlich ist. Warum diese Unterscheidung vorgenommen wird, wird nicht verraten. Da mag jeder seiner Phantasie freien Lauf lassen. Sehr erhellend ist da auch nicht, dass die Korrespondenzschulen (interessierte Schulen aus nicht berücksichtigten Regionen) in der Schulkonferenz eine qualifizierte Mehrheit benötigen, genügt dort dann eine selbst bestimmte, z. B. 3/5- oder 5/9-Mehrheit?
Vor dem Hintergrund zahlreicher Unklarheiten und in der Gewissheit deutlicher Arbeitszuwächse würde ich auf die Frage nach Zustimmung eindeutig mit Nein antworten. Denn dass die "Qualität der schulischen Arbeit und dabei insbesondere des Unterrichts" ausgerechnet durch einen höheren Konferenz- und Besprechungsaufwand verbessert werden kann, hält der Autor dieser Zeilen dann doch eher für pädagogische Verklärung von Gremienarbeit.
Und worin die tatsächlich neu zu gewinnende Autonomie für Schule (also nicht nur für Schulleiter!) denn besteht, ist auch beim Lesen der jüngsten Fassung der Beschreibung des Modellvorhabens nicht deutlich geworden. Dann aber ist der Preis - mehr Arbeit, weniger Mitbestimmung - entschieden zu hoch!
Wer ohne Neues nicht leben mag, der kann sich ja fürs Erste mit den neuen Richtlinien für die Handelsschule trösten, die rechtzeitig mit Ferienbeginn an die Schulen verschickt wurden, oder sich noch offenen Fragen aus der APO BK widmen.
Hans-Jürgen Kuhlrnann
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Kölner Stadtanzeiger vom 27.06.2001:
SPD-Diskussion "Schule der Zukunft"
Chance oder Düsseldorfer Aktionismus?
"Frau Ministerin, Sie geben der Schule neue Aufgaben, ohne dass überprüft wurde, ob die Schulen ihre Hausaufgaben gemacht haben." "Das Recht aller Kinder auf gleiche Bildung wird aufgegeben." "Noch nicht mal eine Grundversorgung findet an den Schulen statt." "Das ist eine Kooperation für einen höheren Grad an Selbstausbeutung bei den Lehrern."
"Wenn wir noch nicht mal genügend Schulräume haben, was nutzen da die Gestaltungsräume." Auf jeden dieser Sätze folgte lauter Beifall - eine eindeutige Aufforderung an Schulministerin Gabriele Behler, sich damit auseinander zu setzen, was Lehrer, Eltern, Studenten und Hochschullehrer wirklich bewegt angesichts der Bildungsmisere.
Die Ministerin stellte sich auf Einladung der SPD-Ratsfraktion einer Diskussion zum Thema "Schule der Zukunft". Mehr als 270 Interessierte in der Aula des Königin-Luise-Gymnasiums hörten zunächst ihren Ausführungen zum geplanten Modell-Projekt "Selbstständige Schule" zu, das den Schulen mehr Kompetenzen einräumen wird und Schulleiter mit mehr Macht ausstattet.
Doch die Werbeveranstaltung misslang. Eltern, Hochschullehrer, Studenten und einige wenige mutige Lehrer ergriffen die Gelegenheit, Behler offen zu sagen, was sie von den Düsseldorfer Ideen halten, die ihnen als Problemlösung angeboten werden. Sie erlebten eine Ministerin, die auf keinen der Klagepunkte einging, sondern stur auf ihren Forderungen beharrte.
"Eine so große Stadt wie Köln will mit allen Schulformen bei dem Versuch »Selbstständige Schule« dabei sein. Aber es gibt viel zu tun für die Lehrer: Englisch in Grundschulen, Schulprofil, Schulprogramm und jetzt das neue Modell. Gebt uns mehr Zeit", bat Matthias Kuhlmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Bildungsfragen in der Kölner SPD und Gesamtschulleiter. Mit dieser Bitte stand er nicht allein. Klagen, dass die Aufnahmekapazität der Lehrern erschöpft sei, höre sie ebenfalls, erwiderte Behler. "Doch man kann auch als Schulleiter eine andere Sicht haben: Alle diese Aspekte - Englisch, Profilklassen - sind Teil unseres Schulprogramms." Dass Stundenentlastungen über das heutige Maß nötig seien, diese Ansicht teile sie nicht. "Ein Schulleiter hat Führungsaufgaben und muss sich verantworten." Ihren Hinweis, jede am Modellversuch teilnehmende Schule erhalte zur Entlastung eine halbe Stelle, quittierte das Publikum mit Gelächter. "Ich wollte ihnen einmal schreiben, wie es an der Universität Köln aussieht", richtete eine Universitätsangehörige das Wort an die Ministerin. "Mit Freuden würde ich Ihnen die Lehrer ausbilden, die Sie brauchen. Aber die Umstände sind verheerend. Wir sind erschöpft und entmutigt. Ich kümmere mich mit einer Assistentin um 4000 Studenten. Wir sind so horrend unterversorgt." Langer Applaus folgte. Und manch einer holte tief Luft, als die Ministerin ihr in abweisendem Ton sagte: "Schreiben Sie doch mal."
"Von Ihrem Projekt haben wir noch gar nichts gehört", so eine Mutter, die eigens aus dem Umland angereist war: "Wir Mütter haben viele Sorgen. Wir verabreden uns zurzeit untereinander, wer von uns Aufsicht auf dem Schulhof führt, um unsere kleinen Kinder vor Gewaltübergriffen zu schützen." Außerdem gebe es keine Förderstunden mehr für schwache Kinder. "Wir suchen nach Schulen, wo Lehrer nicht mit außerschulischen Dingen beschäftigt sind, sondern mit den Kindern." Der Schulversuch sei "kosmetische Pädagogik", warf eine Realschullehrerin der Ministerin vor. Realität sei, dass an ihrer Schule trotz des Schwerpunkts soziale Erziehung keine einzige Stunde Politik unterrichtet werde. "Das Projekt »Selbstständige Schule« gehört zu dem Aktionismus, den ich der Landesregierung vorwerfe."
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