Modellvorhaben »Selbständige Schule NRW«   Schulentwicklung in der Diskussion     GEW Duisburg
   Start Positionen Termine Links    Flankierend: Weniger Mitbestimmung   Mehr Belastung  Wer mit wem?   GATS
   Vorbemerkung:   Ministerium    GEW    VLBS    VBE    Schulen    Andere   
 

Artikel aus GEW-Publikationen:

1. Trojanisches Pferd im Gewand der Eigenständigkeit? (nds 3/2001)
2. Projekt "NRW Schule 21" (nds 6/2001)
3. Dringlichkeitsantrag der NRW-Delegation der GEW auf dem Bundesgewerkschaftstag der GEW v. 5. - 9. 5. 2001 (nds 6/2001)
4. Mehr Selbständigkeit für die Berufskollegs? Ja - aber nicht so! (ansicht, GEW Duisburg Nr. 142/2001)
5. Jetzt reicht`s! (nds 7/8-2001)
6. "Hände weg vom Landespersonalvertretungsgesetz" (nds 7/8-2001)
7. Die Mitbestimmung darf nicht eingeschränkt werden (nds 7/8-2001)
8. Flugblatt des GEW-Bezirksarbeitskreises Berufskolleg im Regierungsbezirk Düsseldorf
9. Infoblatt der GEW-Vertrauensleute am Gertrud-Bäumer-Berufskolleg, Duisburg (Juni 2001)



Modellvorhaben „NRW Schule 21"

Trojanisches Pferd im Gewand der Eigenständigkeit?

Höhere Gestaltungsfreiheit, Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, mehr Kompetenzen, Chancengleichheit bei individueller Leistungsförderung ... diese Begrifflichkeiten durchziehen wie ein roter Faden das Modellvorhaben „NRW Schule 21" der rot-grünen Landesregierung.

Den Modellschulen soll es über einen Zeitraum von ca. sechs Jahren ermöglicht werden. in der Personal- und Sachmittelbewirtschaftung, der Unterrichtsorganisation und in der Curriculumentwicklung eigene Wege zu gehen. Dabei sollen die Schulen ihr Personal selbst auswählen und einstellen. Zur Belohnung besonderer Leistungen dürfen sie ein Anreizsystem entwickeln und entsprechende Gratifikationen verteilen. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten sollen verbessert, die Schulleitung soll gestärkt werden. Zur Sicherung von Verwaltungs- und Koordinierungsaufgaben, zur Öffentlichkeitsarbeit und für schulische Projekte erhalten die teilnehmenden Schulen zusätzliche finanzielle Mittel aus einem Innovationsfond. Vorschläge für eine gesetzliche Experimentierklausel will die Landesregierung noch in diesem Frühjahr vorlegen. Schulen können sich auf die dann folgende Ausschreibung bewerben. Zum Schuljahresbeginn 2002/2003 soll das Vorhaben starten. Zu Beginn des Jahres 2004 und somit noch vor Ende der Legislaturperiode - wird ein Zwischenbericht vorgelegt.
Angesichts bisheriger Erfahrungen ist gewerkschaftliche Skepsis, die von der GEW auch frühzeitig vorgetragen werden sollte, dringend angeraten.

So ergeben sich bereits beim ersten Hinsehen eine Reihe von Fragen und Bedenken:

• Im Zentrum steht offensichtlich die Stärkung der Schülleitung bis hin zur Dienstvorgesetzteneigenschaft.
• Der Innovationsfond soll nach den Vorstellungen der GRÜNEN jährlich zehn Mio. DM umfassen. Jede der ca. 250 teilnehmenden Schulen soll etwa 30.000 DM bekommen. „Durch ... Einsparungen bei der öffentlichen Schulverwaltung wollen wir diese Mittel ... wieder einsparen".

Wenn man bedenkt, dass die Schuladministration bei Bezirksregierungen und Schulämtern vor dem Zusammenbruch steht, ist diese Finanzierung schlichtweg absurd.

• Die GRÜNEN fordern eine „Ausweitung des Programms Geld statt Stellen". „Ältere Schülerinnen können jüngere unterrichten, Honorarkräfte aus Wirtschaft oder Kultur sollen genauso unterrichten können wie Eltern." „ ... die Lehrerinnen und Lehrer ... werden dadurch nicht überflüssig aber ihre Funktion wird vielleicht für einen Teil des Schuljahres eine organisierende". Neben der festen Kernbelegschaft soll somit der Trend zur flexiblen und flukturierenden Randbelegschaft weiter verstärkt werden. Statt fester Arbeitsplätze für junge Lehrerinnen und Lehrer - preiswerte oder gar kostenlose Alternativen. Ist dies die verkündete Aufwertung des Lehrerberufs? Funktioniert so allen Ernstes Qualitätssicherung?

• Als zentralen Anreiz sehen die GRÜNEN - unter Hinweis auf die zurück gehenden Schülerzahlen - die Gewinnung von „Konkurrenzfähigkeit". Die im öffentlichen Bewusstsein verinnerlichte Hierarchie der Schulformen in der Sek I, und somit auch die Tatsache, dass z.B. eine Gesamtschule im Arbeiterstadtteil nicht konkurrieren kann mit einer Schule der gleichen Schulform im bürgerlichen Milieu, scheint den Autoren nicht bekannt.

• Platteres findet man noch in Papieren, die auf kommunaler Ebene kursieren. Die grüne Forderung nach einem Schulpersonalrat soll demnach wie folgt umgesetzt werden: „Lehrerrat wird Personalrat". Ja, hat man denn den Unterschied von Mitwirkung zur Mitbestimmung immer noch nicht begriffen?

Fazit: Im Gewand der Eigenständigkeit wird hier ein Vorhaben eingestielt, bei dem die GEW gut daran tut, es kritisch zu hinterfragen und zu begleiten. Sicherlich ist vieles Lyrik und auch heiße Luft. Wenn wir nicht aufpassen, wird hier allerdings ein trojanisches Pferd aufgezäumt, in dessen Deckung weitere Verschlechterungen der Arbeits- und Lernbedingungen vorbereitet werden.

Norbert Müller, Oberhausen        

(Zur Artikelübersicht)




Projekt „NRW Schule 21"

• Arbeits- und Lernbedingungen werden missachtet
• Zerschlagung der Mitbestimmung

Schon nach Durchsicht der Projektskizze ergaben sich für die GEW NW erhebliche Bedenken (vgl. nds 3/2001, S. 5), die sich nun mehr als bestätigten. Nichts gegen Gestaltungsfreiheit, Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, mehr Kompetenzen, Qualitätssicherung ... . Diese und andere Begrifflichkeiten sind aus gewerkschaftlicher Sicht wahrlich kein Teufelswerk. In der Diskussion um die pädagogisch orientierte Weiterentwicklung und Demokratisierung des Schulsystems haben sie traditionell einen hohen Stellenwert. Es kommt allerdings darauf an, ob, wie und unter welchen Bedingungen sie mit Leben gefüllt werden.

Bei der Auftaktveranstaltung des Ministeriums am 3. April 2001 in Düsseldorf bestätigte sich, dass für die schöne neue Welt von „NRW Schule 21" die zentralen Fragen der Arbeits- und Lernbedingungen tabu sind. Arbeitszeitverkürzung und Entlastung, wie sie die Ergebnisse der Arbeitszeituntersuchung anmahnen, sind ebensowenig Thema wie Mammutklassen, mangelnde Raumkapazitäten oder defizitäre Schuletats. Etwas eigentlich Selbstverständliches, eine Grundsanierung vor Übergabe der Verantwortung an die Schulen wird abgelehnt. Wer die drängenden Probleme der Regelschule in der Diskussion auch nur andeutet, wird als Bedenkenträger abgestempelt. Die Devise lautet: „Lasst uns erst mal machen, dann werden wir sehen. Nichts zerreden!" Dabei ist noch nicht einmal geklärt, welche besonderen Versuchsbedingungen die teilnehmenden Schulen zugestanden bekommen werden.
Beim Start seiner Info-Tour durch die Kommunen auf einer Veranstaltung der SPD Anfang Mai in Oberhausen gab Staatssekretär Dr. Meyer-Hesemann ausweichende Antworten. Der örtliche Landtagsabgeordnete reagierte auf gewerkschaftliche Kritik genervt. Es ist eben so: Eine Werbeveranstaltung, in der - und das kurzfristig - Schulleiterinnen und Schulleiter dafür gewonnen werden sollen, sich am Modellprojekt zu beteiligen, verträgt keinen Dialog. Bezeichnend ist, dass so auch in Düsseldorf - Lehrerinnen und Lehrer erst gar nicht geladen werden. Der Hinweis darauf, dass schon die Schuladministrationen bei den Bezirksregierungen und den Schulämtern aufgrund zunehmender Aufgabenfülle und massiven Personalabbaus kurz vor dem Zusammenbruch stehen und die hiermit verbundene Frage, wie Schulleitungen als Dienstvorgesetzte ohne Erhöhung der Verwaltungskapazitäten deren Aufgaben mit bewältigen sollen, findet nichtssagende Antworten. Abhilfe soll eine nicht näher definierte örtliche Unterstützungsstruktur schaffen. Für kleine Schulsysteme, deren Schulleitung sich auf sieben Sekretärinnenstunden und u.U. nur einen „halben" Hausmeister stützen kann, gilt dies ebenso.

Arbeitsverhältnisse auf Sozialhilfeniveau?
Bei der Frage nach dem Mehrwert, den die Schulen aus der Zusammenlegung von ohnehin defizitären Personalbudgets und Sachbudgets in eigener Hoheit schöpfen können sollen, ist der Phantasie keine Grenze gesetzt: Die Spannbreite geht vom „halben" Hausmeister bis hin zu deregulierten Arbeitsverhältnissen beim pädagogischen Personal. Natürlich ist ein Sozialarbeiter mit halber Stelle billiger als ein Lehrer. Und wenn man ihn womöglich befristet einstellt, kann man zukünftig vielleicht auch einmal einen Musiker im Rahmen eines Projekts einstellen. Spielräume für den Medienetat erwirtschaftet man allemal. Fragt sich nur, welcher Stellenplan so etwas hergibt? Und ganz grundsätzlich: Wollen wir wirklich, dass die neue Schule eine Stätte von Arbeitsverhältnissen auf Sozialhilfeniveau wird? Mit der Schule von 8 - 13 (+) und den Vertretungseinstellungen auf der Basis von „Geld statt Stellen" wurde ja bereits der Grundstein hierfür gelegt. Die zuvor angeführten Beispiele entsprechen im übrigen Vorschlägen, die bei bisherigen Präsentationen des Vorhabens tatsächlich schon genannt wurden.

Angriff auf die Mitbestimmung
Der Lehrerrat wird zum Personalrat - diese Aussage der Projektskizze wurde nun konkretisiert. Hielten sich die Vertreter des Ministeriums bei der Präsentation in Düsseldorf in dieser Frage noch merklich bedeckt, so liegt seit Ende April ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion für ein Schulentwicklungsgesetz auf dem Tisch. Es enthält eine Öffnungsklausel, die nicht nur für die Versuchsschulen, sondern überwiegend für alle Schulen des Landes gelten soll (siehe Zusammenfassung im Kasten oben). Mit diesem Gesetzentwurf, der hinter dem Rücken aller Beteiligten von der SPD entwickelt wurde, steht nicht nur die Veränderung der Struktur der Mitbestimmung, sondern die Zerschlagung der Mitbestimmung auf der Tagesordnung. Denn Lehrerräte in der Funktion von Personalräten haben lediglich Alibifunktion, wenn sie ihre Qualifizierung und ihre Personalratsarbeit zusätzlich zu ihren dienstlichen Aufgaben zu erledigen haben und keine Entlastung von ihrer Unterrichtsstundenverpflichtung erfahren. Tatsache ist, dass qualifizierte Mitbestimmung durch Schulpersonalräte ein Mehrfaches von dem kosten würde, was bisher für Lehrerpersonalräte in den gegebenen Strukturen anfällt.

Rechte der Lehrerkonferenz zusammengestrichen
Wenn im Gegenzug die Rechte der Lehrerkonferenz zusammengestrichen werden und Schulleitungen im Rahmen der Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle auch zuständig sein sollen für „die Entscheidungen über das individuelle Pflichtstundenmaß der Lehrerinnen und Lehrer" innerhalb eines dann veränderten § 5 zum Schulfinanzgesetz, so kann einem Angst und Bange werden. Während in Berlin über die Ausweitung der Mitbestimmung im Rahmen einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes verhandelt wird, legt die nordrhein-westfälische SPD-Fraktion mit diesem Gesetzentwurf die Axt an die demokratische Verfasstheit des nordrheinwestfälischen Schulsystems. Das Bild vom trojanischen Pferd (vgl. nds 3/S. 5) im Gewand der Eigenständigkeit könnte zutreffender kaum sein. Die Landesregierung sollte sich vor diesem Hintergrund auf einen heißen Herbst gefasst machen.

Norbert Müller, Stellvertr. Landesvorsitzender


(Zur Artikelübersicht)





Der Angriff auf die qualifizierte Mitbestimmung in den nordrheinwestfälischen Schulen muss verhindert werden!

Auf dem Bundesgewerkschaftstag der GEW vom 5. bis 9. Mai 2001 in Lübeck wurde auf Initiative der NRW-Delegation folgender Dringlichkeitsantrag beschlossen:
„Im Rahmen einer Öffnungsklausel sind in einem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im nordrheinwestfälischen Landtag für ein „Schulentwicklungsgesetz" Veränderungen in mehreren Schulgesetzen geplant, die zu empfindlichen Einschränkungen der Mitbestimmungsrechte führen.
Folgende Änderungen im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) sind vorgesehen:
• Die Mitbestimmung soll bei Abordnungen und befristeten Einstellungen bis zur Dauer eines Schuljahres entfallen.
• Die Mitbestimmung bei der Einstellung, Beförderung, Eingruppierung oder Höhergruppierung in den Fällen der Übertragung der Tätigkeit als Schulleiterin bzw. Schulleiter soll entfallen.
• Die Mitwirkung bei der Stellenausschreibung bei Einstellungen soll entfallen.
• Während Schulleitungen - beginnend mit dem Schulversuch „NRW Schule 21" - zu Dienstvorgesetzten werden, soll der Lehrerrat die Aufgaben des Personrats übernehmen, allerdings mit erheblich reduzierten Mitbestimmungsrechten - ohne Freistellung, ohne Fortbildung und ohne den erforderlichen Geschäftsbedarf.

Der Gewerkschaftstag der GEW stellt fest:
Der Entwurf für das nordrhein-westfälische „Schulentwicklungsgesetz" ist ein weiteres Beispiel für den Abbau von qualifizierter Mitbestimmung im Schulbereich. Er ist das Einfallstor für den Abbau grundlegender Schutzrechte auch in anderen Bundesländern.
Eine Interessenvertretung ist ohne qualifizierte Mitbestimmung in den Bereichen des Dienst- und Arbeitsrechts, ist ohne Entlastung von der Berufsabeit und die dafür erforderliche Qualifizierung nicht möglich. Wer einen solchen Angriff auf die Mitbestimmung vornimmt, stellt die demokratische Verfasstheit des Schulsystems in Frage. Die Landtagsfraktionen der Grünen und der SPD in NRW werden aufgefordert, den Gesetzentwurf umgehend zurück zu ziehen.
Darüber hinaus stellt der Gewerkschaftstag fest, dass auch in anderen Bundesländern (z. B. in Berlin und Sachsen) die Mitbestimmungsrechte und die Personalvertretung massiv angegriffen werden. Der Gewerkschaftstag wendet sich entschieden gegen diese Tendenzen und fordert den DGB auf Landwund Bundesebene auf, die Verteidigung und den Ausbau der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zum Bestandteil der Kampagne ,Mitbestimmung gewinnt` zu machen."

(Zur Artikelübersicht)




Mehr Selbstständigkeit für die Berufskollegs? JA!
Aber nicht so!!!

An Duisburger Berufskollegs geht ein Gespenst um.
Die selbstständige Schule oder wie es das Ministerium und die Ministerin nennt: Schule 21
Zum Hintergrund, in aller Kürze! Oft ist, besonders von den Berufskollegs, mehr Selbstständigkeit, insbesondere bei der Beschaffung von Einrichtungen etc., gefordert worden. Genannt wird dies Budgetierung! Mit dieser Budgetierung ist ein Teil der Arbeit des Schulträgers(bei uns die Stadt Duisburg) auf die Kollegien abgewälzt worden. Nachdem ein Versuch, mit finanzieller und logistischer Hilfe der Bertelsmann-Stiftung mit mehr Selbstständigkeit von Schulen im Bereich Leverkusen und Herford durchgeführt worden ist, meinten nun insbesondere die Grünen, dass daraus auch ein Großversuch zu machen wäre. Dies hat die Ministerin aufgegriffen und schnell daraus die Schule 21 kreiert.
Nachdem die ersten Projektskizzen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurden, ist dann die Katze aus dem Sack. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung von Schule 21 (Schulentwicklungsgesetz) liegt vor und der hat es in sich! Wenn das Gesetz so verabschiedet wird, wie es der erste Arbeitsentwurf vorsieht, dann hat die Ministerin und die Koalitionsfraktion im Landtag genau das Gegenteil von dem getan, was auf der Bundesebene von der Koalition derzeit umgesetzt wird, nämlich mehr und bessere Mitbestimmung durch das neue Betriebsverfassungsgesetz.
Der Arbeitsentwurf ist ein gigantisches Entdemokratisierungsprojekt von Schule!
Prinzipiell läuft es darauf hinaus, dass die Schulleiterin/ der Schulleiter die Verfügungsgewalt über alles was mit der Schule zusammenhängt, hat. Die qualifizierte und unabhängige Mitbestimmung wird abgeschafft. Erlaubt ist eine Mitwirkung der Mitbestimmungsgremien der Schule, allerdings ohne die Möglichkeit falsche Entscheidungen zu korrigieren. Insbesondere bei Personalentscheidungen, die der Schulleiter/ die Schulleiterin trifft, darf ein Lehrerrat mitwirken, der allerdings kaum Möglichkeiten hat, sich intensiv auf diese Aufgabe vorzubereiten, weil eine Entlastung von der Haupttätigkeit davon abhängt, was der Schulleiter/ die Schulleiterin dem Lehrerrat gewährt, denn über die Vergabe von Entlastungsstunden entscheidet die Schulleitung. Das der Lehrerrat oft in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis steht, wird von den Leuten, die diesen Gesetzentwurf gemacht haben, schlicht vergessen.
Die Arbeitszeit wird ohne Einschränkung freigegeben. Das größte Problem allerdings ist die Freigabe der gesetzlich geregelten Pflichtstundenzahl und die sogenannte „Erprobung" von Arbeitszeitmodellen in den Versuchsschulen. Da wird so manche Ungerechtigkeit auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen „erprobt". Teilzeitarbeit, Altersteilzeit, Fortbildung : Alles ins Wohlwollen des Schulleiters/ der Schulleiterin gestellt! Hier schießt das MSWF über das Ziel hinaus.
Eigentlich müsste das Modellprojekt nicht„ selbstständige Schule" heissen, sondern „selbstständige Schulleiter!" Ob die Schulleiterinnen und Schulleiter alles das was sie leisten sollen, eigentlich leisten können und leisten wollen, muss in Frage gestellt werden. Wie viel der Arbeit dann auf die Kolleginnen und Kollegen abgewälzt wird, sollte sich auch jeder fragen.

Modellprojekt für Duisburger Berufskollegs ablehnen! Die Leiter der Duisburger Berufskolleg haben beschlossen an dem Modellvorhaben Schule 21 teilzunehmen, ohne zumindest Schulbzw. Lehrerkonferenzen zu informieren.
Da laut Projektskizze die Aufnahme in den Kreis der teilnehmenden Schulen auch von der qualifizierten Zustimmung der Schulkonferenz abhängt, fordern wir alle Mitglieder von Schulkonferenzen auf, gegen eine Teilnahme an dem Projekt Schule 21 zu stimmen, solange die Demokratie an den Schulen so mit Füßen getreten wird.
Schulleiterinnen und Schulleiter sollten sich überlegen, ob sie an einem solchen Projekt und den im Gesetzentwurf festgelegten Regelungen überhaupt teilnehmen wollen oder ob sie alle Möglichkeiten nutzen, darauf hinzuwirken, dass der Gesetzentwurf des sog. Schulentwicklungsgesetz positiv gestaltet wird, sodass u.a. eine qualifizierte Mitbestimmung gewährleistet ist.
Die Duisburger Abgeordneten, insbesondere die der Koalitionsfraktion im NRW-Landtag, sollten dafür Sorge tragen, dass die Demokratie in der Schule nicht zur leeren Hülle verkommt.
Wie sollen Lehrerinnen und Lehrer Schülerinnen und Schülern die Demokratie nahe bringen, wenn in ihrem eigenen Bereich die Demokratie weitgehend abgeschafft wird?

Gerd-Peter Kleindienst-Bruckschen

(Zur Artikelübersicht)




Jetzt reicht's !

Arbeitsbelastungen senken - Mitbestimmung stärken - Schulen vernünftig ausstatten

„Wir wollen [...] einen besseren Unterricht, bessere Leistungen von Schülerinnen und Schülern und zufriedenere Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer. Die Verbesserung der schulischen Arbeit steht absolut im Vordergrund" erklärte Schulministerin Behler (WDR 5, 17.05.01). Sylvia Löhrmann, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, kündigte im Landtag „eine Entschlackungs- und Frischluftkur für unser Schulsystem" an. Beide beziehen sich mit ihren Äußerungen auf den Schulversuch „NRW Schule 21".

Der Gewerkschaftstag der GEW in Krefeld hat dieses Modellvorhaben abgelehnt, denn: Im Gegensatz zu den Behauptungen der Koalitionsfraktionen ist „Schule 21" kein „bildungspolitisches Reformvorhaben, sondern nur eine Verwaltungsreform". Es leistet „keinen Beitrag zu mehr Chancengleichheit, erhöht nicht die Qualität von Bildung und Unterricht und trägt nicht dazu bei, die Arbeitsbedingungen der Lehrerinnen und Lehrer zu verbessern."

Schulen brauchen eine personelle materielle Grundsanierung
Ohne hinreichendes Lehr- und Verwaltungspersonal, ohne Enlastung, mit defizizären Mitteln und in maroden Schulgebäuden - in der Sparzange zwischen Land Kommunen - ist ein Schulversuch nicht erstrebenswert. Grundsanierung von Schule ist die Voraussetzung für eine grunddlegende Schulreform. Die Verbesserung der schulischen Arbeit und die Zufriedenheit aller Beteiligten ist zum Nulltarif nicht zu haben. „Schule 21" wirkt als trojanisches Pferd (vgl. nds 3/01, S. 5; nds 6/01, S. 6), mit dem die Mängelverwaltung auf die Schulen übertragen werden soll.Und dass aus diesem Schulversuch schneller der Regelfall werden kann als ursprünglich geplant, offenbarte sich in letzten Wochen.
Die Mängel sind bekannt und immer wieder benannt. Und nicht nur der Bundespräsident sieht in der Steigerung der Bildungsausgaben höchste gesellschaftliche Priorität. Auch im Entwurf eines bildungspolitischen Leitantrags der Bundes-SPD vom 23.4.2001 wird festgestellt: „Im internen Vergleich haben wir bei den Bildungsinvestitionen erheblichen Nachholbedarf." Der Anteil der Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist in den letzten 25 Jahren in Deutschland erheblich gesunken. Entsprechend dem Anteil von 1975 könnten allein in Nordrhein-Westfalen 7 Milliarden DM mehr für Bildung ausgegeben werden. Es sage also niemand, diesbezügliche gewerkschaftliche Forderungen seien utopisch. Im internationalen Vergleich erscheinen sie geradezu zwingend. Die Forderungen der GEW setzen bei den Arbeitsplatzbedingungen der Beschäftigten an. Ihre Umsetzung ist Voraussetzung für die Verbesserung von Bildungschancen:

• Arbeitszeit verkürzen!
Seit Ende 1999 liegt das Ergebnis der Arbeitszeituntersuchung durch Mummert und Partner vor. Bei voller Stelle arbeiten Lehrerinnen und Lehrer im Durchschnitt 1845 Stunden im Jahr. Dies liegt weit über der Arbeitszeit von 1702 Stunden des übrigen öffentlichen Dienstes auf der Basis der 38,5-Stundenwoche. Die Teilzeitbeschäftigten erbringen, gemessen an ihrer Unterrichtsverpflichtung, überproportional hohe Arbeitsleistungen. Das von Prof. Schönwälder (Uni Bremen) erstellte Belastungsgutachten der GEW weist nach, dass die permanent hohen Belastungen die Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer und die Schulqualität gefährden. Die GEW fordert in einem ersten Schritt die Rücknahme der Vorgriffsstunden und der Pflichtstundenerhöhungen. Darüber hinaus fordert sie die Senkung der Unterrichtsverpflichtung in dem Umfang, der umgerechnet auf die Wochenarbeitszeit die 38,5-Stunden-Woche des öffentlichen Dienstes auch für die Lehrerinnen und Lehrer sicherstellt.

(Zum Artikelanfang)

(Zur Artikelübersicht)

• Angriff auf die Mitbestimmung stoppen - Mitbestimmung stärken!
Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf für ein Schulentwicklungsgesetz in den Landtag eingebracht. Demnach soll die Mitbestimmung bei Abordnungen und befristeten Einstellungen bis zu einem Jahr sowie in den Fällen der Übertragung der Tätigkeit als Schulleiterin bzw. als Schulleiter bei Einstellung, Beförderung, Ein- oder Höhergruppierung entfallen, die Mitwirkung bei der Stellenausschreibung ebenso.
Während Schulleitungen - beginnend mit dem Schulversuch „NRW - Schule 21" - zu Dienstvorgesetzten werden, soll der Lehrerrat die Aufgaben des Personalrats übernehmen, allerdings mit erheblich reduzierten Mitbestimmungsrechten ohne Freistellung, ohne Fortbildung und ohne den erforderlichen Geschäftsbedarf. Gleichzeitig wird die Zuständigkeit der Lehrerkonferenz für die Verteilung von Anrechnungsstunden gestrichen und der Schulleitung übertragen. Die Lehrerkonferenz soll stattdessen zukünftig nur noch über Grundsätze zur Festsetzung der individuellen Pflichtstundenzahl der Lehrer/ innen auf Vorschlag des Schulleiters/der Schulleiterin entscheiden können. Die Zuständigkeit, über Angelegenheiten der Lehrerfortbildung zu beschließen, entfällt zu Gunsten der Zuständigkeit, über Grundsätze der Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin/des Schulleiters zu befinden. Die Landesregierung stellt die demokratische Verfasstheit des nordrheinwestfälischen Schulsystems in Frage. Dies fordert den entschiedenen Widerstand der GEW heraus (siehe Bericht GEW-Personalrätekonferenz S. 5).

• Unterrichtsausfall nicht schön rechnen - Stellenreserve einrichten!
Am 29. Mai stellte die Ministerin das Ergebnis einer Stichprobe vor. Demnach soll der Unterrichtsausfall innerhalb der letzten zwei Jahre um 40 % gesunken sein. Sicherlich sind die positiven Auswirkungen des Vertretungspools für die Grundschulen und die Verdoppelung der Mittel für „Geld statt Stellen" nicht von der Hand zu weisen. Doch liegen die angegebenen Werte viel zu niedrig (GS 2,8 %, Sek. I 4,7 %, Sek. 11 7,4 %) und spiegeln die Schulrealität mitnichten wider. Es bleibt ausgeblendet, dass ohne Mehrarbeit und „Bereitschaftsstunden" der Lehrerinnen und Lehrer der Unterrichtsbetrieb an den Schulen regelmäßig zusammenbrechen würde. Fällt an einer Grundschule eine Lehrerin/ ein Lehrer aus, so bleibt häufig keine andere Wahl als die Kinder auf die anderen Klassen aufzuteilen. Ein qualifizierter Vertretungsunterricht ist hierbei genauso wenig möglich wie bei einer fachfremden Vertretung im Bereich der Sekundarstufen. Der fachspezifische Mangel wird gar nicht erst erwähnt, ebensowenig die Tatsache, dass die große Zahl der Klassen, die mit bis zu 35 Schülerinnen und Schülern weit über den Klassenfrequenzrichtwerten liegen, das statistische Ergebnis zusätzlich schönen. Bezeichnend ist auch, dass die Sonderschulen und Berufskollegs, an denen Stellen in erheblicher Größenordnung nicht besetzt werden können, in den Verlautbarungen nicht vorkommen.
Die Einrichtung einer Stellenreserve ist das Gebot der Stunde. Eine Reserve von 7 Prozent ist angesichts des gravierenden Mangels dringend erforderlich. Die GEW fordert die Umwidmung der Mittel für Vertretungsunterricht im Rahmen von „Geld statt Stellen" und den Stellenpool für unbefristete und volle Stellen im Beamtenverhältnis.

(Zum Artikelanfang)

(Zur Artikelübersicht)

• Altersteilzeit ab 55 ermöglichen!
Die Landesregierung hält den beamteten Lehrerinnen und Lehrern immer noch die Möglichkeit vor, mit 55 Jahren in Altersteilzeit zu gehen. Dabei liegt doch auf der Hand, dass Altersteilzeit, die zu erheblichem Teil von den Beschäftigten selbst finanziert wird, für die Landeskasse günstiger ist als Pensionszahlungen ab dem 58 Lebensjahr, dem Durchschnittsalter, in dem Lehrerinnen und Lehrer aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden. Die GEW fordert mit Nachdruck die im Tarifbereich längst umgesetzte Altersteilzeitregelung ein.

• Keine Klasse über 25 an allgemeinen Schulen!
In rund 6000 Klassen sitzen 31 und mehr Schülerinnen und Schüler. Hinzu kommen die vielen Klassen mit bis zu 30 Schülerinnen und Schülern, die die Richtwerte erheblich überschreiten. Die Tendenz ist steigend. Nordrhein-Westfalen hält die „Rote Laterne" und nimmt im Vergleich der Bundesländer in allen Schulformen hintere Plätze ein. Dies gilt auch für die Unterrichtsversorgung insgesamt. Hierdurch werden die Lernchancen der Schülerinnen und Schüler erheblich gemindert. Für die Lehrerfinnen-Arbeit bedeuten Mammutklassen eine erhebliche Mehrbelastung.
Die GEW fordert: Keine Klasse über 25 an allgemeinen Schulen! An den Sonderschulen dürfen die entsprechend geringeren Richtwerte nicht überschritten werden.

• Schulen personell stärken! Einstellungsoffensive!
Der Beschluss der Koalitionsfraktionen, in den nächsten Jahren nicht nur alle frei werdenden Stellen neu zu besetzen, sondern bis zum Jahre 2005 zusätzlich 6100 Stellen einzurichten, ist begrüßenswert. Allerdings werden hierdurch fast ausschließlich zusätzliche Aufgaben (Englisch in der Grundschule, Praktische Philosophie, Schülerzuwachs in den Sekundarstufen) abgedeckt. Die Umsetzung der GEW-Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung, kleinen Klassen und Altersteilzeit erfordert die Schaffung tausender zusätzlicher Stellen.

• Vernünftige Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse!
Die GEW lehnt Zwangsteilzeit, befriste te Arbeitsverhältnisse und bedarfs deckenden Unterricht der Lehramtsani wärter/innen (LAA) ab. Sie fordert eine Aufstockung der LAA-Gehälter auf 75 Prozent des Eingangsgehalts der jeweili gen Lehrerlaufbahn.
Lehrerinnen und Lehrer sind im Beamtenverhältnis zu beschäftigen. Die Altersgrenze für die Verbeamtung ist aufzuheben.
Den vorhandenen Angestellten ist eir. Verbeamtungsangebot zu machen.
Lehrerinnen und Lehrer mit Sek. II-Ausbildung sind an Gymnasien und Gesamtschulen auf entsprechenden Stellen zu führen.


(Zur Artikelübersicht)

(Zum Artikelanfang)

• Schuletats erhöhen Schulen sanieren!
Viele Schulen des Landes sind baulich in einem maroden Zustand. Nach vorliegenden Schätzungen sind Sanierungsgelder in einer Größenordnung von 10 Milliarden DM notwendig. Gelernt wird mit alten Schwarten, die Medienausstattung ist defizitär. Schulen platzen aus allen Nähten. Fach-. Medien- und Kellerräume müssen als Klassenräume herhalten.
Sportunterricht findet vielfach in Provisorien statt. Schulen verdrecken, weil sie nur noch im Intervall gereinigt werden. Der eine Hausmeister für eine Schule ist schon längst nicht mehr selbstverständlich. Neben den personellen sind auch die räumlichen und sächlichen Bedingungen des Regelfalls Schule defizitär. Die Kommunen sind überfordert. Viele schieben Altschulden in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe vor sich her, haben von der Kommunalaufsicht der Bezirksregierungen Haushaltssicherungskonzepte auferlegt bekommen. Der Hilferuf des nordrheinwestfälischen Städtetags ist unüberhörbar. Er fordert im Rahmen eines neuen Systems der Schulfinanzierung eine stärkere Beteiligung des Landes. Unübersehbar ist die schleichende Privatisierung von Kosten. Ein soziales Gefälle bei der Ausstattung und Einrichtung von Schulen ist schon längst Realität.

Die GEW ruft vor dem Hintergrund der aufgezeigten Mängel zum öffentlichen Protest für den 30. Oktober in Düsseldorf auf (vgl. nds-Rückseite).
Es muss unüberhörbar werden, dass die Schulen in der Sparzange zwischen Land und Kommunen Mühe haben, den Bildungsstandard auch nur zu halten.
Hier stehen die Arbeitsplatzinteressen der Lehrerinnen und Lehrer - so die Forderung nach Verkürzung der Arbeitszeit und Entlastung - aus guten Gründen an erster Stelle der Tagesordnung.



Norbert Müller, Stellvertretender Landesvorsitzender GEW NW
Alfons Kunze, Vorsitzender des Referats Öffentlichkeitsarbeit

(Zur Artikelübersicht)




GEW-Personalräte-Konferenz am 11. Juni in Duisburg

„Hände weg vom Landespersonalvertretungsgesetz"

Protest gegen den Abbau der Mitbestimmungsrechte im Entwurf des Schulentwicklungsgesetzes

„Hände weg vom Personalvertretungsgesetz!", das forderten an die 500 GEW-Mitglieder aus allen Lehrerpersonalräten unseres Bundeslandes auf einer Sitzung am 11. Juni in der Rheinhausen-Halle in Duisburg. Einstimmig verurteilten sie den von der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen geplanten Abbau von Mitbestimmungsrechten im Entwurf des Schulentwicklungsgesetzes.

Walter Haas, DGB-Vorsitzender des Landesbezirkes NRW, machte in seinem Referat deutlich, dass die Gewerkschaften die im Anschluss an die Denkschrift der Bildungskommission „Zukunft der Bildung Schule der Zukunft" vorgesehene „Stärkung der Schule mit mehr Eigenverantwortung" im Prinzip begrüßen, dass sie sich aber auf gar keinen Fall mit den in diesem Zusammenhang vorgesehenen Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes abfinden werden.

„Mitbestimmung gewinnt - Zukunft braucht alle Köpfe" - so lautete das diesjährige Motto zum 1. Mai, und Ministerpräsident Wolfgang Clement hatte sich bei einem Arbeitnehmerempfang ausdrücklich dazu bekannt: „Mitbestimmung hat in Deutschland Tradition, und nirgendwo eine bessere als in Nordrhein-Westfalen." DGB und GEW werden die Taten der Landesregierung an diesen Worten messen!

Während SPD und Bündnis 90/Die Grünen noch in ihrem Antrag im Landtag vom 21.11.2000 versprechen, die „Mitbestimmungsmöglichkeiten von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Lehrkräften zu verbessern", bestehe jetzt die Gefahr, dass das Konzept „Selbstständige Schule" auf ein Konzept „Selbstständige Schulleitung" reduziert werde.

Vor dem Referat von Walter Haas hatten die anderen Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes mit Uwe Meyeringh von ver.di und Ulrich Krüger von der Gewerkschaft der Polizei ihre solidarischen Grüße an die Versammlung gerichtet und ihre Unterstützung beim Kampf gegen jeden Abbau von Mitbestimmung erklärt. Auch Thorsten Drautzburg von der Landesschülerlnnenvertretung sprach sich für einen Ausbau der Mitbestimmung an Schulen aus.

Der Landesvorsitzende Jürgen Schmitter gab einen Überblick über die Entwicklung des Gesetzentwurfes, über die Tricks, mit denen gearbeitet wurde. So ließ die Ministerin den Entwurf durch die Fraktionen einbringen, wodurch eine Anhörung entfiel. Das unselige "Kopplungsgeschäft" (mehr Rechte für die Einzelschule - Abbau der qualifizierten Mitbestimmung) war im Übrigen zunächst nicht vorgesehen. Es gibt auch überhaupt keinen Grund, im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz das LPVG zu ändern!

Matthias Seifert, Leiter des Referates Personalvertretungsrecht, machte in seinem Problemaufriss deutlich, dass der Gesetzentwurf letztendlich das Vorhaben "Selbstständige Schule" konterkariere: "Selbstständige Schule kann nur als demokratische Schule funktionieren - neue Fürstentümer passen nicht in unseren demokratischen Rechtsstaat." Die Personalrätekonferenz verabschiedete die federführend von der stellvertretenden Landesvorsitzenden Renate Boese formulierte Resolution. Hinzugefügt wurde lediglich die schon auf dem Gewerkschaftstag beschlossene Forderung, SchulleiterInnen nicht die Funktion des/der Dienstvorgesetzten zu übertragen.

Eine Ergänzung der Tagesordnung führte dann zum Schluss zu einer leidenschaftlichen Diskussion: Die Mehrheit der anwesenden Personalräte kritisierte das von Lehrerverbänden und GEW mit der Ministerin erarbeitete - und dann auch paraphierte Grundsatzpapier zur "Weiterentwicklung der Lehrerarbeitszeit". Der Landesverband wird am 27. Juni eine Untergliederungsversammlung und am 30. Juni eine Landesvorstanddsitzung zu diesem Thema durchführen (vgl. auch Bericht Dialog mit der Landesregierung, S. 8).

Karl-Heinz Platte

(Zur Artikelübersicht)




Personalrat Gesamtschule kritisiert „Schulentwicklungsgesetz"

Die Mitbestimmung darf nicht eingeschränkt werden!

Die Vorsitzenden der Personalräte für Pädagoginnen und Pädagen an den Gesamtschulen in NRW haben zum Entwurf des "Schulentwicklungsgesetzes" vom 7. Mai 2001 (vgl. nds 6/01, S. 6 f.) gegenüber den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine detaillierte Stellungnahme abgegeben und deutliche Kritik an den Einschränkungen der Mitbestimmungsrechte geübt.

In der Stellungnahme vom 23. Mai 2001 heißt es u.a.: „Am 17. Mai d.J. haben Sie den Entwurf eines Schulentwicklungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Mit diesem Gesetz wollen Sie den Rahmen für das Projekt `Selbstständige Schulen Schule 21 ' schaffen. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz aber auch generelle Änderungen des Schulmitwirkungesgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes. die die Mitwirkungsrechte der Lehrerinnen und Lehrer und die Mitbestimmung im größten Personalbereich des Landes erheblich einschränken.

(...) Vergrößerte Handlungsspielräume für Schulleiter auf Kosten von demokratischer Mitwirkung in den Schulen und eingeschränkter Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen sind Schritte in die falsche Richtung. (...) Auf Bundesebene bringen ihre Parteien die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes voran. In diesem Zusammenhang lobte Bundeskanzler Schröder: „Das deutsche Syxtem der Mitbestimmung ist unbestreitbar ein Erfolgsmodell."(...) Wir bitten Sie, diesem System [der Mitbestimmung] nicht zuwider zu handeln, indem Sie isoliert über eine Veränderung des § 94 LPVG der Berufsgruppe der Lehrerinnen und Lehrer wesentliche Mitbestimmungsrecht entziehen und sie als Personal zweiter Klasse im öffentlichen Dienst behandeln. Bedenken Sie, wenn Sie über die Öffnungsklausel in Art. 1 (2) beraten, dass eine Übertragung wesentlicher gesetzlicher Kontroll- und Mitbestimmungsfunktionen auf den Lehrerrat dieses Gremium überfordert, wenn Sie seine umfassende Qualifizierung und Freistellung nicht regeln. Bedenken Sie, dass dem Gedanken, demokratische Rechte auszubauen, nicht Rechnung getragen wird, wenn der Lehrerkonferenz wesentliche Entscheidungsrechte genommen werden (Art. 2 [2])."

Eine gute Schule sei ohne motivierte Lehrerinnen und Lehrer nicht zu machen, heißt es in dem Protestschreiben weiter. Dass der Gesetzentwurf die Mitbestimmungsrechte der Personalräte in Sachen Einstellung und Versetzung beschneide und die Handlungsspielräume für die Schulleitung auf Kosten der demokratischen Mitwirkung in der Schule vergrößere, wiege besonders schwer. Bislang hätten die Personalräte für die Einhaltung sozialer und pädagogischer Standards sorgen und bei Fehlern und Unzulänglichkeiten der Dienststellen durch konstruktive Vorschläge Verbesserungen erreichen können. Das sei dann in Zukunft nicht mehr möglich. Abschließend stellt Dorothea Schäfer, Vorsitzende des Hauptpersonalrates Gesamtschule, fest, dass die Begründung „im Kern vordemokratisches Denken" aufweise, „das allein unter vorgeblichen Effizienzgesichtspunkten Mitbestimmungsrechte beschneiden will".

FJ/HS

(Zur Artikelübersicht)




GEW-Flugblatt:


Mehr Selbstständigkeit für die Berufskollegs?               JA!


Aber nicht so!!!



An den Schulen des Landes geht ein Gespenst um.
Die selbstständige Schule oder, wie es das Ministerium und die Ministerin nennt:

„Schule 21"

Schon mit der Budgetierung der Schulen ist ein Teil der Arbeit des Schulträgers auf die Kollegien übertragen worden.

Nachdem ein Versuch - mit finanzieller und logistischer Hilfe der Bertelsmann-Stiftung - zu mehr Selbstständigkeit von Schulen im Bereich Leverkusen und Herford durchgeführt worden ist, meinten nun die Koalitionspartner in der Landesregierung NRW, dass daraus auch ein Großversuch zu machen wäre.

Dies hat die Ministerin aufgegriffen und schnell daraus die „Schule 21" kreiert.

Nachdem die ersten Projektskizzen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurden, ist jetzt die Katze aus dem Sack:
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung von „Schule 21" liegt vor und entpuppt sich als Kehrtwende in der Sozialpolitik in Richtung „new economy" ohne sozialen Ballast. Während das neue Betriebsverfassungsgesetz der Bundesregierung eine Ausweitung und Verbesserung der Mitbestimmung ermöglicht, beabsichtigen die Ministerin und die Düsseldorfer Koalitionsfraktionen das genaue Gegenteil.

Autonomie und Flexibilität hören sich gut an, aber möchten Sie

  • nach Belieben mal an dieser, mal an jener Schule eingesetzt werden?
  • Arbeitszeit ohne feste Stundenzahl, ausgerichtet an dem jeweils bestehenden Bedarf?
  • Teilzeitarbeit, Altersteilzeit, Fortbildung, ebenfalls vom Bedarf der Schule abhängig?

Wollen Sie, dass an den Schulen in NRW das Feudalrecht eingeführt wird?




Der "Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung von Schule" ist ein gigantisches Entdemokratisierungsprojekt!




(Rückseite)

Prinzipiell läuft es darauf hinaus, dass die Schulleiterin/ der Schulleiter die Verfügungsgewalt über alles hat, was mit der Schule zusammenhängt. Glauben Sie, dass alle Schulleiterinnen und Schulleiter alles, was sie leisten sollen, auch leisten können und leisten wollen?

Die qualifizierte und, unabhängige Mitbestimmung wird abgeschafft - Erlaubt wird eine Mitwirkung, ohne die Möglichkeit, falsche Entscheidungen zu korrigieren.

Insbesondere bei Personalentscheidungen, die die Schulleiterin/der Schulleiter trifft, darf ein Lehrerrat mitwirken. Dieser hat allerdings kaum Möglichkeiten, sich intensiv auf diese Aufgabe vorzubereiten. Eine Entlastung von der Haupttätigkeit hängt davon ab, was der Schulleiter/die Schulleiterin dem Lehrerrat gewährt, denn über die Vergabe von Entlastungsstunden entscheidet laut Entwurf in Zukunft die Schulleitung.

Erschwerend für die Arbeit des Lehrerrates kommt hinzu, dass der Lehrerrat im eigenen Haus oft in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis steht. Dies wird von den Leuten, die diesen Gesetzentwurf gemacht haben, schlicht ignoriert.


Die Arbeitszeit wird ohne Einschränkung freigegeben.

Das größte Problem allerdings ist die Freigabe der gesetzlich geregelten Pflichtstundenzahl und die sogenannte „Erprobung" von Arbeitszeitmodellen in den Versuchsschulen. Da wird so manche Ungerechtigkeit auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen erprobt.

Teilzeitarbeit, Altersteilzeit, Fortbildung : Alles ins Wohlwollen des Schulleiters/der Schulleiterin gestellt!
Hier schießt das MSWF über das Ziel hinaus.


Aufruf an die Lehrerkonferenzen


In welchen Kreisen und Städten es zu der Einführung des Modellvorhabens kommen wird, kann nicht ohne die jeweiligen Schulkonferenzen (2/3-Mehrheit ist erforderlich) entschieden werden.

Eine Zustimmung zum Modellvorhaben ist unbedingt abzulehnen, solange Demokratie an den Schulen mit Füßen getreten wird. Lassen Sie sich als Schulkonferenzteilnehmer nicht unter Druck setzen, wenn der Schulträger oder die Schulleiterin/der Schulleiter Ihre Schule als "auserwählt" erklärt. Lassen Sie sich beraten, um nicht die "Katze im Sack zu kaufen". Wir stehen zur Verfügung.

Bezirksarbeitskreis Düsseldorf Ihre AnsprechpartnerInnen im Bezirksarbeitskreis Düsseldorf: Joachim Jankowski Tel. (02 03)29 98 50; Ursula Peschel Tel. (02 11)22 16 19; Claudia Mölders Tel. (0 28 55)60 00 09; Hermann Schürmann Tel. (02 02)62 40 26; Manfred Keller Tel. (0 28 21)2 18 42; Gerhard Blum Tel. (0 28 58)16 47 Gerd-Peter Kleindienst-Bruckschen Tel. (0 20 65)6 57 72

(Zur Artikelübersicht)



Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Stadtverband Duisburg


Stichwort „Selbstständige Schule" (Schule 21)


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Duisburger Schulleiter der Berufskollegs haben sich in Vereinbarung mit der Stadt Duisburg im April bereit erklärt, an dem Projekt „Selbstständige Schule" teilzunehmen. Darüber wird an unserer Schule bisher noch nicht diskutiert. Die endgültige Entscheidung über eine Bewerbung der Teilnahme an dem Projekt bedarf einer 2/3-Mehrheitsentscheidung durch die Schulkonferenz. Deshalb sollten wir, da wir als Kollegium einen Großteil der an der Schulkonferenz beteiligten Personen stellen, schon genauer hinsehen, was das Projekt „Selbstständige Schule" bedeuten wird.

Die Projektidee stammt von den „Grünen" und wird finanziell unterstützt durch die Bertelsmann-Stiftung. Zielrichtung soll die Steigerung der Motivation zur Gestaltung des schulischen Lebens sein, was mit Hilfe von erweiterten Entscheidungsmöglichkeiten „vor Ort" über personelle und finanzielle Mittel erreicht werden soll. Das Team Kollegium Schulleitung" soll erweiterte Möglichkeiten zur Schulentwicklung bekommen. Erreicht werden kann mehr Unabhängigkeit in der Profilierung bei sicher mehr Arbeit in einer stark veränderten Umgebung Schule.

Rechtlich wird das Projekt durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung von Schulen" gestützt. Zur Zeit liegt ein Entwurf vor, der dem Internet entnommen werden kann. Starten soll der Schulversuch mit Beginn des Schuljahrs 2002/2003.

Das Projekt bedeutet vor dem Hintergrund dieses Gesetzentwurfs nun Folgendes:

Stichwort „Unternehmen"
Die Schule soll als Unternehmen funktionieren. Die Schulleitung als „Unternehmensvorstand" wird die eigentlich gestärkte Instanz. Ihre Entscheidungskompetenz soll zukünftig erheblich ausgeweitet werden. Nicht „die Schule" sondern die Schulleitung kann einstellen, - befördern, - entlassen, - ein neues Dach für die Schule kaufen ... usw. Die Ausweitung der Kompetenzen der Schulleitung verringert in gleichem Maß die Entscheidungsbefugnisse des Kollegiums. So soll sie zukünftig die Ermäßigungsstunden verteilen, während die Lehrerkonferenz nur über Richtlinien der Verteilung diskutieren kann.

Stichwort „Mitwirkung"
Das Kollegium als Belegschaft wird in Zukunft vom Lehrerrat als eine Art kleiner Personalrat und nicht mehr durch Personalräte in den Bezirksregierungen vertreten. Probleme sollen direkt vor Ort geklärt werden. Einarbeitungszeiten und Freistellungen für die Übernahme der Aufgaben des Personalrates und der dazu notwendigen erheblichen rechtlichen etc. Hintergründe sind nicht vorgesehen. Des weiteren wird an vielen anderen Stellen Mitbestimmung zu Mitwirkung herabgestuft. Es darf also mitgemacht aber nicht wirklich mitentschieden werden.

Stichwort „Arbeitsbelastung"
Aus den neuen Aufgaben ergeben sich neue Arbeitsbelastungen (Arbeitsverträge erstellen und prüfen, Angebote einholen etc. etc. etc.). Die bisher zuständigen Dezernenten und die Bezirksregierung sind für diese Bereiche dann nicht mehr zuständig. Die erhöhte Entlastungspauschale, die für die Schulleitung vorgesehen ist, wird all das nicht abdecken. Die Arbeit muss aber getan werden .....

Stichwort „Flexible Arbeitszeiten"
Der Gesetzentwurf sieht für die beteiligten Schulen die Möglichkeit vor, „neue Arbeitszeitmodelle" zu erproben, für die "Ausnahmen von der Bemessung der Arbeitszeit nach wöchentlichen Pflichtstunden" zugelassen werden.

An diesen wenigen Beispielen wird deutlich, dass ein starkes Ungleichgewicht zwischen Arbeitsmehrbelastung und Arbeitsentlastung sowie ein deutlicher Einschnitt in Mitbestimmungsbereiche angestrebt wird. Dieser Gesetzentwurf scheint also im Vorfeld die eigentliche Projektidee zu konterkarieren und kann so - von Gewerkschaftsseite - nicht akzeptiert werden.

Wenn das eigentlich attraktive Projekt „Selbstständige Schule" umgesetzt werden soll, müssen im Vorfeld einige Dinge passieren: - die Kollegien und insbesondere die Mitglieder der Schulkonferenz müssen über die „Spielregeln" eindeutig informiert sein, schließlich kann kein Blankoscheck für die weitere Schulentwicklung ausgestellt werden. - die Schulleitungen müssen in Abstimmung mit den Kollegien deutlichen Einfluss auf den Gesetzentwurf nehmen, damit Demokratie an Schulen kein Fremdwort und Gestaltungsmöglichkeit nicht zur Zwangsveranstaltung wird. - die Arbeitsbelastung der Kolleglinnen darf auf keinen Fall weiter erhöht werden, schließlich sollen an Schulen Schülerlinnen betreut und ausgebildet und nicht verwaltet werden.




(Zur Artikelübersicht)