Modellvorhaben »Selbständige Schule NRW«   Schulentwicklung in der Diskussion     GEW Duisburg
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1. Schulentwicklungsgesetz: Gravierende Eingriffe in die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Lehrerschaft
2. Auszug aus: Selbstständige Schule: Chance oder Ende der Chancengleichheit im Bildungssystem? in: schule heute, Verbandszeitschrift des VBE 5/2001




Schulentwicklungsgesetz

Gravierende Eingriffe in die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Lehrerschaft

Beabsichtigte Eingriffe in die Mitbestimmung durch SPD und Bündnis90/Die Grünen müssen zurückgenommen werden!

Mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung von Schulen (Schulentwicklungsgesetz), am 17.05.2001 von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Landtag eingebracht, sollen Mitbestimmung und Mitwirkung der Lehrkräfte massiv beschnitten werden. Dies läuft gleichzeitig entgegengesetzt zum politischen Willen durch das Betriebsverfassungsgesetz die Beteiligtenrechte zu stärken.

Das Schulentwicklungsgesetz schränkt ein:

  • die Zuständigkeit der Lehrerkonferenz für die Verteilung von Anrechnungsstunden zum Ausgleich besonderer schulischer Belastung.
  • die Zuständigkeit der Lehrerkonferenz über Fortbildung zu beschließen.

Es fällt weg:

  • die Mitbestimmung bei der Abordnung von Lehrkräften, wenn sie nicht länger als ein Schuljahr andauert.
  • die Mitbestimmung bei befristeten Einstellungen, wenn die Beschäftigungsdauer ein Jahr nicht übersteigt.
  • die Mitbestimmung bei der Ernennung zur Schulleiterin
  • oder zum Schulleiter.
  • die Mitwirkung bei der Stellenausschreibung bei Neueinstellungen.

Der Wegfall der Mitbestimmung und Mitwirkung in gravierenden Bereichen hat restriktive, untransparente und kaum nachvollziehbare Maßnahmen für die Beschäftigten zur Folge, die sich demotivierend und leistungshemmend auswirken werden. Der VBE wird alle Möglichkeiten nutzen, um die vorgesehenen Eingriffe in Mitbestimmung und Mitwirkung zu Fall zu bringen.

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Selbstständige Schule: Chance oder Ende der Chancengleichheit im Bildungssystem?
(Auszug)


(...)Bei bisher durchgeführten Veranstaltungen war festzustellen, dass auf Schulleiterseite der Wunsch sehr, sehr groß ist, an dem Modellvorhaben teilzunehmen bzw. auf Dauer mehr Eigenständigkeit, Kompetenzen und Freiheiten zu erhalten und zu (Schul-)Managern zu werden. Lehrer/innen waren zu den Veranstaltungen so gut wie nicht eingeladen, sodass ein Meinungsbild noch zu erstellen ist.

Für den VBE-Landesverband ist zu prüfen, wie und wo er sich positionieren will und muss. Sicherlich ist es angeraten, offen zu sein für Diskussion und Mitgestaltung.

Abzuwarten ist, wie das zwingend erforderliche "neue Schulgesetz" aussehen wird, das die Ministerin für diesen Sommer avisiert hat, und ob man es schafft, durch sinnvolle Weiterentwicklung des inhaltlichen, organisatorischen und formalen Rechtsrahmens die Intention "Selbstständige Schule" im Gesamtsystem abzusichern.

Schule wird sich grundlegend ändern, aber auch Schulaufsicht und Schulverwaltung müssen sich im Rahmen dieses Prozesses wandeln.

Unabdingbar sind eine ständige interne und externe Evaluation (möglicherweise erwächst hier ein neues Aufgabenfeld für Schulaufsicht - von der direkten Einflussnahme zu einer Evaluationsinstanz).

Schulen dürfen in keinem Fall dem freien Spiel der Kräfte überlassen werden. Unabdingbar ist und bleibt die Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse.

Dabei wird es einerseits vermehrt Konkurrenz zwischen den einzelnen Schulen geben, da jede Schule versuchen wird, ihr Angebot auf dem Bildungsmarkt abnehmerfreundlich zu präsentieren und sich auf Dauer durchzusetzen, andererseits sind Kooperation und Vernetzung gefragt sowohl in Fragen der äußeren Schulangelegenheiten (z. B. Schülerzuweisung, Übergänge, eventuell Ablehnung von Schülern etc.) als auch in inhaltlichen Fragen (z. B. lokale oder regionale Abstimmung der Angebotsstrukturen).

Gerade an dieser Schnittstelle gibt es Anlass zur Sorge. Es ist nämlich zu befürchten, dass sich Ungleichheit und soziale Desintegration verstärken und damit die Selektivität des Bildungssystems weiter erhöht.

Werden Schulen in sozialen Brennpunkten abgehängt, bilden sich in einkommensstarken Einzugsgebieten "Eliteschulen". Folgende Fragen schließen sich an: Wird die Integration Behinderter oder von Migranten schwieriger, weil sie kostenintensiv ist? Entwickelt sich ein Bildungsgefälle von städtischen zu ländlichen Gebieten? Wird die Schule in der Gunst der Eltern ganz oben rangieren, die den höchsten Werbeetat zur Verfügung hat oder die besten Noten und Abschlüsse verspricht?

Fraglich ist auch, ob Lehrerräte von jetzt auf gleich Personalräte ersetzen können, ob die Interessen der Kolleginnen und Kollegen bei dienstlichen Belangen und Problemen ebenso effektiv vertreten werden, zumal im Modellvorhaben den Schulen die Möglichkeit eröffnet wird, Regelungen über die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Verfahrensweisen der Beteiligung der Mitwirkungsgremien zu treffen.

Zwar dementiert das Ministerium im Augenblick jegliche Absicht, mit diesem Projekt eine Schulstrukturdebatte zu verbinden, doch wer will ernsthaft in Zweifel ziehen, dass konsequenterweise nach kurzer Zeit die kleinen Systeme, also viele unserer Grundschulen, auf den Prüfstand kommen werden, ob denn auch bei dieser Größe alle Aufgaben effektiv zu bewältigen sind, oder ob man nicht doch an den Verbund mehrerer kleinerer Einheiten denken muss (in Gymnasien und Gesamtschulen ist häufig die der Schulleitung zur Seite stehende Steuergruppe zahlenmäßig ebenso groß wie manch ein Grundschulkollegium insgesamt). Allen an "Selbstständiger Schule" Beteiligten wird eine Menge abverlangt werden bis hin zum radikalen Umdenken in vielen Bereichen. Auf keinen Fall aber darf sie zur Spielwiese für Profilneurotiker oder Sparpolitiker werden.


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