Modellvorhaben »Selbständige Schule NRW«   Schulentwicklung in der Diskussion     GEW Duisburg
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Artikel und Veröffentlichungen:

1. Modellvorhaben "NRW Schule 21" (dbb 3-4/2001)
2. Modell "Selbständige Schule" – ein Weg in die Zukunft? (dbb 3-4/2001)
3. Modell „Selbständige Schule" (Schule 21) nicht ohne Bereitstellung der notwendigen Ressourcen (vlbs/vlw aktuell, 2001)
4. Selbständige Schule gut für die Berufskollegs? JA - jedoch nicht unter den jetzigen Bedingungen! (vlbs Stadtverband Duisburg, Ende Juni 2001)
5. Das Modellvorhaben “Selbstständige Schule” aus dienstrechtlicher Sicht (Auszug), (dbb 11/2001)


(aus: Der Berufliche Bildungsweg, hrsg. vom Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen e. V., Heft 3-4/2001, S. 17f.)

Modellskizze Selbständige Schule

Modellvorhaben "NRW Schule 21"


1. Ausgangssituation und Auftrag

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Entschließung vom 29. November 2000 "Schule der Zukunftgestalten - Dialog zum Modellvorhaben NRW Schule 21 vorbereiten" die Durchführung eines Modellversuches zur erweiterten Selbständigkeit von Schulen beschlossen. Dieser Auftrag knüpft an eine langjährige bildungspolitische Entwicklung in Nordrhein-Westfalen an.

Mit dieser Entschließung hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Landesregierung aufgefordert, einen Modellversuch vorzubereiten, der anknüpfend an die Erfahrungen der 12. Legislaturperiode eine deutlich größere Selbständigkeit und Eigenverantwortung von Schulen insbesondere in personeller und finanzieller Hinsicht erproben soll.

Dazu erstellte das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung die hier auszugsweise dargestellten Projektskizze.

Die Anlage des Modellvorhabens "NRW Schule 21" stützt sich ausdrücklich auf Erfahrungen aus dem Modellprojekt"Schule & Co." und anderer Projekte der Vergangenheit. Zu nennen sind die Versuche zur Personalmittelbudgetierung, Erfahrungen mit der schulscharfen Ausschreibung von Stellen, mit der Sachmittelbudgetierung im Bereich der Schulträger, mit der Schulprogrammarbeit, mit dem Projektmittelansatz im Bereich der Lehrerfortbildung, den Programmen "Schule von 8 bis 1" und "13 plus" sowie dem Programm Gestaltung des Schullebens und Öffnung von Schule (GÖS).


2. Ziele

Im Mittelpunkt des Projektes stehen die Verbesserung der schulischen Arbeit und ein effizienter Einsatz der dafür notwendigen Ressourcen durch eine weitestgehende Selbständigkeit der Schule bei der Verfügung über Personal- und Sachmittel. Ergänzend sollen deutlich erweiterte Gestaltungsspielräume bei der organisatorischen und inhaltlichen schulischen Arbeit hinzukommen.

Es sollen Erfahrungen gewonnen werden, welche Konsequenzen die erweiterte Selbständigkeit für Schulleitung, Schulorganisation, Mitwirkung (vor allem Personalvertretung), Qualitätssicherung und Steuerung durch Schulträger und Schulaufsichthatund welche neuen Formen der Arbeitsteilung und Zusammenarbeit sinnvoll sind. Darüber hinaus soll versucht werden, die schulische Arbeit durch die Bildung regionaler Bildungslandschaften wirksamer zu unterstützen und das Zusammenwirken von Land und Kommune bei Wahrung der jeweiligen Verantwortlichkeiten in diesem Aufgabenfeld zu optimieren.

Die teilnehmenden Schulen sollen darüber hinaus weitere Ziele bei der Organisation und Gestaltung des Unterrichts sowie des Schulalltages verfolgen können. Diese ergänzenden Projektziele sind mit den beteiligten Schulträgern und Schulen im Rahmen der grundlegenden Kooperationsvereinbarung und in besonderen Zielvereinbarungen festzulegen. Sie umfassen Verabredungen zur Qualitätssicherung und zur Evaluation der schulischen Arbeit, um die Gleichwertigkeitder Lebensverhältnisse im Land und der schulischen Abschlüsse zu gewährleisten.

Um den Schulen die notwendige Unterstützung bei der Bearbeitung neuartiger Fragestellungen geben zu können, brauchen sie die Unterstützung im Rahmen regionaler Netzwerke und durch Schulaufsicht und Schulträger. Das Modellprojekt soll deshalb in einzelnen Modellregionen (Gemeinden, Kreisen oder kreisfreien Städten) durchgeführtwerden, in denen mehrere Schulen und ihre Schulträger zur Teilnahme bereit sind.

Parallel zum Projektverlauf soll für alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen der Gestaltungsfreiraum erweitert werden. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Eigenständigkeit für alle Schulen wird das neue Schulgesetz bilden, mit dem die Regelungsdichte abgebaut und den Schulen ein größeres Maß an Selbstverantwortung und erweiterten Gestaltungsrechten gegeben werden soll. Unabhängig davon soll allen interessierten Berufskollegs, Gymnasien und Gesamtschulen schon möglichst bald ein erweitertes Personalbudget zur Verfügung gestellt werden.

Alle zu erprobenden Maßnahmen richten sich auf die Verbesserung der schulischen Arbeit in Unterricht und Erziehung. Dies ist im Rahmen der für die Teilnahme am Projekt erforderlichen Schulprogramme und Einzelprojektskizzen der Schulen und Schulträger zu verdeutlichen und auch Gegenstand der Evaluation und Berichterstattung.

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Arbeitsfeld 1: Personalbewirtschaftung

Die einzelne Schule verfügt über Stellen, Planstellen sowie über ein schrittweise aufzubauendes Personalmittelbudget.

Die Schulleiterinnen und Schulleiter stellen das Personal der Schule ein und übernehmen Dienstvorgesetztenfunktionen. Sie treffen die beamten-/besoldungs-/tarif- und vergütungsrechtlichen Entscheidungen für das an der Schule beschäftigte Personal. Mit der Entscheidung vor Ort gehen zukünftig ebenfalls ortsbezogene Formen der Mitwirkung der Beschäftigten einher. Diese Formen gewährleisten zeitnahe und zielgerichtete, die Situation der einzelnen Schule im Blick habende Personalentscheidungen und -maßnahmen. Deshalb ist der Lehrerrat bei diesen Entscheidungen zu beteiligen.


Arbeitsfeld 2: Sachmittelbewirtschaftung

Die einzelne Schule verfügt über ein Sachmittelbudget, das sich aus Landes- und Schulträgermitteln speist. Nach Maßgabe der Experimentierklausel sind diese Mittel unter Einhaltung ihrer Zweckbindung gegenseitig deckungsfähig und zwischen den Haushaltsjahren übertragbar.

In das Sachmittelbudget können von Seiten des Landes zum Beispiel Mittel zur Lehrerfortbildung, aus Förderprogrammen (z.B. Ganztagsbetreuung, GÖS, e-nitiative etc.) und dem neueinzurichtenden Innovationsfonds einfließen. Von Seiten des Schulträgers können Mittel zur Gebäudeunterhaltung und -verschönerung, Mittel für Verbrauchsmaterial, Mittel für Schulsozialarbeit, für kommunale Lehrerfortbildung und aus kommunalen Innovationsfonds einfließen. Schließlich sollen auch noch Drittmittel von Fördervereinen aus Sponsoring, Aktivitäten, EU-Fördermittel und sonstige Zuwendungen Dritter in das Sachmittelbudget einfließen können.


Arbeitsfeld 3: Innere Organisation und Mitwirkung in der Schule

Den Schulen wird über den in den Arbeitsfeldern 1 u. 2 beschriebenen Erprobungsbereich des Projektes hinaus die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der Experimentierklausel abweichende gleichwertige Regelungen zu treffen. Diese Regelungen können sich auf die Zusammensetzung und die Aufgaben der Schulmitwirkungsgremien, die Ausgestaltung der Schulleitung und ihre Aufgaben, die Festlegung von Aufgabenbereichen für Lehrkräfte besonderer Funktionen und Verfahrensweisen der Beteiligung der Mitwirkungsgremien beziehen.


Arbeitsfeld 4: Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung

Den Schulen wird des weiteren die Möglichkeit eröffnet, von allgemeinen Vorgaben zur Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung abzuweichen. Um die Vergleichbarkeit und Anerkennung der erteilten Abschlüsse sowie die Rechte der betroffenen Schülerinnen und Schülern und Eltern zu sichern, sind im Einzelfall den beabsichtigten Abweichungen korrespondierende Qualitätssicherungsmaßnahmen mit der Schulaufsichtzu vereinbaren (s. auch Arbeitsfeld 5).

Solche Abweichungen werden ermöglicht bei der Bildung von Lerngruppen, der zeitlichen und örtlichen Organisation des Unterrichts, der Stundentafel, den Methoden und Medien des Unterrichts, der Ausgestaltung der Leistungsbewertung und der Bescheinigung der Leistungen (mit Ausnahme von Abschluss- und Abgangszeugnissen), der Ausgestaltung des Differenzierungsangebotes und bei Regelungen von Schülerlaufbahnen. Hierbei sind jeweils die in den entsprechenden KMK-Vorgaben festgelegten Standards zu beachten. Die Schulen werden hierzu von der Schulaufsicht beraten.


Arbeitsfeld 5: Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung

Im Rahmen des Modellvorhabens erhält die Fähigkeit der Schule zur Evaluation besondere Bedeutung. Alle am Projekt teilnehmenden Schulen nehmen weiterhin an den für alle Schulen verbindlichen Formen der Qualitätssicherung (Schulprogramm, Parallelarbeiten, externe Beteiligung an Prüfungen, Nachkorrektur von Prüfungsarbeiten durch die Schulaufsicht etc.) teil. Daneben stellen sie sich in Abhängigkeit von den von ihnen in Anspruch genommenen weitergehenden Gestaltungsspielräumen insbesondere bei der Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung weiteren im einzelnen mit der Schulaufsicht zu verabredenden Formen der Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung. Je nach Umfang der in Anspruch genommenen Gestaltungsspielräume können auch externe Prüfungen und Leistungstests sowie umfassende Schulinspektionen erforderlich werden.

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(aus: Der Berufliche Bildungsweg, hrsg. vom Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen e. V., Heft 3-4/2001, S. 19)

Modell "Selbständige Schule" – ein Weg in die Zukunft?

Mehr Eigenständigkeit, Kompetenz und Freiheit erhalten die Schulen im Modellprojekt "Selbständige Schule". "Die Zukunft der Schule liegt in ihrer Selbständigkeit. Entscheidungen sollen dort getroffen werden, wo sie sich auswirken", sagte Ministerin Behler. Die Modellschulen werden weitgehend selbst über ihr Personal und über den Einsatz von Sachmitteln entscheiden. Außerdem können sie neue Formen der Mitwirkung und der Unterrichtsorganisation erproben. Der Modellversuch hat eine Laufzeit von sechs Jahren und kann etwa 200 bis 300 Schulen umfassen. Die Teilnahme ist freiwillig, die Ausschreibung erfolgt nach Sommerferien.

"Es ist ein Angebot und eine Einladung an Schulen, die Neues ausprobieren und ihre Freiheit erproben möchten", sagte Behler. Das Modell setze die bildungspolitische Linie fort, die ausgehend von der Denkschrift "Zukunft der Schule – Bildung der Zukunft" von 1995 bereits in mehreren Projekten umgesetzt wurde und schließlich im November 2000 in dem Auftrag des Landtags mündete, ein Modellprojekt ,Schule der Zukunft' zu entwerfen.

Dieses Projekt liegt nun in einer Skizze vor. Es hat fünf Schwerpunkte:

•eigenständige Personalbewirtschaftung:
Die Schulen können Stellen selbst ausschreiben und ihre Lehrkräfte auswählen. Sie verfügen über ein Personalmittelbudget und können selbst entscheiden, ob sie eine freie Lehrerstelle anderweitig besetzen, zum Beispiel mit einem Computerexperten. Sie können selbständig Vertretungen organisieren. Bürokratie und langwierige Beteiligung einer Aufsichtsbehörde fällt weg. Der Schulleiter bekommt mehr Rechte als bisher. Er trifft zum Beispiel Vergütungsentscheidungen, er kann befördern, ernennen und entlassen.

•innere Organisation und Mitwirkung:
Einem gestärkten Schulleiter, der viele Entscheidungen zu treffen hat, müssen entsprechend gestärkte Lehrer-, Eltern- und Schülervertretungen an die Seite gestellt werden. Die Modellschulen können deshalb neue Formen der Mitwirkung erproben.

•Unterrichtorganisation und Unterrichtsgestaltung:
Die Schulen können den Unterricht nach ihren Bedürfnissen organisieren. Er muss nicht im starren 45-Minuten-Rhythmus ablaufen, wenn zum Beispielein Thema sinnvoller in einem mehrwöchigen Projekt erarbeitet werden kann. Denkbar ist, dass dabei einige Fächer im Mittelpunkt stehen, während andere zeitweise zurückstehen. Ebenso individuell kann im Rahmen der personellen Möglichkeiten die Größe von Lerngruppen variieren. Dabei müssen sich die Schulen nicht an vorgegebene Klassengrößen halten. Gewährleistet sein muss dabei allerdings, dass das vorgeschriebene Jahrespensum unterrichtet wird.

•Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung:
Die Modellschulen werden detailliert Rechenschaft über ihre Arbeit und ihre Lernergebnisse ablegen. Je nach Grad der in Anspruch genommenen Freiheit bedeutet dies auch, dass sie sich einer externen Leistungsprüfung stellen müssen. Ministerin Behler wird auf der Grundlage der Projektskizze nun die Diskussion mit Lehrerverbän-den, Schulen und Kommunen über die Ausgestaltung des Modells beginnen. Bewerben können sich voraussichtlich nach den Sommerferien Schulträger mit ihren Schulen oder einem Teil ihrer Schulen. Als ersten wird 54 Schulen im Kreis Herford und der Stadt Leverkusen die Teilnahme angeboten. Sie haben im Projekt "Schule und Co", das 1997 vom Bildungsministerium und der Bertelsmann-Stiftung ins Leben gerufen wurde, bereits erste Erfahrungen mit mehr Selbständigkeit gesammmelt.


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(aus der Reihe vlbs/vlw aktuell):

Belastungen der Lehrkräfte abbauen
Modell „Selbstständige Schule" (Schule 21) nicht ohne Bereitstellung der notwendigen Ressourcen
Personal- und Sachbudgetierung - aber kein Personal und kein Geld ??

Die Landesregierung hat der Öffentlichkeit ein Modell „Schule 21" präsentiert, um den Schulen mehr „Selbstständigkeit" zu ermöglichen.

Die Verbände vlbs und vLw begrüßen Schritte in Richtung größerer Selbstständigkeit der Berufskollegs, denn schon bisher haben sich Berufskollegs durch ein hohes Maß an innovativer und selbstständiger Gestaltungskraft ausgezeichnet. Zu dem konkreten Projekt sind jedoch den Verbänden gegenüber zahlreiche Rückfragen und Bedenken geäußert worden: • Die bisherige Entwicklung in Richtung mehr „Selbstständigkeit" wurde nicht durch die Bereitstellung entsprechender Ressourcen unterstützt. Im Gegenteil wurde die Personal- und Sachausstattung der Berufskollegs, auch angesichts der erhöhten Anforderungen durch neue Berufe ( z.B. IT- und Medienberufe) immer schlechter. Damit besteht die Gefahr, dass sich diese Entwicklung zu mehr Selbstständigkeit nun selbst desavouiert als eine Delegation der Mangelverwaltung auf die Schulen. Dies darf nicht passieren.

• Die Arbeitszeituntersuchung der Jahre 1997/98 hat als bestimmendes Ergebnis gebracht, dass die Arbeitszeit der Lehrkräfte an Berufskollegs deutlich über der des sonstigen öffentlichen Dienstes liegt. Seitdem hat u.a. der Umbau zum Berufskolleg und das Angebot an neuen Berufen nachweislich zu weiterer Arbeitsverdichtung und zur Steigerung des Übersolls geführt. Weitere, kaum kalkulierbare Aufgaben und Arbeitszuwächse , wie sie durch Teilnahme an einem solchen Versuch ins Haus stehen, sind nicht akzeptabel.
Als Ergebnis der Arbeitszeituntersuchung ist deshalb zunächst die Belastung der Lehrkräfte der Berufskollegs der des öffentlichen Dienstes anzugleichen.

• Im Konzept „Schule 21" bildet offenbar die Erweiterung der Schulleitungskompetenzen, wie seit Jahren immer wieder betont, eine maßgebliche Rolle. In diesem Punkt kumulieren nicht nur Projektvorhaben des Landes NRW, sondern auch bundesgesetzliche Entwicklungen, wie die Dienstrechts"reform". Gerade hier ist in besonderem Maße darauf zu achten, dass widersprüchliche Entwicklungen vermieden werden. So wird die verbal geforderte Stärkung des Schulleiters inzwischen unterlaufen durch die in NRW eingeführte „Schulleitung auf Zeit".
In einer Zeit wachsender Ansprüche an Schulleitung wird diese faktisch geschwächt. Bei oft unausweichlichen Interessenkonflikten z. B. bei der Durchsetzung von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen („Schadstoffbelastung von Gebäuden") im Schulträgerbereich, ist der „auf Abruf bestellte" Schulleiter nicht gestärkt, sondern im Gegenteil ungeschützt. Inwieweit die immer wieder beschworene „neue Rolle" der Schulaufsicht und der Bezirksregierungen tatsächlich zu Entlastungen führen kann, ist ebenso noch zu klären wie die Verankerung von entsprechenden Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten.

• Element des Projektes sollte die Verbesserung der Kernleistung der Berufskollegs sein, der schulischen Arbeit in Unterricht, Qualifizierung und Erziehung. Alle Ziele und Aktivitäten in allen anderen Arbeitsfeldern des Projektes sollten auf dieses Ziel hin ausgerichtet sein. Gerade in diesem Punkt bedarf die Projektskizze dringend einer Ergänzung.
Trotz zahlreicher Bedenken ist das Interesse an dem Projekt „Schule 21" offenbar groß - was erneut die Innovationsbereitschaft der Berufskollegs bestätigt. Um so wichtiger ist es deshalb, für angemessene Ressourcen und ein transparentes Teilnahmeverfahren zu sorgen. Denn die Stärkung der Selbstständigkeit der Schulen fängt nicht erst im Projekt selbst, sondern bei der Herstellung von Transparenz und Information im Bewerbungs- und Teilnahmeverfahren an.

Hans-Jürgen Steffens, vlbs-Geschäftsführer
Ernst Bizer, vLw-Geschäftsführer

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Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs - vlbs
Stadtverband Duisburg

Selbstständige Schule gut für die Berufskollegs? JA - jedoch nicht unter den jetzigen Bedingungen!

Das von der Landesregierung vorgestellte Projekt „Selbstständige Schule" stellt im Grundsatz einen guten und begrüßenswerten Ansatz dar. Die Stadt Duisburg als Schulträger möchte sich an diesem Projekt beteiligen. Viele Mitglieder im vlbs haben dazu zahlreiche Fragen und Bedenken.

Auf der Informationsveranstaltung über „Selbstständige Schule" am 21. Juni 2001 in der Mercatorhaile wurden die Fragen leider nur unzureichend oder gar nicht beantwortet. Die Bedenken gegen die Einführung des Modells „Selbstständige Schule" konnten nicht ausgeräumt werden. Im Gegenteil; die Äußerungen von Herrn Dr. MeyerHesemann, Staatssekretär im Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW, lassen das Schlimmste befürchten.

Aus der Sicht des vlbs sind viele Punkte weiterhin klärungsbedürftig, u.a.:

Aussage: Modellversuch nur bei demokratischer Beteiligung

- Wo bleibt die Beteiligung, wenn die Rechte der Lehrerkonferenz und des Personalrats teilweise außer Kraft gesetzt werden?
- Was nützt ein Lehrerrat als Personalrat ohne die Rechte eines Personalrates?
- Wie kann eine Personalratsarbeit vor Ort ordnungsgemäß stattfinden, wenn die Lehrerratsmitglieder nicht entsprechend entlastet werden?
Diese Entlastung darf nicht auf Kosten des Lehrerkollegiums gehen.

Ziel: Die Verbesserung der schulischen Arbeit - mehr Gestaltungsfreiräume. - Wo bleibt die Verbesserung, wenn das Modellvorhaben nur die Schulleitung stärkt und in keinster Weise die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den Berufskollegs fördert?
- Warum muss die Verbesserung der schulischen Arbeit zu Lasten des Lehrerpersonals gehen?
- Können unsere Schulleitungen die neuen Verwaltungsaufgaben überhaupt leisten?

Ziel: Besserer Einsatz von Personal- und Sachressourcen - Wie sollen Personal- und Sachressourcen besser eingesetzt werden?
- Woher sollen diese Personal- und Sachressourcen kommen, denn das Land und die Stadt Duisburg können schon jetzt die Berufskollegs nicht ausreichend versorgen?
- Warum soll nur die Schulleiterin oder der Schulleiter über die Verteilung der Mittel bestimmen?
- Wie sollen die unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen der einzelnen Schulen ausgeglichen werden?


Vor diesem Hintergrund muss die Frage gestellt werden, ob durch die jetzigen Bedingungen des Projektes „Selbstständige Schule" nicht letztlich die politi sche Verantwortung für die bestehenden Schulprobleme nach unten, also auf das einzelne Berufskolleg, verlagert werden soll.

vlbs - Meinung:
Der vlbs-Stadtverband Duisburg unterstützt grundsätzlich die Entwicklung der Berufskollegs hin zur „Selbstständigen Schule". Bedingt durch die vorgegebenen Rahmenbedingungen kann der vlbs-Stadtverband Duisburg zur Zeit die Einführung des Projekts „Selbstständige Schule" nicht unterstützen und fordert eine nachhaltige Verbessung dieser Bedingungen.

gez. Edelgard Hagenow         gez. Manfred Wieck
Stadtverbandsvorsitzende      Bezirksvorsitzender Düsseldorf



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(Auszug aus: Der Berufliche Bildungsweg, hrsg. vom Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen e. V.,
Heft 11/2001, S. 2ff.)

Das Modellvorhaben “Selbstständige Schule” aus dienstrechtlicher Sicht

Es handelt sich um eine Zusammenfassung des Diskussionsstandes im vlbs-Ausschuss Dienstrecht, somit nicht um eine vollständig in den zuständigen Gremien abgestimmte Verbandsposition.

Stellungnahme zur Projektbeschreibung vom August 2001

(...)

1. Schulleitung: Die neue Rolle als Dienstvorgesetzter

(...)
Fest steht, dass auf die Schulleitung und viele weitere Lehrerinnen und Lehrer sowie auf das Verwaltungspersonal der “Selbstständigen Schulen” ein ganzes Bündel von qualitativ neuen, nicht mit originärer Unterrichtstätigkeit verwandten Aufgaben zukommt. Als Beispiele seien hier nur die Arbeitsfelder 1. Personalbewirtschaftung (bisher durch die Bezirksregierung) und 2. Sachmittelbewirtschaftung (bisher durch den Schulträger) genannt. Für beide Aufgaben ist daher eine Verlagerung von qualifiziertem Personal von der Bezirksregierung und dem Schulträger auf die Ebene der Berufskollegs bzw. des “regionalen Bildungsbüros” unabdingbar. Nach dem bisherigen Entwurf des Modellvorhabens “Selbstständige Schule” ist dieses jedoch nicht explizit vorgesehen.

Die Notwendigkeit der Personal- bzw. Stellenverlagerung ergibt sich schon allein aus der Betrachtung des personellen Aufwandes, den unser Ministerium, das MSWF zur Personalbewirtschaftung betreibt. Dort sind für die “Verwaltung” von insgesamt 600 Mitarbeiter/ innen eine Referatsleitung, zwei Referenten im höheren Dienst, drei Sachbearbeiter im gehobenen Dienst und zwei Mitarbeiter im mittleren Dienst zuständig. Diese Relation umgerechnet auf ein Berufskolleg mit 100 Beschäftigten würde einen Aufwand von 1,33 Stellen nur für die Personalbewirtschaftung bedeuten. Für die “Selbstständige Schule” ist aber in dem Modellkonzept zunächst einmal keine konkrete Entlastung vorgesehen. Oder soll die Personalbewirtschaftung ebenfalls aus den durchschnittlich 0,5 Stellen aus dem “Zeitbudget” bedient werden? Wie wird dann zwischen einer Grundschule mit 5 Beschäftigten, einer Realschule mit 25 und einem Berufskolleg mit 100 Beschäftigten differenziert? Allein schon zur Bewältigung der neuen Aufgaben aus dem Arbeitsfeld 1, der Personalbewirtschaftung, ist deshalb eine Verlagerung von Sachbearbeiterstellen von der Bezirksregierung auf die Ebene der Schulen bzw. des “regionalen Bildungsbüros” unabdingbar. Ob das aber für Berufskollegs - im Verbund mit den anderen Schulformen in der “regionalen Bildungslandschaft” - die Stellenbewirtschaftung schneller und effizienter gestaltet als in der bisherigen Zusammenarbeit mit der Bezirkregierung, muss bezweifelt werden.

Die Person des Schulleiters wird durch das Bündel der Maßnahmen in der “Selbstständigen Schule” im Hinblick auf die Dienstvorgesetzten- und Managerfunktion deutlich gestärkt. Abgesehen davon, dass die Position des Schulleiters im Kollegium wesentlich durch seine Persönlichkeit, seine natürliche Autorität sowie seine Fachkenntnisse und weniger durch eine formale Positionierung bestimmt wird, sollte zunächst die Schule bei der Wahrnehmung ihres Bildungsauftrages gestärkt werden, z. B. durch ausreichende personelle Ressourcen und Herabsetzung der Klassenfrequenzen. Wir brauchen zunächst einmal keine formale Stärkung der Schulleitungen, wir brauchen eine Stärkung der Schulen. Ein Manager kann letztlich auch nur Verantwortung für ein Unternehmen übernehmen, welches im Hinblick auf das Unternehmensziel ausreichend ausgestattet ist. Eine Verbesserung durch das Modellprojekt “Selbstständige Schule” ist diesbezüglich zur Zeit nicht erkennbar.


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Aus der Sicht der Kolleginnen und Kollegen werden darüber hinaus bei einer als Dienstvorgesetzte wesentlich gestärkten Schulleitung im Rahmen der “Selbstständigen Schule” einige kritische Fragen virulent:

• Welche Kontrollinstanzen / Kontrollgremien sind für eine derartig ausgestattete Schulleitung als Dienstvorgesetzte vorgesehen?
• Wie stark / unabhängig ist die Mitarbeitervertretung / der Lehrerrat gegenüber der Schulleitung?
• Welche Regelungen bestehen, wenn in Konfliktfällen keine Einigung erzielt werden kann?
• Welche konkreten Möglichkeiten hat die Schulleitung zur Schaffung von Leistungsanreizen?


2. Innere Organisation und Mitwirkung in der “Selbstständigen Schule”: Hierarchisierung statt echtem Co-Management von Schulleitung und Mitwirkungsberechtigten

Schul- und Lehrerkonferenz sollen nach dem Schulentwicklungsgesetz in der “Selbstständigen Schule” die Entscheidungsbefugnis lediglich über einige grundsätzliche Empfehlungen, wie z.B. bei der Lehrerfortbildung und dem individuellen Pflichtstundenmaß erhalten. Die eigentliche Entscheidungszuständigkeit der Mitwirkungsgremien wird aber nicht erweitert. Die Entscheidungskompetenz der Lehrerkonferenz wird sogar eingeschränkt. Schul- und Lehrerkonferenz können nur Grundsätze beschließen. Die letztendliche Entscheidung trifft die Schulleitung, ohne dass das Kollegium hier eine echte Mitwirkung hat.

Darüber hinaus ist die beabsichtigte “Erprobung neuer personalvertretungsrechtlicher Mitwirkungsformen der Beschäftigten” mittels des Lehrerrates in seiner im Schulentwicklungsgesetz konkretisierten Form eine essentielle Einschränkung von Mitbestimmungsrechten.

Damit wird die Schulleitung in dem Konzept “Selbstständige Schule” einseitig mit erweiterter Machtfülle ausgestattet, während ein wirklich wirksames Korrektiv durch qualifizierte Kompetenzen von Mitwirkungsorganen systematisch ausgeschlossen wird. Die Aussage in der Projektbeschreibung zur “Selbstständigen Schule”, dass mit der Verlagerung von Entscheidungen in die Schule auch neue Formen des “Co-Managements” von Schulleitung und Mitwirkungsberechtigten einhergehen sollen, wird durch die konkrete Gesetzesvorlage zum Schulentwicklungsgesetz nicht nur konterkariert, sondern geradezu in das Gegenteil verkehrt. Nicht echtes “Co-Management” durch qualifizierte Mitwirkung und flache Hierarchien sondern eine verstärkte Hierarchisierung des Schulsystems ist die Folge dieser im Rahmen der “Selbstständigen Schule” intendierten Veränderungen. Die Folge wäre ein neues Patriarchat statt des postulierten “Co-Managements” von Schulleitung und Mitwirkungsberechtigten.


3. Erweiterte Kompetenzen für die Schulkonferenz?

Nach Erörterung in der Schulkonferenz soll die Schulleitung über die

• Ausgestaltung der Schulleitung und ihrer Aufgaben,
• Festlegung von Aufgabenbereichen

für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen entscheiden. Hier erhält die Schulkonferenz Rechte, die bis in die Leitungsorganisation der Schule hinein reichen und durch das SchMG nicht legitimiert sind. Insbesondere an Berufskollegs ist dieser Einfluss nicht sachgerecht. An Berufskollegs werden überwiegend Teilzeitberufsschüler/ innen und volljährige Schüler/ innen beschult, die nur relativ kurze Zeiten in den Bildungsgängen des Berufskollegs verweilen. Dadurch kommt es zu einer wesentlich schwächeren Identifikation der Schülerinnen und Schüler aber auch der Eltern mit dieser Schulform, die diese Kompetenzen der Schulkonferenz an Berufskollegs nicht rechtfertigen.

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4. Erweiterte Kompetenzen für die Lehrerkonferenz? Die Lehrerkonferenz soll lediglich über die Grundsätze der Lehrerfortbildung - und dieses sogar nur auf Vorschlag der Schulleitung - entscheiden. Die Entscheidung über die konkrete Teilnahme liegt allein bei der Schulleitung. Analog geregelt ist die Entscheidungskompetenz über das individuelle Pflichtstundenmaß. Auch hier erhält die Lehrerkonferenz lediglich ein Mitwirkungsrecht bei den Grundsätzen für die Entscheidungen. Konkret bewirken diese Regelungen nicht eine qualitativ verbesserte Mitwirkung der Beschäftigten, sondern eine einseitige Stärkung der Schulleitungsposition. Dass diese Einschränkungen der Mitwirkung geeignet sein sollen, die Qualität der schulischen Arbeit und dabei insbesondere des Unterrichts zu verbessern, muss stark bezweifelt werden. Außerdem dürften diese und die weiteren Einschränkungen kaum zu einer besseren Identifikation der Beschäftigten mit der “Selbstständigen Schule” und zu einer weiteren Qualitätsverbesserung durch Mitarbeitermotivation beitragen.


5. Drastische Einschränkungen der Personalvertretungsrechte der Beschäftigten: Die neue Rolle des Lehrerrates

Während der Bundestag im Juni 2001 mit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetztes die Betriebsräte mit deutlich mehr Rechten ausstattet, sieht die “Selbstständige Schule” eine gravierende Einschränkung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Beschäftigten vor.

Da in der “Selbstständigen Schule” die Schulleiterin/ der Schulleiter Aufgaben der/ des Dienstvorgesetzten wahrnimmt, wird die einzelne Schule Dienststelle im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes. Dem entsprechend tritt der Lehrerrat der Schule an die Stelle des Personalrates. Damit sollen zeitnahe und zielgerichtete, der Situation der einzelnen Schule gerecht werdende Personalentscheidungen und -maßnahmen gewährleistet werden. Gleichzeitig soll das LPVG vier entscheidende Einschränkungen erfahren. Es unterliegen grundsätzlich nicht mehr der Mitbestimmung:

1. Abordnungen bis zu einem Jahr,
2. Befristete Einstellungen bis zu einem Jahr, 3. Stellenausschreibungen,
4. Übertragung der Tätigkeiten oder die Ernennung von Schulleiterinnen/ Schulleitern.

Zu 1.: Schon nach dem z. Z. geltenden LPVG unterliegen Abordnungen nur einer sehr eingeschränkten Mitbestimmung: a) wenn sie über drei Monate hinausgehen oder b) bei Schulkooperationen gem. § 5 SchVG, wenn sie über ein Jahr hinausgehen und die Lehrperson an der anderen Schule mit weniger als der halben Pflichtstundenzahl tätig ist. Das Mitbestimmungsverfahren kann demnach die Unterrichtsversorgung nicht blockieren. Eine sachgerechte Lösung ist innerhalb von drei Monaten immer zu erzielen. In anderen Fällen handelt es sich um berechtigte Schutzinteressen der Beschäftigten. Das Modellvorhaben “Selbstständige Schule” ist nur dann glaubwürdig, wenn nicht nur die Position der Schulleitung einseitig gestärkt wird.

Zu 2.: Befristete Einstellungen münden sehr häufig in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis. Im Zusammenhang mit den zur Rolle derSchulleitung gemachten Ausführungen hinsichtlich des Lehrermangels besteht die konkrete Gefahr, dass einer personellen “Zweiklassengesellschaft” und einer Entprofessionalisierung von Schule durch die Einstellung von “Nicht-Lehrern/innen” zu Unterrichtszwecken der Weg bereitet wird. Durch eine weitere Ausweitung des Programms “Geld aus Stellen”, das eine Einstellung bis zu einem Jahr ohne qualifizierte Mitbestimmung ermöglicht, wird dieser Entwicklung weiter Vorschub geleistet.


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Zu 3.: Stellenausschreibungen sind wesentliche Instrumente der Personalentwicklung von Schulen. Verzögerungen bei Einstellungsverfahren entstehen nicht durch das Mitwirkungsverfahren bei Stellenausschreibungen. Verzögerungen entstehen vielmehr durch die Art der Stellenbewirtschaftung und verzögerte Stellenzuweisung an die Schulen durch die Bezirksregierungen und das Land NRW.

Durch die gravierenden Einschränkungen der Mitbestimmung bei Abordnungen, Stellenausschreibungen und Einstellungen wird die Lehrerschaft zu Beschäftigten minderen Rechts degradiert. Der Lehrerrat als neuer Personalrat und damit als Mitbestimmungs- und Mitwirkungsorgan der Beschäftigten wird von wesentlichen Elementen der Personal- und Organisationsentwicklung ausgeschlossen. Von echter Mitwirkung oder gar “Co-Management“, wie es in der Projektbeschreibung zur “Selbstständigen Schule” immer wieder vorgegeben wird, kann somit keine Rede sein.

Zu 4.: Die Mitbestimmung bei der Übertragung der Tätigkeiten oder die Ernennung von Schulleiterinnen/Schulleitern soll u.a. zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit und wegen der herausgehobenen Funktion der dienstvorgesetzten Schulleitung völlig entfallen. Auf der Ebene des Lehrerrates der betroffenen Schule ist dieses Argument eventuell noch nachvollziehbar. Für die Stufenvertretungen auf Bezirks- und Landesebene jedoch nicht. Auch Schulleiterinnen und Schulleiter sind Landesbedienstete, die in konkurrierenden Verfahren einen legitimen Anspruch auf den Schutz durch das Personalvertretungsrecht haben. Bewerbern und Bewerberinnen um das Amt einer Schulleitung werden damit wesentliche Beschäftigten-Schutzrechte vorenthalten. Sie werden damit zu Beschäftigten minderen Rechts gemacht. Im Übrigen kann in diesem Zusammenhang auf die positiven Erfahrungen aus dem Bereich der Montanmitbestimmung verwiesen werden, wo Arbeitnehmervertreter bei der Bestellung des Aufsichtsratsvorsitzenden mitbestimmen.

Um seine neuen Aufgaben auch sachgerecht und verantwortlich ausfüllen zu können kann der neue Lehrerrat / Personalrat diese Aufgaben nicht ohne eine spezielle Schulung und angemessene Freistellung von Unterrichtsaufgaben leisten. Dieses ist nach dem bisherigen Konzept nicht vorgesehen und wohl auch nicht beabsichtigt, obwohl die im Juni zeitgleich beschlossene Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes eine vollständige Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes für Betriebe ab 200 Beschäftigten vorsieht (vorher erst ab 300 Beschäftigten). Dass eine adäquate Entlastung des Lehrerrates / Personalrates für die ihm übertragenen Aufgaben nicht vorgesehen ist, kann in diesem Zusammenhang kein “Versehen“ sein. Analog zum Betriebsverfassungsgesetz müsste die Freistellung für den Lehrerrat im Umfang von 12,25 Stunden pro 100 Planstellen an einem Berufskolleg erfolgen. Das Anrechnungsstundenkontingent (der Ermäßigungstopf) ist für diese Aufgaben nicht vorgesehen und reicht für diese Erweiterung der Aufgaben des Lehrerrates auch nicht aus. Oder soll der Lehrerrat für seinen zusätzlichen Aufwand im Rahmen der “Selbstständigen Schule” ebenfalls aus den durchschnittlich 0,5 Stellenanteilen aus dem “Zeitbudget” entlastet werden?

Unter diesen Rahmenbedingungen ist eine echte Mitwirkung und Mitbestimmung des neuen Lehrerrates / Personalrates nicht möglich und offensichtlich in der “Selbstständigen Schule” auch nicht gewünscht. Hierdurch verstärkt sich nochmals der Eindruck, dass zwar von Mitwirkung und Co-Management gesprochen wird, in Wahrheit jedoch das Gegenteil intendiert ist.


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6. Sachmittelbewirtschaftung

Die einzelnen Schulen sollen ein Sachmittelbudget erhalten, dass sich aus Landes- und Schulträgermitteln speist. Dazu werden die Schulen nach einer Änderung in § 91 der Gemeindeordnung ermächtigt, Kassengeschäfte für einen funktional begrenzten Aufgabenbereich zu führen, und als Zahlstelle und Girokasse gemäß § 3 der Gemeindekassenverordnung eingerichtet.

Ohne dass die einzelne Schule mit geschultem und qualifiziertem Verwaltungspersonal für diese spezifische und erweiterte Aufgabe als “Gemeindekasse” und “Zahlstelle” ausgestattet wird, sind diese Aufgaben nicht zu leisten. An dieser Stelle kann es sich nur um eine Personalverlagerung vom Schulträger in die Schule vor Ort und in das “regionale Bildungsbüro“ handeln. Ob hier Synergieeffekte durch die Verlagerung personeller Ressourcen zu erzielen sind, muss bezweifelt werden. Oder sollen Lehrerinnen und Lehrer anstatt für Unterrichtstätigkeiten für diese neuen Verwaltungsaufgaben eingesetzt und qualifiziert werden? Dann muss das Land NRW aber auch sagen, welche Stellenanteile, die dann nicht mehr der originären Aufgabe Unterricht zukommen, dafür zur Verfügung stehen. Oder soll die Schulleitung die “Lehrkräfte mit besonderen Funktionen” - hier für die Budgetverwaltung - für ihren zusätzlichen Aufwand im Rahmen der “Selbstständigen Schule” ebenfalls aus den durchschnittlich 0,5 Stellenanteilen aus dem “Zeitbudget” entlasten?

Viele Berufskollegs und ihre Schulträger haben die Sachmittelhaushalte bereits weitgehend budgetiert und Fördervereine sowie Sponsoring-Aktivitäten in dieses Aufgabenspektrum mit einbezogen. Das ist also nichts Neues. Neu wäre eine schul- und schulformübergreifende Sachmittelbewirtschaftung in den Landkreisen. Ob aber Berufskollegs aufgrund ihres sehr spezifischen Bildungsauftrages und die Kreise als deren Schulträger überhaupt budgetbezogene Synergieeffekte durch die Kooperation mit Schulen anderer Schulformen erwarten können, ist zu bezweifeln. Eine vernünftige Relation zwischen Aufwand und Ertrag ist nicht wahrscheinlich.Wenn aber über den bisherigen Umfang des Sachmittelbudgets des Schulträgers hinaus auch das Personalmittelbudget und die Mittel für die Gebäudeerhaltung und -erweiterung der Schulleitung übertragen werden, so hat das sehr weitgehende arbeitsvertragliche und vertragsrechtliche Konsequenzen. Diese Dimensionen müssen zunächst noch in Zusammenarbeit mit den Schulträgern geklärt werden. Es gibt sogar Schulträger, die daran denken, zur Bekämpfung der Korruption zentrale Vergabestellen einzurichten. Das ist nicht kompatibel mit der derzeitigen Konzeption der “Selbstständigen Schule”.


7. Fazit

Die eigenverantwortliche Steuerung der Schulen verstärken! Die Qualität der schulischen Arbeit und des Unterrichts verbessern! Diese Intentionen des Modellvorhabens “Selbstständige Schule” können nicht massiv genug unterstützt werden. In der Projektbeschreibung zum Modellvorhaben “Selbstständige Schule” stecken jedoch viele Begrifflichkeiten, die zur Zeit nochnicht oder nicht ausreichend konkretisiert sind. Den Verantwortlichen in der Politik und in den Ministerien sind aber die konkret zu erwartenden Dienst- und Schulrechtsreformen bekannt. Weitere Reformvorhaben sind bereits diskutiert und schlummern in den Schubladen.

Auffällig ist auch die Tatsache, dass dieses Projekt von den Regierungsfraktionen mit verdächtiger Eile und unter Umgehung der Verbändebeteiligung in das Parlament eingebracht wurde. Dieses, obwohl das ähnlich ausgerichtete Projekt “Schule & Co” bisher weder beendet noch evaluiert wurde. Vor diesem Hintergrund und mit den in der Projektbeschreibung und im Gesetzentwurf des Schulentwicklungsgesetzes konkret vorgeschlagenen drastischen Einschränkungen echter Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Beschäftigten ist eine Teilnahme an dem Modellvorhaben für Berufskollegs aus der Sicht des Ausschusses Dienstrecht zur Zeit nicht zu empfehlen.

Wilhelm Schröder
und der Ausschuss Dienstrecht


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