Die mit dem Modellvorhaben geplanten Maßnahmen scheinen sich mit den derzeit vorhandenen gesetzlichen Regelungen nicht realisieren zu lassen. In Vorbereitung befindliche Gesetzesänderungen bewirken in erster Linie eine Schwächung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Lehrerschaft (vgl. hierzu den Entwurf des Schulentwicklungsgesetzes). Die Selbständigkeit der "Selbständigen Schule" läuft somit auf Machtzuwachs von Schulleitern und eine Schwächung des Mitwirkungsorgans der Lehrerkonferenz hinaus. In erster Linie betrifft dies das Schulmitwirkungsgesetz und die Mitbestimmungsrechte im Landespersonalvertretungsgesetz, aber auch im Schulfinanzgesetz werden die erforderlichen Schritte eingeleitet, mit denen die bisherigen Arbeitszeitregelungen geändert werden.
Der Entwurf des Schulentwicklungsgesetzes vom 7. 5. 2001 und die am 27. 11. 2001 verabschiedete Fassung des Gesetzes sowie der Entwurf der zugehörigen Rechtsverordnung dürften für alle, die sich vielleicht verwundert die Augen reiben ob des geradezu atemberaubenden Tempos, mit dem hier das Schulsystem umgestaltet werden soll, eine aufschlußreiche Lektüre bieten. Die Umsetzung dieser geplanten Regelungen bedeutet in jedem Falle eine grundlegende Veränderung der heutigen Arbeitsplatzsituation für Lehrerinnen und Lehrer.
I. Entwurf Schulentwicklungsgesetz
vom 7. 5. 2001; (Quelle: http://www.nrwl.de/archiv/dokument/01/drs13-1173.htm)
1. Artikelauszug aus
2. Artikelauszug aus
3.
4.
5.
1. Schulentwicklungsgesetz:
Auszug aus dem Artikel "Projekt „NRW Schule 21" (nds 6/01):
Angriff auf die Mitbestimmung
Der Lehrerrat wird zum Personalrat - diese Aussage der Projektskizze wurde nun konkretisiert. Hielten sich die Vertreter des Ministeriums bei der Präsentation in Düsseldorf in dieser Frage noch merklich bedeckt, so liegt seit Ende April ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion für ein Schulentwicklungsgesetz auf dem Tisch. Es enthält eine Öffnungsklausel, die nicht
nur für die Versuchsschulen, sondern überwiegend für alle Schulen des Landes gelten soll (siehe Zusammenfassung im Kasten oben).
Mit diesem Gesetzentwurf, der hinter dem Rücken aller Beteiligten von der SPD entwickelt wurde, steht nicht nur die Veränderung der Struktur der Mitbestimmung, sondern die Zerschlagung der Mitbestimmung auf der Tagesordnung.
Denn Lehrerräte in der Funktion von Personalräten haben lediglich Alibifunktion, wenn sie ihre Qualifizierung und ihre Personalratsarbeit zusätzlich zu ihren dienstlichen Aufgaben zu erledigen haben und keine Entlastung von ihrer Unterrichtsstundenverpflichtung erfahren.
Tatsache ist, dass qualifizierte Mitbestimmung durch Schulpersonalräte ein Mehrfaches von dem kosten würde, was bisher für Lehrerpersonalräte in den gegebenen Strukturen anfällt.
Rechte der Lehrerkonferenz zusammengestrichen
Wenn im Gegenzug die Rechte der Lehrerkonferenz zusammengestrichen werden und Schulleitungen im Rahmen der Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle auch zuständig sein sollen für „die Entscheidungen über das individuelle Pflichtstundenmaß der Lehrerinnen und Lehrer" innerhalb eines dann veränderten § 5 zum Schulfinanzgesetz, so kann einem Angst und Bange werden.
Während in Berlin über die Ausweitung der Mitbestimmung im Rahmen einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes verhandelt wird, legt die nordrhein-westfälische SPD-Fraktion mit diesem Gesetzentwurf die Axt an die demokratische Verfasstheit des nordrhein-westfälischen Schulsystems.
(Zum Seitenanfang)
(aus nds 6/01):
Dringlichkeitsantrag der NRW-Delegation der GEW auf dem Bundesgewerkschaftstag der GEW
Auf dem Bundesgewerkschaftstag der GEW vom 5. bis 9. Mai 2001 in Lübeck wurde auf Initiative der NRW-Delegation folgender Dringlichkeitsantrag beschlossen:
„Im Rahmen einer Öffnungsklausel sind in einem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im nordrheinwestfälischen Landtag für ein „Schulentwicklungsgesetz" Veränderungen in mehreren Schulgesetzen geplant, die zu empfindlichen Einschränkungen der Mitbestimmungsrechte führen.
Folgende Änderungen im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) sind vorgesehen:
• Die Mitbestimmung soll bei Abordnungen und befristeten Einstellungen bis zur Dauer eines Schuljahres entfallen.
• Die Mitbestimmung bei der Einstellung, Beförderung, Eingruppierung oder Höhergruppierung in den Fällen der Übertragung der Tätigkeit als Schulleiterin bzw. Schulleiter soll entfallen.
• Die Mitwirkung bei der Stellenausschreibung bei Einstellungen soll entfallen.
• Während Schulleitungen - beginnend mit dem Schulversuch „NRW Schule 21" - zu Dienstvorgesetzten werden, soll der Lehrerrat die Aufgaben des Personrats übernehmen, allerdings mit erheblich reduzierten Mitbestimmungsrechten - ohne Freistellung, ohne Fortbildung und ohne den erforderlichen Geschäftsbedarf.
Der Gewerkschaftstag der GEW stellt fest:
Der Entwurf für das nordrhein-westfälische „Schulentwicklungsgesetz" ist ein weiteres Beispiel für den Abbau von qualifizierter Mitbestimmung im Schulbereich. Er ist das Einfallstor für den Abbau grundlegender Schutzrechte auch in anderen Bundesländern.
Eine Interessenvertretung ist ohne qualifizierte Mitbestimmung in den Bereichen des Dienst- und Arbeitsrechts, ist ohne Entlastung von der Berufsabeit und die dafür erforderliche Qualifizierung nicht möglich.
Wer einen solchen Angriff auf die Mitbestimmung vornimmt, stellt die demokratische Verfasstheit des Schulsystems in Frage. Die Landtagsfraktionen der Grünen und der SPD in NRW werden aufgefordert, den Gesetzentwurf umgehend zurück zu ziehen.
Darüber hinaus stellt der Gewerkschaftstag fest, dass auch in anderen Bundesländern (z. B. in Berlin und Sachsen) die Mitbestimmungsrechte und die Personalvertretung massiv angegriffen werden. Der Gewerkschaftstag wendet sich entschieden gegen diese Tendenzen und fordert den DGB auf Landwund Bundesebene auf, die Verteidigung und den Ausbau der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zum Bestandteil der Kampagne ,Mitbestimmung gewinnt` zu machen.
(Zum Seitenanfang)
Aus dem nds-Artikel Jetzt reicht`s! (nds 7/8-2001):
Angriff auf die Mitbestimmung stoppen - Mitbestimmung stärken!
Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf für ein Schulentwicklungsgesetz in den Landtag eingebracht. Demnach soll die Mitbestimmung bei Abordnungen und befristeten Einstellungen bis zu einem Jahr sowie in den Fällen der Übertragung der Tätigkeit als Schulleiterin bzw. als Schulleiter bei Einstellung, Beförderung, Ein- oder Höhergruppierung entfallen, die Mitwirkung bei der Stellenausschreibung ebenso.
Während Schulleitungen - beginnend mit dem Schulversuch „NRW - Schule 21" - zu Dienstvorgesetzten werden, soll der Lehrerrat die Aufgaben des Personalrats übernehmen, allerdings mit erheblich reduzierten Mitbestimmungsrechten ohne Freistellung, ohne Fortbildung und ohne den erforderlichen Geschäftsbedarf.
Gleichzeitig wird die Zuständigkeit der Lehrerkonferenz für die Verteilung von Anrechnungsstunden gestrichen und der Schulleitung übertragen. Die Lehrerkonferenz soll stattdessen zukünftig nur noch über Grundsätze zur Festsetzung der individuellen Pflichtstundenzahl der Lehrer/ innen auf Vorschlag des Schulleiters/der Schulleiterin entscheiden können. Die Zuständigkeit, über Angelegenheiten der Lehrerfortbildung zu beschließen, entfällt zu Gunsten der Zuständigkeit, über Grundsätze der Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin/des Schulleiters zu befinden.
Die Landesregierung stellt die demokratische Verfasstheit des nordrheinwestfälischen Schulsystems in Frage. Dies fordert den entschiedenen Widerstand der GEW heraus.
(Zum Seitenanfang)
GEW-Personalräte-Konferenz am 11. Juni in Duisburg
„Hände weg vom Landespersonalvertretungsgesetz"
Protest gegen den Abbau der Mitbestimmungsrechte im Entwurf des Schulentwicklungsgesetzes
„Hände weg vom Personalvertretungsgesetz!", das forderten an die 500 GEW-Mitglieder aus allen Lehrerpersonalräten unseres Bundeslandes auf einer Sitzung am 11. Juni in der Rheinhausen-Halle in Duisburg. Einstimmig verurteilten sie den von der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen geplanten Abbau von Mitbestimmungsrechten im Entwurf des Schulentwicklungsgesetzes.
Walter Haas, DGB-Vorsitzender des Landesbezirkes NRW, machte in seinem Referat deutlich, dass die Gewerkschaften die im Anschluss an die Denkschrift der Bildungskommission „Zukunft der Bildung Schule der Zukunft" vorgesehene „Stärkung der Schule mit mehr Eigenverantwortung" im Prinzip begrüßen, dass sie sich aber auf gar keinen Fall mit den in diesem Zusammenhang vorgesehenen Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes abfinden werden.
„Mitbestimmung gewinnt - Zukunft braucht alle Köpfe" - so lautete das diesjährige Motto zum 1. Mai, und Ministerpräsident Wolfgang Clement hatte sich bei einem Arbeitnehmerempfang ausdrücklich dazu bekannt: „Mitbestimmung hat in Deutschland Tradition, und nirgendwo eine bessere als in Nordrhein-Westfalen." DGB und GEW werden die Taten der Landesregierung an diesen Worten messen!
Während SPD und Bündnis 90/Die Grünen noch in ihrem Antrag im Landtag vom 21.11.2000 versprechen, die „Mitbestimmungsmöglichkeiten von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Lehrkräften zu verbessern", bestehe jetzt die Gefahr, dass das Konzept „Selbstständige Schule" auf ein Konzept „Selbstständige Schulleitung" reduziert werde.
Vor dem Referat von Walter Haas hatten die anderen Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes mit Uwe Meyeringh von ver.di und Ulrich Krüger von der Gewerkschaft der Polizei ihre solidarischen Grüße an die Versammlung gerichtet und ihre Unterstützung beim Kampf gegen jeden Abbau von Mitbestimmung erklärt. Auch Thorsten Drautzburg von der Landesschülerlnnenvertretung sprach sich für einen Ausbau der Mitbestimmung an Schulen aus.
Der Landesvorsitzende Jürgen Schmitter gab einen Überblick über die Entwicklung des Gesetzentwurfes, über die Tricks, mit denen gearbeitet wurde. So ließ die Ministerin den Entwurf durch die Fraktionen einbringen, wodurch eine Anhörung entfiel. Das unselige "Kopplungsgeschäft" (mehr Rechte für die Einzelschule - Abbau der qualifizierten Mitbestimmung) war im Übrigen zunächst nicht vorgesehen. Es gibt auch überhaupt keinen Grund, im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz das LPVG zu ändern!
Matthias Seifert, Leiter des Referates Personalvertretungsrecht, machte in seinem Problemaufriss deutlich, dass der Gesetzentwurf letztendlich das Vorhaben "Selbstständige Schule" konterkariere: "Selbstständige Schule kann nur als demokratische Schule funktionieren - neue Fürstentümer passen nicht in unseren demokratischen Rechtsstaat." Die Personalrätekonferenz verabschiedete die federführend von der stellvertretenden Landesvorsitzenden Renate Boese formulierte Resolution. Hinzugefügt wurde lediglich die schon auf dem Gewerkschaftstag beschlossene Forderung, SchulleiterInnen nicht die Funktion des/der Dienstvorgesetzten zu übertragen.
(Zum Seitenanfang)
Personalrat Gesamtschule kritisiert „Schulentwicklungsgesetz"
Die Mitbestimmung darf nicht eingeschränkt werden!
Die Vorsitzenden der Personalräte für Pädagoginnen und Pädagen an den Gesamtschulen in NRW haben zum Entwurf des "Schulentwicklungsgesetzes" vom 7. Mai 2001 (vgl. nds 6/01, S. 6 f.) gegenüber den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine detaillierte Stellungnahme abgegeben und deutliche Kritik an den Einschränkungen der Mitbestimmungsrechte geübt.
In der Stellungnahme vom 23. Mai 2001 heißt es u.a.: „Am 17. Mai d.J. haben Sie den Entwurf eines Schulentwicklungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Mit diesem Gesetz wollen Sie den Rahmen für das Projekt `Selbstständige Schulen Schule 21 ' schaffen. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz aber auch generelle Änderungen des Schulmitwirkungesgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes. die die Mitwirkungsrechte der Lehrerinnen und Lehrer und die Mitbestimmung im größten Personalbereich des Landes erheblich einschränken.
(...) Vergrößerte Handlungsspielräume für Schulleiter auf Kosten von demokratischer Mitwirkung in den Schulen und eingeschränkter Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen sind Schritte in die falsche Richtung. (...) Auf Bundesebene bringen ihre Parteien die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes voran. In diesem Zusammenhang lobte Bundeskanzler Schröder: „Das deutsche Syxtem der Mitbestimmung ist unbestreitbar ein Erfolgsmodell."(...) Wir bitten Sie, diesem System [der Mitbestimmung] nicht zuwider zu handeln, indem Sie isoliert über eine Veränderung des § 94 LPVG der Berufsgruppe der Lehrerinnen und Lehrer wesentliche Mitbestimmungsrecht entziehen und sie als Personal zweiter Klasse im öffentlichen Dienst behandeln. Bedenken Sie, wenn Sie über die Öffnungsklausel in Art. 1 (2) beraten, dass eine Übertragung wesentlicher gesetzlicher Kontroll- und Mitbestimmungsfunktionen auf den Lehrerrat dieses Gremium überfordert, wenn Sie seine umfassende Qualifizierung und Freistellung nicht regeln. Bedenken Sie, dass dem Gedanken, demokratische Rechte auszubauen, nicht Rechnung getragen wird, wenn der Lehrerkonferenz wesentliche Entscheidungsrechte genommen werden (Art. 2 [2])."
Eine gute Schule sei ohne motivierte Lehrerinnen und Lehrer nicht zu machen, heißt es in dem Protestschreiben weiter. Dass der Gesetzentwurf die Mitbestimmungsrechte der Personalräte in Sachen Einstellung und Versetzung beschneide und die Handlungsspielräume für die Schulleitung auf Kosten der demokratischen Mitwirkung in der Schule vergrößere, wiege besonders schwer. Bislang hätten die Personalräte für die Einhaltung sozialer und pädagogischer Standards sorgen und bei Fehlern und Unzulänglichkeiten der Dienststellen durch konstruktive Vorschläge Verbesserungen erreichen können. Das sei dann in Zukunft nicht mehr möglich. Abschließend stellt Dorothea Schäfer, Vorsitzende des Hauptpersonalrates Gesamtschule, fest, dass die Begründung „im Kern vordemokratisches Denken" aufweise, „das allein unter vorgeblichen Effizienzgesichtspunkten Mitbestimmungsrechte beschneiden will".
(Zum Seitenanfang)
1. VBE-Position zum Schulentwicklungsgesetz:
Schulentwicklungsgesetz: Gravierende Eingriffe in die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Lehrerschaft
Quelle: VBE-Dokument
Beabsichtigte Eingriffe in die Mitbestimmung durch SPD und Bündnis90/Die Grünen müssen zurückgenommen werden!
Mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung von Schulen (Schulentwicklungsgesetz), am 17.05.2001 von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Landtag eingebracht, sollen Mitbestimmung und Mitwirkung der Lehrkräfte massiv beschnitten werden. Dies läuft gleichzeitig entgegengesetzt zum politischen Willen durch das Betriebsverfassungsgesetz die Beteiligtenrechte zu stärken.
Das Schulentwicklungsgesetz schränkt ein:
- die Zuständigkeit der Lehrerkonferenz für die Verteilung von Anrechnungsstunden zum Ausgleich besonderer schulischer Belastung.
- die Zuständigkeit der Lehrerkonferenz über Fortbildung zu beschließen.
Es fällt weg:
- die Mitbestimmung bei der Abordnung von Lehrkräften, wenn sie nicht länger als ein Schuljahr andauert.
- die Mitbestimmung bei befristeten Einstellungen, wenn die Beschäftigungsdauer ein Jahr nicht übersteigt.
- die Mitbestimmung bei der Ernennung zur Schulleiterin
oder zum Schulleiter.
- die Mitwirkung bei der Stellenausschreibung bei Neueinstellungen.
Der Wegfall der Mitbestimmung und Mitwirkung in gravierenden Bereichen hat restriktive, untransparente und kaum nachvollziehbare Maßnahmen für die Beschäftigten zur Folge, die sich demotivierend und leistungshemmend auswirken werden.
Der VBE wird alle Möglichkeiten nutzen, um die vorgesehenen Eingriffe in Mitbestimmung und Mitwirkung zu Fall zu bringen.
(Zum Seitenanfang)