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Quelle: GEW Hessen

Studiengebühren - Studienkonten

Die Diskussion um Studiengebühren geht in die nächste Runde. Während die einen immer noch ein Langzeitstudiengebührenmodell wie in Baden-Württemberg fordern, wird das alte Bildungskontenmodell des rheinland-pfälzischen Wissenschaftsminister Jürgen E. Zöllner wieder ausgegraben. Heute ist es wieder neu und findet nicht nur Zuspruch in den alt bekannten Kreisen der Befürworter von Gebühren. Vielmehr scheinen Studienkonten auch bei den Grünen und in kleinen Teilen der Gewerkschaften Akzeptanz zu finden. Mit der Vorstellung des „neuen„ Studienkontenmodells wolle man Studiengebühren verhindern und „Spielräume für eine individuelle Lebensplanung aller Studierenden - unabhängig von ihrer sozialen Herkunft„ sichern, so NRW-Wissenschaftsministerin Gabi Behler (SPD). Sie wolle mit diesem Konzept Bewegung in die verhärtete Debatte über die Einführung von Studiengebühren bringen und halte den Vorschlag für das „intelligentere Modell„. Im Gegensatz zu dem, was Behler und Zöllner wiederholt behaupten, sind Studienkonten jedoch weder neu noch intelligent, flexibel oder sozial. Studienkonten sind auch Studiengebühren und daher abzulehnen!


Rot-grünes Wahlversprechen

Der wesentliche Unterschied zu anderen Gebührenkonzepten ist der Grad der Desinformation, der an den Tag gelegt wird, um den Bruch des zentralen rot-grünen bildungspolitischen Wahlversprechens zu verschleiern und die Studierenden angesichts der bevorstehenden Wahlen zu täuschen. Im rot-grünen Koalitionsvertrag von 1998 heißt es: „Wir werden das Hochschulrahmengesetz im Einvernehmen mit dem Bundesrat weiterentwickeln und dabei die Erhebung von Studiengebühren ausschließen sowie die verfasste Studierendenschaft absichern."

Das Behler-Zöllner-Modell bringt teilweise selbst gegenüber anderen Gebührenmodellen Verschlechterungen, zum Beispiel dem Meininger „Kompromiss„: Jedem Studierenden wird ein Studienkonto „angeboten„, von dem so viele Semesterwochenstunden abgerufen werden können, wie gemäß Studienordnung für den jeweiligen Studiengang notwendig sind. Hinzu kommt ein Aufschlag von 20 Prozent. Damit wird ein kleineres gebührenfreies Studienvolumen zugestanden als bei der derzeitigen Regelung in Baden-Württemberg und dem Meininger Modell, die noch ein Überschreiten der Regelstudienzeit um ein Drittel erlaubten. Die individuelle Abrechnung von Studienguthaben macht eine verstärkte Kontrolle individuellen Studierverhaltens notwendig. Die von Studierenden befürchtete verstärkte Überwachung, zum Beispiel durch Chipkarten wurde von Zöllner bereits in einem Interview angekündigt.


Autoritäre Normierung

Das Studienkontenmodell gibt vor, es gehe um mehr Freiheit bei Studien- und Lebensplanung: Die Abbuchungen des „Guthabens„ können auf die zweifache Regelstudienzeit verteilt werden. Das Modell verlagert jedoch die Schwelle für eine autoritäre Normierung der Studienbiographien massiv vor. Behler fasste dies treffend zusammen: „Während Studiengebühren für Langzeitstudierende nur Zeitdruck erzeugen, schaffen wir Anreize für ein zügiges Studium.„ Sanktioniert wird nicht erst die Überschreitung eines bestimmten Volumens. Der Druck für ein möglichst kurzes Studium wird vielmehr in die Regelstudienzeit vorverlagert: Wer sein Studium innerhalb der Regelstudienzeit plus zwei Semester beendet, soll den Rest seines individuellen Studienkontos gutgeschrieben bekommen. Wer schneller als in der Regelstudienzeit fertig wird, erhält einen zusätzlichen Bonus. Nur wer die Studiendauer unterschreitet, kann ein Guthaben erwerben, das er dann auf in einem schon marktförmig umstrukturierten Bildungssektor verbrauchen kann.

Was Behler und Zöllner als „Verbesserung„ verkaufen, ist real eine massive Verschlechterung, denn ihre Modell tritt an die Stelle einer generellen Gebührenfreiheit im Erststudium. Darüber hinaus kann die proklamierte Erweiterung der Gestaltungsfreiheit für Studierende im besten Falle formal bleiben, denn das Studienkontenmodell privatisiert ebenso wie alle Gebührenmodelle strukturelle Missstände und schränkt die wirklichen Handlungsoptionen der Studierenden ein, weil sowohl die sozialen Ursachen für differierende Studiendauern ungelöst bleiben als auch eine selbstbestimmte Studiengestaltung unmöglich gemacht wird.


Abbruch statt Abschluss

Neben dem Studienkontenmodell hat in den letzten Wochen ein internes Papier der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für „Bewegung„ in der Debatte um Studiengebühren gesorgt. Die HRK, das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) und die Bertelsmann Stiftung fordern neuerdings „Studiengebühren als Option für eine autonome Hochschule„. In dem gleichnamigen Papier, das die HRK auf einer Sitzung am 6.11.2001 diskutierte, schlägt die HRK vor, die Entscheidung über die Einführung von Studiengebühren sowie die Höhe und die Frage der Sozialverträglichkeit in die Hände der Hochschulen zu legen: „Die Hochschulen entscheiden darüber, ob und für welche Studienangebote sie Studiengebühren erheben (und ...) gestalten die Regelungen des Gebührensystems selbst.„ Der Staat bekommt in einem solchen Konzept lediglich eine Servicefunktion zugeschrieben. Die Studierenden werden zu Kunden „degradiert„ und die Universität wird zum Dienstleistungsunternehmen, das mit der Ware Bildung handelt. Studiengebühren einzuführen und dadurch Bildung zu einem käuflichen Gut abzuqualifizieren ist eine Bildungspolitik in die falsche Richtung. Sie fördert Studienabbrüche statt Abschlüsse. Die Universitäten werden mit der Einführung von Studiengebühren und somit der Verwirtschaftlichung von Bildung fremdbestimmt. Das führt dazu, dass das Bildungsverhalten, wie auch die Wissenschaftsentwicklung sich an kurzfristiger Verwertbarkeit und nicht an realer Problemlösung orientieren werden. Denn die Universitäten müssen dann konkurrenzfähig sein, um auf dem „Wissensmarkt„ bestehen zu können. Durch diese neue Steuerung werden unrentable Studiengänge wegrationalisiert. Der gesellschaftliche und hochschulpolitische Einfluss der Studierenden wird dadurch noch weiter reduziert. Die Flexibilität während dem Studium war bisher ein kostbares Gut, doch durch die Einführung von Studiengebühren - gleich in welcher Form - werden die freie Studienwahl, die Umorientierungschancen und auch der Wechsel der Hochschule erschwert. Um ein selbstbestimmtes Studieren für alle möglich zu machen, muss die Bildungspolitik der programmatischen Grundlage des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS), dem Krefelder Aufruf, folgen und Studiengebühren abschaffen beziehungsweise verbieten: „Studiengebühren sind aus gesellschafts-, sozial-, und bildungspolitischen Gründen abzulehnen. Sie lösen kein einziges Problem, sondern verschärfen die Krise des Bildungssystems.„

Tjark Sauer

(1) www.asta.tu-darmstadt.de/hopo/hrk-papier/

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